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   BGH, 13.03.1959 - 9 BJs 384/58   

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BGH, 13.03.1959 - 9 BJs 384/58 (https://dejure.org/1959,389)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1959 - 9 BJs 384/58 (https://dejure.org/1959,389)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1959 - 9 BJs 384/58 (https://dejure.org/1959,389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen oder Rechtsgründen - Bestehen der Vorlagepflicht trotz Auflösung des zuständigen Senates - Möglichkeit des Landesverrats durch eine treupflichtige Person der BRD gegenüber nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 46
  • NJW 1959, 1501
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.1954 - StE 3/54
    Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 9 BJs 384/58
    An dem Urteil BGHSt 6, 349 ist auch insoweit uneingeschränkt festzuhalten, als es die von den Absätzen 1 und 2 des § 100 e StGB erfassten Täterkreise und das Verhältnis beider Absätze zueinander betrifft.

    Das Oberlandesgericht Braunschweig will demgegenüber an der entgegengesetzten, durch BGHSt 6, 349 begründeten ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten.

    Mit seinem Urteil vom 5. März 1958 ist das Oberlandesgericht Neustadt von der ständigen, auf der Entscheidung BGHSt 6, 349 beruhenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und - soweit bekannt - sämtlicher anderen Oberlandesgerichte abgewichen.

    Seine Vorlegungspflicht (§ 120 Abs. 3 GVG) hat es mit der Begründung verneint, der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der die Entscheidung BGHSt 6, 349 erlassen hat, bestehe nicht mehr.

    Aus der Tatsache, dass keine von BGHSt 6, 349 abweichenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs veröffentlicht worden sind, ergab sich, dass der Bundesgerichtshof auch unter der Bezeichnung "3. Strafsenat" im Rahmen seiner umfassenden Zuständigkeit gemäß § 134 Abs. 1 GVG gleichliegende Fälle stets ebenso entschieden hat (z.B. 2 St E 9/57 vom 2. Mai 1937).

    In der Sache hält der Senat mit dem Oberlandesgericht Braunschweig an seiner ständigen Rechtsprechung zu § 100 e StGB fest, wie sie in BGHSt 6, 349 niedergelegt ist.

    Fälle, in denen die Anwendung der in BGHSt 6, 349 aufgestellten Grundsätze über die Bedeutung der Absätze 1 und 2 des § 100 e und ihr Verhältnis zueinander Härten bewirkt hätte, die gesetzlich nicht vermieden werden könnten (z.B. durch Anwendung der §§ 52 StGB, 153, 153 b, 153 c StPO), sind auch bei nochmaliger Prüfung nicht hervorgetreten, Daher hält der Senat an der Entscheidung BGHSt 6, 349 auch insoweit uneingeschränkt fest.

  • BGH, 07.11.1955 - GSSt 2/55

    Persönlicher Anwendungsbereich des § 42m Strafgesetzbuch (StGB) - Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 9 BJs 384/58
    Diese sind nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zu § 136 GVG auch dann zur Anrufung des Großen Senats verpflichtet, wenn ein Senat an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten will, nachdem ein anderer Senat, ohne nach § 136 GVG zu verfahren, von dieser abgewichen war (BGHSt 10, 94).

    Damit wird die Arbeitskraft der Obergerichte für unnütze Spitzfindigkeiten in Anspruch genommen, statt dass sie der Entscheidung der Streitfragen gewidmet wird, auf deren Klärung es wirklich ankommt (vgl. BGHSt 10, 94, 96) [BGH 07.11.1955 - GSSt - 2/55].

  • BGH, 11.05.1954 - StE 125/52
    Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 9 BJs 384/58
    § 100 e StGB hat zwar selbständige Bedeutung (BGHSt 6, 346); die Vorschrift dient jedoch dem wichtigen Zweck, jede landesverräterische Betätigung schon in ihren Anfängen zu unterbinden, und stellt daher ein Verhalten unter Strafe, das erfahrungsgemäss häufig zur Ausspähung oder zum Landesverrat führt und deshalb gefährlich ist.
  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 56/54

    Vorlagepflicht nach § 28 FGG

    Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 9 BJs 384/58
    Die hierzu ergangene Entscheidung BGHZ 15, 151 steht daher nicht entgegen.
  • BGH, 18.12.1958 - 9 BJs 232/58
    Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 9 BJs 384/58
    Die Frage, ob die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens eine Entscheidung im Sinne des § 120 Abs. 3 GVG ist, hat der Senat schon in seinem zum Abdruck bestimmten Beschluss vom 18. Dezember 1958 (9 BJs 232/58) berührt, aber noch offen gelassen, weil sie damals nicht entschieden zu werden brauchte.
  • BGH, 02.11.1956 - 1 StE 12/56
    Auszug aus BGH, 13.03.1959 - 9 BJs 384/58
    Die zu § 100 d Abs. 2 StGB ergangene Entscheidung BGHSt 10, 46 steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 30.07.1993 - 3 StR 347/92

    Strafverfolgung früherer hauptamtlicher Mitarbeiter der Geheimdienste der

    Gleiches gilt für den Gesichtspunkt materieller Gerechtigkeit, unter dem eine Freistellung aller HVA-Angehörigen von Strafe bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der von der Verletzung staatsbürgerlicher Treuepflichten nicht abhängigen Strafbarkeit wegen Landesverrats (vgl. BGHSt 13, 46, 50) und geheimdienstlicher Agententätigkeit für die von der HVA eingesetzten "Bundesbürger" Bedenken ausgesetzt sein könnte (BGHR StGB § 99 Agent 2; vgl. dazu auch Spies, Amnestiemaßnahmen und deren Verfassungsmäßigkeit in Frankreich und Deutschland, 1991, S. 217).
  • OLG Dresden, 13.02.2014 - 2 Ws 658/13

    Wahrung des Schriftformerfordernisses bei Beschwerdeeinreichung durch die

    Zum Einen besteht die Vorlagepflicht bei Entscheidungen über Beschwerden nur im Falle des § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG; entscheidet das Oberlandesgericht als Beschwerdegericht über die Eröffnung, ist es hingegen nicht vorlagepflichtig (BGHSt 13, 46).
  • BGH, 29.09.1967 - AK 29/67
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  • BGH, 29.05.1991 - 3 StE 4/91

    Strafbarkeit von MfS-Angehörigen wegen Landesverrats

    Auf die (entsprechende) Anwendung des § 5 Nr. 4 StGB und des ihn rechtfertigenden Schutzprinzips, auf welche die Geltung der Vorschriften über Landesverrat und die Gefährdung der äußeren Sicherheit sowie der ihnen entsprechenden früheren Regelungen für außerhalb der Bundesrepublik begangene Taten bisher nach der in der Rechtsprechung weit überwiegenden Meinung allein oder ergänzend gestützt worden ist (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Januar 1991 - 2 BGs 38/91, zum Abdruck in BGHSt bestimmt, auszugsweise abgedruckt in NStZ 1991, 231 = StV 1991, 157; BGHSt 30, 1, 3 [BGH 26.11.1980 - 3 StR 393/80 S]; 13, 46, 50 [BGH 13.03.1959 - 9 BJs 384/58]; 6, 349; BGH bei Wagner GA 1968, 289, 295; 1961, 129, 141, insoweit in BGHSt 7, 234 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54] nicht abgedruckt; vgl. weitere Rechtsprechungsnachweise bei Wagner ZStrW Bd. 80, 284, 288/289), kommt es demnach nicht an.
  • BGH, 29.09.1967 - 7 BJs 35/66

    Eröffnung des Hauptverfahrens als Entscheidung im Sinn des § 120 Abs. 3

    Auch die Eröffnung des Hauptverfahrens ist eine Entscheidung im Sinne des § 120 Abs. 3 GVG (BGHSt 13, 46 [BGH 13.03.1959 - 9 BJs 384/58]; 15, 230) [BGH 28.11.1960 - 3 ARs 92/60].

    Der Beschluß des 3. Strafsenate vom 13. März 1959 (BGHSt 13, 46 [BGH 13.03.1959 - 9 BJs 384/58]) steht nicht entgegen.

  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 115/59
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  • BGH, 29.05.1991 - StB 11/91
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  • BGH, 28.11.1960 - 3 ARs 92/60
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  • BGH, 14.05.1963 - 1 StR 13/63

    Bestimmung der Anforderungen an die Verwirklichung des Tatbestands der

    Ein Beschluß des Präsidiums ist zwar nicht schon darum vorschriftswidrig, weil er nicht von allen Mitgliedern unterzeichnet ist; denn dies beweist nicht, daß die übrigen gesetzwidrig übergangen sind (BGHSt 12, 402, 404 f [BGH 13.02.1959 - 4 StR 446/58]; 13, 53 [BGH 13.03.1959 - 9 BJs 384/58]A 1; 13, 126).
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