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   BGH, 13.03.1979 - KVR 1/77   

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https://dejure.org/1979,1656
BGH, 13.03.1979 - KVR 1/77 (https://dejure.org/1979,1656)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1979 - KVR 1/77 (https://dejure.org/1979,1656)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1979 - KVR 1/77 (https://dejure.org/1979,1656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vertrieb von Verlagserzeugnissen zu gebundenen Endabnehmerpreisen - Verbot der Rabattgewährung an Verbraucher - Missbräuchliche Handhabung der Preisbindung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des verwaltungsrechtlichen Eingriffs durch das Bundeskartellamt

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der mißbräuchlichen Handhabung der Preisbindung von Verlagserzeugnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1411
  • MDR 1979, 732
  • GRUR 1979, 490
  • DB 1979, 1028
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.02.1962 - KVR 1/61

    Barrabatte und Preisbindung

    Auszug aus BGH, 13.03.1979 - KVR 1/77
    Unter diesen Voraussetzungen könnten auch Möglichkeiten, die zu einem Preiswettbewerb auf indirektem Wege führten, durch das preisbindende Unternehmen untersagt werden (Hinweis auf BGHZ 36, 370, 376).

    Hier gilt, was das Beschwerdegericht unter Bezugnahme auf BGHZ 36, 370, 372 ausgeführt hat, entsprechend.

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus BGH, 13.03.1979 - KVR 1/77
    Die Unwirksamkeitserklärung der gesamten Preisbindung für die von den Betroffenen in ihren Auslieferungskatalogen 1975 aufgeführten Verlagserzeugnisse allein wegen der Unwirksamkeit der beanstandeten Umgehungsklausel hält das Beschwerdegericht wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des verwaltungsreehtlichen Eingriffs (Hinweis auf BVerfGE 17, 306, 314; 20, 150, 155; BGH WuW/E BGH 1345 - Polyester-Grundstoffe) nicht für gerechtfertigt, weil der hier festgestellte Mißbrauch durch die Aufhebung eines abtrennbaren Teils des Preisbindungsvertrages abgestellt werden könne und daher eine entsprechende Teilaufhebung genüge.
  • BGH, 13.10.1954 - II ZR 295/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1979 - KVR 1/77
    Der Rechtsbeschwerde des Bundeskartellamts ist einzuräumen, daß auch eine umsatzbezogene Gewinnausschüttung an die Gesellschafter einer Handelsgesellschaft ihren Rechtsgrund im gesellschaftsrechtlichen Verhältnis und nicht in den jeweils mit ihren Gesellschaftern abgeschlossenen Kaufverträgen hat und deshalb nicht als Preisnachlaß im eigentlichen Sinne angesprochen werden kann (vgl. für den Fall der genossenschaftlichen Warenrückvergütung im Verhältnis einer Erwerbsgenossenschaft der Einzelhändler zu den Großhändlern Fischer in NJW 1966, 480, 482) [BGH 13.10.1954 - II ZR 295/53] .
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BGH, 13.03.1979 - KVR 1/77
    Die Unwirksamkeitserklärung der gesamten Preisbindung für die von den Betroffenen in ihren Auslieferungskatalogen 1975 aufgeführten Verlagserzeugnisse allein wegen der Unwirksamkeit der beanstandeten Umgehungsklausel hält das Beschwerdegericht wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des verwaltungsreehtlichen Eingriffs (Hinweis auf BVerfGE 17, 306, 314; 20, 150, 155; BGH WuW/E BGH 1345 - Polyester-Grundstoffe) nicht für gerechtfertigt, weil der hier festgestellte Mißbrauch durch die Aufhebung eines abtrennbaren Teils des Preisbindungsvertrages abgestellt werden könne und daher eine entsprechende Teilaufhebung genüge.
  • OLG Düsseldorf, 26.04.1977 - U (Kart) 9/76
    Auszug aus BGH, 13.03.1979 - KVR 1/77
    Zugleich hat es die in Ziffer 4 der Beschlüsse festgesetzten Gebühren des Bundeskartellamtes herabgesetzt (NJW 1977, 2169 = GRUR 1978, 60).
  • BGH, 03.03.1972 - I ZB 7/70
    Auszug aus BGH, 13.03.1979 - KVR 1/77
    Auch danach ist das bloße Unterliegen einer Partei für sich allein regelmäßig noch kein ausreichender Grund, ihr aus Billigkeitsgründen die Kosten aufzuerlegen (BGH GRUR 1972, 600 - Lewapur).
  • BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73

    Gewinnausschüttung an Zertifikatsinhaber als Gewährung eines Preisnachlasses -

    Auszug aus BGH, 13.03.1979 - KVR 1/77
    Davon ist auch der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes bei der Prüfung der Frage ausgegangen, ob die damals auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen verklagte Buch- und Beteiligungsgesellschaft gegen die vertraglichen Bestimmungen des von ihr unterzeichneten "dritten Sammelreverses" verstoßen hat (GRUR 1975, 203, 205).
  • BGH, 11.03.1997 - KVR 39/95

    BGH läßt Preisbindung für Text-CD-ROM zu

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Bestimmung des Anwendungsbereichs des § 16 GWB maßgebend auf die dieser Regelung zugrundeliegende kulturpolitische Zielsetzung abgestellt und den Zweck der Freistellung vom Preisbindungsverbot in dem Anliegen gesehen, die vielfältige, gleichmäßige und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit dem Kulturgut Buch zu gewährleisten (BGH, Beschl. v. 13.3.1979 - KVR 1/77, WuW/E 1604, 1605 = GRUR 1979, 490, 491 Sammelrevers 1974; Beschl. v. 23.4.1985 - KVR 4/84, WuW/E 2166, 2167 = GRUR 1985, 933, 935 - Schulbuch-Preisbindung).
  • BGH, 24.04.1985 - KVR 4/84

