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   BGH, 13.02.2021 - 1 StR 338/20   

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https://dejure.org/2021,5797
BGH, 13.02.2021 - 1 StR 338/20 (https://dejure.org/2021,5797)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2021 - 1 StR 338/20 (https://dejure.org/2021,5797)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2021 - 1 StR 338/20 (https://dejure.org/2021,5797)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 73c Abs. 1 StGB
    Einziehung von Wertersatz (Berechnung des Wertes bei erlangtem ausländischen Bargeld: Wert am Tag des Zuflusses)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 73e Abs. 1 StGB, § 357 Satz 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug in Tateinheit mit Amtsanmaßung; Korrektur des eingezogenen Betrages aufgrund einer Fehlberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug in Tateinheit mit Amtsanmaßung; Korrektur des eingezogenen Betrages aufgrund einer Fehlberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 415/20

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen unter Anrechnung des Bargelds

    Auszug aus BGH, 13.02.2021 - 1 StR 338/20
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts ist allerdings für die gebotene Umrechnung des in Schweizer Franken erbeuteten Bargelds in Euro seit der Geltung des neuen Einziehungsrechts nicht der Tag der tatgerichtlichen Entscheidung maßgebend, sondern vielmehr der Tag des Vermögenszuflusses (BGH, Beschlüsse vom 11. November 2020 - 1 StR 415/20 Rn. 2 mwN und vom 16. April 2019 - 5 StR 169/19 mwN; BT-Drucks. 18/9525, S. 67; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 73c Rn. 5), vorliegend also der 5. Juli 2018.
  • BGH, 16.04.2019 - 5 StR 169/19

    Einziehung von Taterträgen (Umrechnung einer Fremdwährung zum im Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 13.02.2021 - 1 StR 338/20
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts ist allerdings für die gebotene Umrechnung des in Schweizer Franken erbeuteten Bargelds in Euro seit der Geltung des neuen Einziehungsrechts nicht der Tag der tatgerichtlichen Entscheidung maßgebend, sondern vielmehr der Tag des Vermögenszuflusses (BGH, Beschlüsse vom 11. November 2020 - 1 StR 415/20 Rn. 2 mwN und vom 16. April 2019 - 5 StR 169/19 mwN; BT-Drucks. 18/9525, S. 67; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 73c Rn. 5), vorliegend also der 5. Juli 2018.
  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 261/22

    Wertersatzeinziehung (Angabe in Euro); Weisungen (Anzeige des Wohnsitzes oder

    Eine als Tatertrag erlangte Fremdwährungssumme ist daher vom Tatgericht in Euro umzurechnen (s. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2021 - 1 StR 338/20, juris Rn. 5; vom 11. November 2020 - 1 StR 415/20, juris Rn. 2; vom 6. August 2019 - 2 StR 473/18, juris Rn. 13; vom 16. April 2019 - 5 StR 169/19, NStZ 2019, 468; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 73c Rn. 5; KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 43).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob bei der Bestimmung des Wertes erlangter Fremdwährungsgelder in Euro stets auf den Wechselkurs zum Zeitpunkt der Erlangung des Bargelds, also des Vermögenszuflusses, abzustellen ist (so BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2021 - 1 StR 338/20, juris Rn. 5; vom 11. November 2020 - 1 StR 415/20, juris Rn. 2; vom 6. August 2019 - 2 StR 473/18, juris Rn. 13; vom 16. April 2019 - 5 StR 169/19, NStZ 2019, 468) oder es dann, wenn der Wert der fremden Währung gegenüber dem Euro zeitlich nachfolgend gestiegen ist, auf den Wechselkurs zu dem Zeitpunkt ankommt, zu dem eine unmittelbare gegenständliche Einziehung der erlangten Gelder wegen Vermischung mit anderem Bargeld oder Weggabe unmöglich geworden und damit der staatliche Anspruch auf Wertersatzeinziehung entstanden ist.

    Der Senat kann in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die rechtlich gebotene Umrechnung der vom Angeklagten erlangten Fremdwährungsgelder in Euro nachholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2021 - 1 StR 338/20, juris Rn. 5; vom 11. November 2020 - 1 StR 415/20, juris Rn. 2; vom 6. August 2019 - 2 StR 473/18, juris Rn. 13; vom 16. April 2019 - 5 StR 169/19, NStZ 2019, 468).

  • BGH, 07.09.2021 - 1 StR 262/21

    Einziehung von Wertersatz (Zeitpunkt für die Wertbestimmung: Zeitpunkt des

    Dem tritt der Senat bei (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Februar 2021 - 1 StR 338/20 Rn. 5 mwN).
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