Rechtsprechung
   BGH, 13.02.2023 - III ZR 69/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,5346
BGH, 13.02.2023 - III ZR 69/22 (https://dejure.org/2023,5346)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2023 - III ZR 69/22 (https://dejure.org/2023,5346)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2023 - III ZR 69/22 (https://dejure.org/2023,5346)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,5346) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    1242 des Gerichtskostengesetzes (GKG), § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG, § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG, § 78 Abs. 3 ZPO, § 66 Abs. 1 GKG, § 66 Abs. 8 GKG

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Erinnerung gegen die Kostenrechnung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 1 Abs. 5 ; GKG § 66 Abs. 6 S. 1
    Zurückweisung der Erinnerung gegen die Kostenrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.2019 - VIII ZB 97/16

    Kostenansatz für die Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 13.02.2023 - III ZR 69/22
    Das Erinnerungsverfahren dient nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung - auch nicht die darin enthaltene Kostenentscheidung - auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 21. November 2019 - VIII ZB 97/16, BeckRS 2019, 32358 Rn. 4).
  • BGH, 28.06.2012 - IX ZR 211/11

    Kostenfestsetzung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Justizfiskus als von

    Auszug aus BGH, 13.02.2023 - III ZR 69/22
    Die Erinnerung, über die nach Nichtabhilfe beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter entscheidet und deren Einlegung nach § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG, § 78 Abs. 3 ZPO keine Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erfordert (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2012 - IX ZR 211/11, NJW-RR 2012, 1465 Rn. 2), ist zulässig, aber unbegründet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht