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   BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64   

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BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64 (https://dejure.org/1964,445)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64 (https://dejure.org/1964,445)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1964 - Ib ARZ 44/64 (https://dejure.org/1964,445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen - Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen Arbeitsgerichten und ordentlichen Gerichten - Sinn und Zweck des § 36 Zivilprozessordnung (ZPO) - Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1416
  • MDR 1964, 574
  • DB 1965, 224
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64
    Der Bundesgerichtshof ist zur Entscheidung eines negativen Zuständigkeitsstreits zwischen Arbeitsgerichten und ordentlichen Gerichten gemäß § 36 Nr. 6 ZPO über die von der Entscheidung BGHZ 17, 168 erfaßten Fälle hinaus auch dann berufen, wenn das Arbeitsgericht, welches an ein ordentliches Gericht zurückverwiesen hat, dem BGH die Akten zur Bestimmung des zuständigen Gerichts zuleitet.

    In der Entscheidung BGHZ 17, 168, 170 (vgl. auch BGH LM ZPO § 263 Nr. 10 = NJW 1963, 585, 586; BGH LM ZPO § 276 Nr. 10 = NJW 1962, 1819) hat der Bundesgerichtshof bereits seine Zuständigkeit zur Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen Arbeitsgerichten und ordentlichen Gerichten gemäß § 36 Nr. 6 ZPO bejaht, wenn ein Arbeitsgericht an ein ordentliches Gericht verwiesen und das ordentliche Gericht sodann an das Arbeitsgericht zurückverwiesen hat.

    Während sich Stein/Jonas/Schönke (ZPO 18. Aufl. Anm. V zu § 36 und Anm. II 3 c vor § 1) für eine generelle Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs aussprechen, neigt Johannsen (Anm. zu BGHZ 17, 168 in LM ZPO § 36 Ziff. 6 Nr. 2) zu der entgegengesetzten Auffassung, wonach im Falle einer Zurückverweisung durch ein Arbeitsgericht das diesem übergeordnete Gericht zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits berufen sei (so auch LAG Düsseldorf NJW 1960, 216 und LG Köln NJW 1959, 945, 946).

    Der Bundesgerichtshof bejaht deshalb seine Zuständigkeit zur Entscheidung eines Zuständigkeitsstreits gemäß § 36 Nr. 6 ZPO über die schon durch die Entscheidung BGHZ 17, 168 erfaßten Fälle hinaus jedenfalls auch dann, wenn das zurückverweisende Arbeitsgericht ihm - wie hier - die Akten zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits zuleitet.

  • BGH, 16.11.1962 - III ARZ 123/62

    Gerichtliche Zuständigkeit bei nachträglicher Prorogation

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64
    In der Entscheidung BGHZ 17, 168, 170 (vgl. auch BGH LM ZPO § 263 Nr. 10 = NJW 1963, 585, 586; BGH LM ZPO § 276 Nr. 10 = NJW 1962, 1819) hat der Bundesgerichtshof bereits seine Zuständigkeit zur Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen Arbeitsgerichten und ordentlichen Gerichten gemäß § 36 Nr. 6 ZPO bejaht, wenn ein Arbeitsgericht an ein ordentliches Gericht verwiesen und das ordentliche Gericht sodann an das Arbeitsgericht zurückverwiesen hat.

    Daß ein Verweisungsbeschluß grundsätzlich nur insoweit bindet, wie er binden wollte, ist in Rechtsprechung und Schrifttum im wesentlichen unstreitig; dies gilt insbesondere dann, wenn wegen sachlicher Unzuständigkeit weiterverwiesen wird, obwohl zuvor schon wegen örtlicher Unzuständigkeit verwiesen wurde (vgl. BGH LM ZPO § 263 Nr. 10 = NJW 1963, 585, 586; RG JW 1936, 1777, 1778; Baumbach/Lauterbach ZPO 26. Aufl. Anm. 3 B a zu § 276; Wieczorek ZPO Anm. C III b zu § 276).

  • BGH, 14.06.1962 - III ARZ 117/62

    Bindungswirkung eines arbeitsgerichtlichen Verweisungsbeschlusses - Auswirkungen

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64
    In der Entscheidung BGHZ 17, 168, 170 (vgl. auch BGH LM ZPO § 263 Nr. 10 = NJW 1963, 585, 586; BGH LM ZPO § 276 Nr. 10 = NJW 1962, 1819) hat der Bundesgerichtshof bereits seine Zuständigkeit zur Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen Arbeitsgerichten und ordentlichen Gerichten gemäß § 36 Nr. 6 ZPO bejaht, wenn ein Arbeitsgericht an ein ordentliches Gericht verwiesen und das ordentliche Gericht sodann an das Arbeitsgericht zurückverwiesen hat.

    Die Befugnis des Bundesgerichtshofs, im Ergebnis auch ein Arbeitsgericht als zuständiges Gericht zu bestimmen, ist bereits in der Entscheidung BGH LM ZPO § 276 Nr. 18 = NJW 1962, 1819 ausgesprochen worden.

  • OLG Frankfurt, 18.12.1961 - 4 W 110/61
    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64
    In diesem Zusammenhang werden in der Rechtsprechung die Fälle der Verweisung an ein Oberlandesgericht als Gericht erster Instanz genannt (BGHZ 2, 278, 280), ferner die Verweisung an ein Verwaltungsgericht (BGH NJW 1959, 436), die Verweisung zur Kostenentscheidung (LG Tübingen MDR 1958, 926) oder auch die Versagung des rechtlichen Gehöre (OLG Frankfurt NJW 1962, 449; LG Stade MDR 1961, 152).
  • LAG Düsseldorf, 30.09.1959 - 3 AR 16/58
    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64
    Während sich Stein/Jonas/Schönke (ZPO 18. Aufl. Anm. V zu § 36 und Anm. II 3 c vor § 1) für eine generelle Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs aussprechen, neigt Johannsen (Anm. zu BGHZ 17, 168 in LM ZPO § 36 Ziff. 6 Nr. 2) zu der entgegengesetzten Auffassung, wonach im Falle einer Zurückverweisung durch ein Arbeitsgericht das diesem übergeordnete Gericht zur Entscheidung des Zuständigkeitsstreits berufen sei (so auch LAG Düsseldorf NJW 1960, 216 und LG Köln NJW 1959, 945, 946).
  • BGH, 18.11.1958 - VIII ZR 131/57

    Verweisung an Verwaltungsgericht

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64
    In diesem Zusammenhang werden in der Rechtsprechung die Fälle der Verweisung an ein Oberlandesgericht als Gericht erster Instanz genannt (BGHZ 2, 278, 280), ferner die Verweisung an ein Verwaltungsgericht (BGH NJW 1959, 436), die Verweisung zur Kostenentscheidung (LG Tübingen MDR 1958, 926) oder auch die Versagung des rechtlichen Gehöre (OLG Frankfurt NJW 1962, 449; LG Stade MDR 1961, 152).
  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 16/51

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64
    In diesem Zusammenhang werden in der Rechtsprechung die Fälle der Verweisung an ein Oberlandesgericht als Gericht erster Instanz genannt (BGHZ 2, 278, 280), ferner die Verweisung an ein Verwaltungsgericht (BGH NJW 1959, 436), die Verweisung zur Kostenentscheidung (LG Tübingen MDR 1958, 926) oder auch die Versagung des rechtlichen Gehöre (OLG Frankfurt NJW 1962, 449; LG Stade MDR 1961, 152).
  • BGH, 03.04.1951 - I ARZ 75/51

    Bindung an Verweisungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64
    Daß auch verfahrenswidrige und deshalb rechtsfehlerhafte Verweisungsbeschlüsse grundsätzlich wirksam sind, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mehrfach anerkannt worden, unter anderem für den Fall, daß der Beschluß verfahrenswidrig ohne mündliche Verhandlung ergeht (BGHZ 1, 341, 342), und für den Fall, daß die Verweisung verfahrenswidrig ohne Antrag beschlossen wird (BGHZ 1, 341, 342; vgl. auch RGZ 108, 263, 264; 131, 197, 200; OLG Celle NJW 1947/48, 67, 68).
  • RG, 22.01.1924 - III 217/23

    Ist die Revision zulässig gegen ein Urteil, wodurch der Rechtsstreit nach § 27

    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64
    Daß auch verfahrenswidrige und deshalb rechtsfehlerhafte Verweisungsbeschlüsse grundsätzlich wirksam sind, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mehrfach anerkannt worden, unter anderem für den Fall, daß der Beschluß verfahrenswidrig ohne mündliche Verhandlung ergeht (BGHZ 1, 341, 342), und für den Fall, daß die Verweisung verfahrenswidrig ohne Antrag beschlossen wird (BGHZ 1, 341, 342; vgl. auch RGZ 108, 263, 264; 131, 197, 200; OLG Celle NJW 1947/48, 67, 68).
  • LG Stade, 05.07.1960 - 1 T 207/60
    Auszug aus BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64
    In diesem Zusammenhang werden in der Rechtsprechung die Fälle der Verweisung an ein Oberlandesgericht als Gericht erster Instanz genannt (BGHZ 2, 278, 280), ferner die Verweisung an ein Verwaltungsgericht (BGH NJW 1959, 436), die Verweisung zur Kostenentscheidung (LG Tübingen MDR 1958, 926) oder auch die Versagung des rechtlichen Gehöre (OLG Frankfurt NJW 1962, 449; LG Stade MDR 1961, 152).
  • LG Köln, 24.10.1958 - 9 OH 16/58
  • BGH, 08.02.1963 - Ib ARZ 28/63

    Rechtsmittel

  • RG, 27.01.1931 - VII 455/30

    1. Gilt in dem Falle, daß der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens bei

  • LG Oldenburg, 19.08.1958 - T 473/58
  • OLG Hamm, 19.02.2016 - 32 Sa 1/16

    Gerichtsstandbestimmung; Zweigniederlassung; Schadenaußenstelle;

    Als zuständig ist daher dasjenige Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluss gelangt ist, wenn diesem die Bindungswirkung nicht ausnahmsweise fehlt (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78, juris Rn. 4; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 31. Auflage 2016, § 36 ZPO Rn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

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  • OLG Hamm, 21.10.2015 - 32 Sa 51/15

    Vereinbarten Geltung der VOB/B in Verhältnis von privaten Auftraggebern und

    Als zuständig ist daher dasjenige Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluss gelangt ist, wenn diesem die Bindungswirkung nicht ausnahmsweise fehlt (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69-75, juris Rn. 4; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Auflage 2014, § 36 ZPO Rn. 28 m.w.N.).

    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt demnach in Betracht, wenn die Verweisung jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, so dass sie objektiv als willkürlich erscheint (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69-75, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64, juris Rn. 16).

  • OLG Hamm, 05.02.2016 - 32 Sa 79/15

    Gerichtsstandbestimmung; Gerichtsstandvereinbarung; AGB; bestimmtes

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO allerdings dann keine Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO zu, wenn er jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt oder unter Verletzung rechtlichen Gehörs ergangen ist und sich daher als willkürlich erweist (BGH, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78 -, BGHZ 71, 69-75, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

    Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist es in erster Linie, im Interesse der Parteien und der Rechtssicherheit den mißlichen Streit darüber, welches Gericht für die Sachentscheidung zuständig ist, möglichst schnell zu beenden (BGH NJW 1964, 1416, 1417).
  • BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    (Ergänzung zu BGHZ 17, 185 [BGH 04.05.1955 - IV ZR 185/54] und BGH NJW 1964, 1416).

    Angesichts des Fehlens eines den streitenden Gerichten dieser Gerichtszweige gemeinsam übergeordneten Gerichts hat der Bundesgerichtshof seine Zuständigkeit zur Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten bereits bejaht, wenn ein Arbeitsgericht an ein ordentliches Gericht verwiesen und dieses sodann an das Arbeitsgericht zurückverwiesen hat (BGH a.a.O.), oder wenn ein Arbeitsgericht, das an ein ordentliches Gericht zurückverwiesen hat, dem Bundesgerichtshof die Akten zur Bestimmung des zuständigen Gerichts zugeleitet hat (BGH NJW 1964, 1416 f).

    Daher schließt eine wegen der Höhe des Streitwerts erfolgte Verweisung vom Amtsgericht an das Landgericht eine Weiterverweisung an das Arbeitsgericht nicht aus (BGH NJW 1964, 1417 [BGH 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64]).

  • OLG Hamm, 21.08.2015 - 32 Sa 43/15

    Bindungswirkung einer Verweisung wegen angenommener Erhöhung des Streitwerts

    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt demnach in Betracht, wenn die Verweisung jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, so dass sie objektiv als willkürlich erscheint (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69-75, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64, juris Rn. 19).

    Als zuständig ist daher dasjenige Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluss gelangt ist, wenn diesem die Bindungswirkung nicht ausnahmsweise fehlt (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64, juris Rn. 19; BGH, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69-75, juris Rn. 4; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Aufl. 2014, § 36 ZPO Rn. 28 m.w.N.).

  • BGH, 01.03.1971 - III ZR 37/68

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Beschenkten

    Dieses Ergebnis liegt, und damit ist wiederum auf das angefochtene Urteil zurückzukommen, auf der Linie der von dem erkennenden Senat in seinem Urteil vom 4. Mai 1964 in LM BGB § 2329 Nr. 5/6 = NJW 1964, 1416 wiedergegebenen Rechtsprechung, nach der ein Auskunftsanspruch nach den Grundsätzen von Treu und Glauben bei denjenigen Rechtsverhältnissen anzunehmen ist, deren Wesen es mit sich bringt, daß der Berechtigte entschuldbarerweise über das Bestehen und den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete die Auskunft unschwer erteilen kann.
  • OLG Hamm, 16.10.2015 - 32 Sa 49/15

    Bindungswirkung einer Verweisung bei irrtümlicher Verkennung des Streitwerts

    Als zuständig ist daher dasjenige Gericht zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluss gelangt ist, wenn diesem die Bindungswirkung nicht ausnahmsweise fehlt (st. Rspr.,vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69-75, juris Rn. 4; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 30. Auflage 2014, § 36 ZPO Rn. 28 m.w.N [juris].).

    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt daher in Betracht, wenn die Verweisung jeder rechtlichen Grundlage entbehrt, so dass sie objektiv als willkürlich erscheint (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 15.03.1978 - IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 69-75, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64, juris Rn. 16).

  • OLG Braunschweig, 29.10.2013 - 1 W 42/13

    Umfang der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 S. 4

    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO geht nur soweit, wie das verweisende Gericht binden wollte und soweit es die Zuständigkeit erkennbar geprüft hat (vgl. BGH, NJW 1964, 1416, 1417 f.; Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 3. Aufl., § 281 Rz. 115).
  • BAG, 04.01.1993 - 5 AS 12/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache

  • BGH, 11.07.1990 - XII ARZ 26/90

    Gerichtsstandsbestimmung bei Sorgerechtsverfahren getrennt lebender Eltern

  • BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89

    Wirksamkeit eines ohne Antrag ergangenen Verweisungsbeschlusses

  • OLG Hamm, 19.01.2016 - 32 Sa 73/15

    Gerichtsstandbestimmung; Erfüllungsort; Verweisungsbeschluss; Bindungswirkung

  • AG Berlin-Mitte, 06.04.2022 - 108 C 246/20
  • BGH, 01.02.1978 - IV ZR 142/77

    Zulässigkeit des Rechtswegs nach Änderung der Rechtsprechung

  • BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74

    Umfang der Bindung eines Verweisungsbeschlusses nach § 102 GVG

  • BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 34/86

    Bindung eines Gerichts an einen Verweisungsbeschluss - Wirksamkeit von auf

  • OLG Saarbrücken, 07.09.2020 - 5 Sa 1/20

    1. Aus Sinn und Zweck des § 36 ZPO, jedem langwierigen Streit der Gerichte

  • OLG Naumburg, 12.10.1998 - 11 W 18/98

    Beidseitige Erledigungserklärung vor einem unzuständigen Gericht ;

  • BAG, 17.02.1971 - 5 AR 376/70

    Verweisungsbeschlüsse - Gebot des rechtlichen Gehörs - Bestimmungsverfahren

  • OLG Jena, 18.02.1994 - 4 UH 1/94

    Sachliche Zuständigkeit von Gerichten bei Klage auf Aufwendungsersatz aus einer

  • BGH, 21.08.1991 - XII ARZ 22/91

    Bindung eines Gerichts an einen Verweisungsbeschluss

  • BGH, 15.03.1989 - IVb ARZ 3/89

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts hinsichtlich einer Umgangsregelung

  • BAG, 13.04.1973 - 5 AR 95/73

    Hilfsantrag des Klägers - Verweisung an Arbeitsgericht - Bestimmungsverfahren -

  • BAG, 12.04.1972 - 5 AR 98/72

    Gesetzwidrige Verweisungsbeschlüsse - Bestimmungsverfahren - Nachverfahren eines

  • BGH, 08.10.1986 - IVb ARZ 33/86

    Gewährung rechtlichen Gehörs als Voraussetzung der Bindungswirkung eines

  • OLG Karlsruhe, 17.12.1987 - 12 U 168/87

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mischmietverhältnisses; Vorliegen des

  • BAG, 28.08.1987 - 5 AS 8/87
  • BGH, 23.01.1985 - IVb ARZ 1/85

    Bindung eines Amtsgerichts an einen Verweisungsbeschluss - Mit der Trennung der

  • BGH, 03.11.1982 - IVb ARZ 42/82

    Bindungswirkung von auf Verfahrensmängeln beruhenden und deshalb

  • BGH, 14.11.1979 - IV ARZ 60/79

    Voraussetzungen einer Unzuständigkeitserklärung - Frage der Bindungswirkung eines

  • BGH, 03.06.1966 - Ib ARZ 112/66

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

  • BGH, 30.11.1964 - NotZ 6/64

    Klage auf Übernahme in den Anwärterdienst als Notarassessor - Ablehnung wegen

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