    "Schulbuch-Preisbindung"; Preisbindungen bei Schulbuch-Sammelbestellungen der

    Eine nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 GWB mißbräuchliche Handhabung der nach § 16 GWB erlaubten Preisbindung kann, wovon das Kammergericht mit Recht ausgegangen ist, in der inhaltlichen Ausgestaltung der Preisbindungsverträge und/oder in der Durchführung dieser Verträge oder eines Preisbindungssystems (etwa in der Verknüpfung mit anderen erlaubten Wettbewerbsbeschränkungen) liegen (BGH GRUR 1979, 490, 491 - Sammelrevers 74).

    Das steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der entscheidend auf die kulturpolitischen Ziele abgestellt worden ist, die für die Verlagserzeugnisse die Ausnahme vom Preisbindungsverbot rechtfertigten (vgl. zuletzt BGH v. 13.3.1979 - KVR 1/77, GRUR 1979, 490, 491 - Sammelrevers 74).

  • BGH, 13.03.1979 - KZR 4/77

    Lieferverweigerung gegenüber mit der Anschaffung und Weiterveräußerung von

    Der erkennende Senat hat durch Beschluß vom heutigen Tage in der Kartellverwaltungssache KVR 1/77 zwei Beschlüsse des Bundeskartellamtes gegen zwei Verlage insoweit bestätigt, als die in Abschnitt A Ziffer 1 Satz 4 des Sammelreverses 1974 enthaltene Klausel:.

    Zu dieser von der Klägerin gewählten Art des Buchvertriebs hat der erkennende Senat in der Kartellverwaltungssache KVR 1/77 im Beschluß vom heutigen Tage über die Frage, welches Verhalten die preisbindenden Verlage in ihren Reversen (wie es im 3. Sammelrevers noch nicht der Fall war) als preisbindungswidrig untersagen können, ausgeführt: Ist bei einer Gesellschaft die Erzielung des Gewinns auf die Abschöpfung der nur um die Geschäftsunkosten verminderten, im übrigen durch die Preisbindung aller anderen Händler garantierten Handelsspanne gerichtet, und auf der Käuferseite der Anreiz zum Bücherkauf bei der Gesellschaft eben durch die gesellschaftsrechtlich vorgesehene Gewinnausschüttung ausgelöst, dann ist der Wahrung der Preisbindung der Verlagserzeugnisse der Vorrang zu geben.

  • BGH, 09.07.1985 - KZR 7/84

    "Preisbindungstreuhänder-Empfehlung"; Rechtsfolgen der Preisbindung bei

    1. Das Berufungsgericht ist ohne Rechtsverstoß davon ausgegangen, daß eine vertikale Preisbindung für Verlagserzeugnisse auch für das Schulbuchmassengeschäft, um das es hier bei der strittigen Rabattregelung geht, nach § 16 GWB zulässig ist, wobei eine Erstreckung der Preisbindung auf die Regelung bestimmter Mengenrabatte grundsätzlich nicht zu beanstanden ist (BGH Beschluß vom 23.4.1985 - KVR 4/84. Ebensowenig bestehen im Grundsatz kartellrechtliche Bedenken gegen die organisatorische Zusammenfassung solcher vertikaler Preisbindungen einer Reihe von Verlagen in einem Sammelreverssystem, wenn - was hier unstreitig der Fall ist - Verlagen und Abnehmern der individuelle Beitritt offensteht, wobei den Abnehmern freisteht, in dem Revers gegebenenfalls einzelne Verlage zu streichen, denen gegenüber sie keine Bindung eingehen wollen (vgl. BGH aaO. Sowie BGH GRUR 1979, 490 - Sammelrevers 74, wo das Sammelrevers-System als solches nicht beanstandet worden ist; zum Sammelrevers von Spirituosenherstellern und Vertriebsunternehmen unter Einschaltung eines Treuhandbüros: BGHZ 38, 90 - Grote-Revers, ferner BGH GRUR 1964, 629, 632 - Grauer Markt).
  • BGH, 20.03.1984 - KVR 7/83

    Tragen von Gerichtskosten

    Nach der Regelung des § 77 Satz 1 GWB hat im Normalfall, wie hier, jeder Beteiligte - unabhängig von dem Verfahrensausgang - die ihm entstandenen Kosten selbst zu tragen (Sen.Beschl. vom 13.3.1979 - KVR 1/77, WuW/E BGH 1604, 1607 - Sammelrevers 1974 m.w.N.).
  • LG Mainz, 31.01.2006 - 10 HKO 6/05

    Warenkreditversicherung: Ausfall von Forderungen aus Warenlieferung beim Anspruch

    Die im Verhältnis der Klägerin zu ihrer Kundin gewährten umsatzbezogenen monatlichen Bonusgutschriften, die ihre rechtliche Grundlage in den Kaufverträgen (Umsätzen) haben und daher letztlich als Nachlass auf die Kaufpreisforderungen der Klägerin zu behandeln sind (vergl. auch BGH, GRUR 1979, 490/491), betreffen bei der streitgegenständlichen Schadensposition unstreitig den Abrechnungszeitraum vom 1.10.2000 bis 30.9.2001, also noch einen vor Aufhebung des Versicherungsschutzes per 16.10.2001 liegenden Zeitraum.
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