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   BGH, 13.03.1951 - 1 StR 1/51   

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https://dejure.org/1951,750
BGH, 13.03.1951 - 1 StR 1/51 (https://dejure.org/1951,750)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1951 - 1 StR 1/51 (https://dejure.org/1951,750)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1951 - 1 StR 1/51 (https://dejure.org/1951,750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Weitergeltung der Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen - Voraussetzung einer Vornahme einer Unzucht - Ansehung der gegenseitigen Berührung der Geschlechtsteile als Unzucht treibend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 80
  • MDR 1951, 437
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
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  • BGH, 06.05.1952 - 1 StR 768/51
    Die Geltung des § 175 StGB in der Fassung vom 28. Juni 1935 steht nach ständiger Rechtsprechung (BGHSt 1, 80) fest.

    Unzüchtig ist jede Handlung, die auf Erregung oder Befriedigung der eigenen oder fremder Geschlechtslust gerichtet und geeignet ist, das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Beziehung zu verletzen, wobei die Beurteilung durch einen unverbildeten, natürlich empfindenden Menschen entscheidet, der die Handlung in ihrem äusseren Hergang und ihrer inneren Bedeutung kennt (BGHSt 1, 80, 82, 293).

    Der Bundesgerichtshof hat ausserdem bereits ausgesprochen, diese Grenze zwischen der blossen Zudringlichkeit und der schon unzüchtigen Handlung, im einzelnen eine Tatfrage, könne bei Handlungen zwischen erwachsenen Männern enger zu ziehen sein als bei Handlungen zwischen Erwachsenen und den besonders schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen (BGHSt 1, 80, 293).

  • BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53

    Zur Geschichte von § 175 StGB - Späte Wiedergutmachung für Schwule

    Fest steht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass "Unzucht" i.S. der §§ 175, 175 a StGB nichts anderes bedeutet als "unzüchtige Handlung" i.S. der §§ 174 a, 176 StGB, BGHSt 1, 80, 82; 293. Wer sich in Gegenwart eines anderen Menschen selbst befriedigt, verletzt aus Sinnenlust das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht, handelt also unzüchtig.
  • BGH, 29.09.1953 - 2 StR 234/53

    Rechtsmittel

    Hier aber, wo es sich um das Verhalten der Ausbildungsperson zu einem ihr anvertrauten Lehrling handelte, konnte die Strafkammer ohne weiteres zu dem Ergebnis kommen, dass darin der Anfang der Ausführung eines Missbrauchs zur Unzucht im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB zu finden ist (vgl. BGHSt 1 S. 80).

    Im Falle A. nach, den oben zum Falle Dobenecker gebrachten Ausführungen kein Fehler in der Anwendung des sachlichen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt zu erkennen (vgl. dazu noch BGHSt 1 S. 80, S. 293).

  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 689/51

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung wiederholt entschieden hat (vgl NJW 1951, 121 und hinsichtlich des § 175 StGB BGHSt 1, 80), ist § 175 a geltendes Recht.

    Unzutreffend ist ferner die Meinung der Revision, wechselseitige Onanie falle nicht unter den Begriff des "Unzuchttreibens" im Sinne der §§ 175, 175 a StGB (BGHSt 1, 80).

  • BGH, 14.06.1955 - 1 StR 450/54
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  • BGH, 05.05.1953 - 2 StR 622/51

    Rechtsmittel

    Das reicht zur Erfüllung des Tatbestandes aus (BGHSt 1, 80, 293).
  • BGH, 17.04.1959 - 4 StR 92/59

    Rechtsmittel

    Es kann dahingestellt bleiben, ob nur von einer unanständigen Handlung zu sprechen wäre, wenn unter erwachsenen Männern in bekleidetem Zustand Stellungen gezeigt würden, die einer von ihnen bei gleichgeschlechtlichem Umgang einzunehmen pflegt (vgl. BGHSt 1, 80, 83) [BGH 13.03.1951 - 1 StR 1/51].
  • BGH, 08.09.1955 - 4 StR 296/55

    Rechtsmittel

    Die nicht ausdrücklich getroffene Feststellung, dass es sich um eine Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls in geschlechtlicher Hinsicht handelte, ist bei der Art der geschilderten Handlungen unzweifelhaft, insbesonders kann entgegen der Auffassung der Revision nicht angenommen werden, dass, zumal Jugendliche betroffen wurden (BGHSt 1, 80), nur auf Sinnenlust beruhende Zudringlichkeiten vorlagen, die lediglich den Unrechtsgehalt einer Beleidigung haben (BGH NJW 1954, 120 Nr. 27; BGHSt 2, 163 [167]; RGSt 67, 170).
  • BGH, 07.09.1951 - 1 StR 37/51

    Rechtsmittel

    Wechselseitiges Befriedigen durch Reiben am Glied des Partners ist, wie es nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 1 StR 1/51 vom 13. März 1951 und 4 StR 131/50 vom 12. April 1951 keiner näheren Darlegung mehr bedarf, ein Unzucht treiben mit dem anderen Manne, und zwar auch bei unmittelbarer zeitlicher Aufeinanderfolge.
  • BGH, 19.09.1961 - 1 StR 318/61

    Verurteilung wegen versuchter schwerer gleichgeschlechtlicher Unzucht -

  • BGH, 17.02.1960 - 2 StR 25/60

    Verurteilung wegen Unzucht zwischen Männern - Mangelnde Zurechnungsfähigkeit

  • BGH, 11.03.1955 - 2 StR 517/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.11.1957 - 1 StR 383/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.03.1956 - 1 StR 57/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.11.1954 - 2 StR 174/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.05.1954 - 1 StR 1/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.02.1954 - 1 StR 637/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 688/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 666/51

    Rechtsmittel

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