Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1956 - 1 StR 519/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,4718
BGH, 13.03.1956 - 1 StR 519/55 (https://dejure.org/1956,4718)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1956 - 1 StR 519/55 (https://dejure.org/1956,4718)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1956 - 1 StR 519/55 (https://dejure.org/1956,4718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,4718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1956 - 1 StR 519/55
    Daher muß der Strafausspruch (vgl. BGHSt 5, 207) - mit Ausnahme der Einziehung - aufgehoben werden.
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 13.03.1956 - 1 StR 519/55
    Es läßt sich nicht verkennen, daß die Begründung der Nichtanwendung des § 105 JGG und die Erwägungen, die zur Verneinung der innereren Voraussetzungen des § 20 a StGB geführt haben, in einem gewissen Widerspruch zueinander stehen; denn der in § 20 a StGB vorausgesetzte "Hang" zum Verbrechen (vgl. BGHSt 1, 94, 100) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51] ist gerade darin zu sehen, daß der Angeklagte zu solchen Taten "neigt".
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 13.03.1956 - 1 StR 519/55
    Das würde nicht genügen (vgl. BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51].
  • BGH, 29.01.1954 - 1 StR 632/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1956 - 1 StR 519/55
    Da der Angeklagte die 2 (oder 3) ersten Straftaten als Heranwachsender begangen hat, war nach §§ 105, 32 JGG in Verbindung mit § 116 JGG zu prüfen, ob für diese und gegebenenfalls (§ 32 JGG) darüber hinaus, ob für alle Taten des Angeklagten Jugendlichen- oder Erwachsenenstrafrecht, letzterenfalls ob für die ersten Straftaten wenigstens § 106 JGG anzuwenden war, Welche Gesichtspunkte maßgebend sind für die nach § 32 JGG zu treffende Entscheidung darüber, ob das Schwergewicht bei den vor oder den nach Vollendung des 21. Lebensjahres begangenen Taten liegt, ist in der Entscheidungdes erkennenden Senats 1 StR 632/53 vom 29. Januar 1954 (LM Nr. 2 zu § 1 JGG) dargelegt; es kann darauf verwiesen werden.
  • BGH, 29.07.1954 - 4 StR 276/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1956 - 1 StR 519/55
    Der aufgehobene Teil des landgerichtlichen Urteils betrifft sonach nur noch die Angeklagten Karl-Heinz R. und Sch., welche beide einen (wenn auch bei R. zahlenmäßig sehr geringen) Teil der ihnen zur Last gelegten Straftaten als Heranwachsende begangen haben, so daß bei ihnen die Anwendbarkeit des § 105 JGG (vgl. BGH 4 StR 276/54 vom 29. Juli 1954 und 4 StR 216/54 vom 7. Oktober 1954, LM Nr. 5, 6 zu § 105 JGG) und gegebenenfalls der §§ 32 und 106 JGG zu prüfen ist.
  • BGH, 21.09.1954 - 5 StR 170/54
    Auszug aus BGH, 13.03.1956 - 1 StR 519/55
    Danach ist nunmehr für das weitere Verfahren gegen die Angeklagten Karl-Heinz R. und Sch. die Jugendkammer des Landgerichts zuständig (§§ 112, 103 Abs. 3, 107, 108 Abs. 1 und 3 JGG; BGH 5 StR 170/54 vom 21. September 1954 = LM Nr. 1 zu § 103 JGG; 4 StR 342/55 vom 15. Dezember 1955, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; vgl. auch Lackner JZ 1953, 527, 530 f).
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1956 - 1 StR 519/55
    Wegen des Erfordernisses der Heranziehung der Jugendgerichtshilfe wird auf die Entscheidung BGHSt 6, 354 (vgl. auch BGHSt 6, 326) verwiesen.
  • BGH, 07.10.1954 - 4 StR 216/54
    Auszug aus BGH, 13.03.1956 - 1 StR 519/55
    Der aufgehobene Teil des landgerichtlichen Urteils betrifft sonach nur noch die Angeklagten Karl-Heinz R. und Sch., welche beide einen (wenn auch bei R. zahlenmäßig sehr geringen) Teil der ihnen zur Last gelegten Straftaten als Heranwachsende begangen haben, so daß bei ihnen die Anwendbarkeit des § 105 JGG (vgl. BGH 4 StR 276/54 vom 29. Juli 1954 und 4 StR 216/54 vom 7. Oktober 1954, LM Nr. 5, 6 zu § 105 JGG) und gegebenenfalls der §§ 32 und 106 JGG zu prüfen ist.
  • BGH, 12.10.1954 - 5 StR 335/54
    Auszug aus BGH, 13.03.1956 - 1 StR 519/55
    Wegen des Erfordernisses der Heranziehung der Jugendgerichtshilfe wird auf die Entscheidung BGHSt 6, 354 (vgl. auch BGHSt 6, 326) verwiesen.
  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 13.03.1956 - 1 StR 519/55
    Ob die Angeklagte im Falle 58 neben der Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei noch der Beihilfe zum schweren Diebstahl schuldig zu sprechen gewesen wäre (vgl BGHSt 7, 134), kann dahingestellt bleiben, da sie jedenfalls durch die unterlassene Verurteilung nicht beschwert ist.
  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 342/55
  • BGH, 05.06.1952 - 4 StR 635/51
  • BGH, 17.04.1952 - 3 StR 77/52

    Bloßes Mitgenießen einer aus strafbarem Erwerb herrührenden Sache als

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht