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   BGH, 13.03.1956 - 2 StR 472/55   

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https://dejure.org/1956,943
BGH, 13.03.1956 - 2 StR 472/55 (https://dejure.org/1956,943)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1956 - 2 StR 472/55 (https://dejure.org/1956,943)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1956 - 2 StR 472/55 (https://dejure.org/1956,943)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 104
  • NJW 1956, 960
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Man denke ferner an den Fall der Gesetzesverletzung ausschließlich bei der Anwendung des sachlichen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt, in dem das Revisionsgericht nicht selbst durch Änderung des Schuldspruchs entscheiden kann, weil der Angeklagte, wie nicht selten, noch auf die dadurch eintretende Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts (§ 265 StPO) hingewiesen werden muß, eine Wiederholung der einwandfreien und erschöpfenden Beweisaufnahme aber ebenso wie bei der Anwendung eines Straffreiheitsgesetzes (vgl. BGHSt 4, 287 [290]; 9, 104 [105]) sinnlos wäre.

    Der Aufhebungsgrund (§ 51 StGB) wird durch das äußere Tatgeschehen in keinem Punkte berührt (vgl. BGHSt 9, 104).

  • BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses bei Bedeutungslosigkeit einer

    Es ist ihm aber nicht schlechthin verwehrt, die Sache zur Nachholung fehlender Feststellungen an den Tatrichter zurückzuverweisen (vgl. BGH 1 StR 719/54 Urt. v. 18. Januar 1955, LM StFG 1954 zu § 3 Nr. 2; BGHSt 9, 104).
  • BGH, 07.12.1962 - 4 StR 400/62

    Voraussetzungen für eine Strafverschärfung gegenüber gefährlichen

    Denn das äußere Tatgeschehen wird durch den Aufhebungsgrund (§ 51 StGB) in keinem Punkte berührt (vgl. BGHSt 9, 104; 14, 30, 38).
  • BGH, 26.09.1962 - 4 StR 285/62

    Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Sittlichkeit -

    Denn das äußere Tatgeschehen wird durch den Aufhebungsgrund (§ 51 StGB) in keinem Punkte berührt (vgl. BGHSt 9, 104; 14, 30, 38).
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