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   BGH, 13.03.1980 - 4 StR 24/80   

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https://dejure.org/1980,15729
BGH, 13.03.1980 - 4 StR 24/80 (https://dejure.org/1980,15729)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1980 - 4 StR 24/80 (https://dejure.org/1980,15729)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1980 - 4 StR 24/80 (https://dejure.org/1980,15729)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Totschlags - Vorlage einer Notwehrlage - Verteidigung mit einer Waffe

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 296/79

    Vorliegen einer schweren Beleidigung im Sinne des § 213 Strafgesetzbuch(StGB) bei

    Auszug aus BGH, 13.03.1980 - 4 StR 24/80
    Was zur Verteidigung erforderlich ist, richtet sich nach den gesamten Umständen, unter welchen sich Angriff und Abwehr abspielen, insbesondere nach der Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und nach den Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGHSt 27, 336, 337; BGH, Urteile vom 31. Juli 1979 - 1 StR 296/79 - (S. 8); vom 22. November 1979 - 4 StR 524/79 - (S. 4)).

    - 1 StR 296/79 - (S. 7); Beschluß vom 23. Januar 1980 - 3 StR 3/80 - (S. 4)).

  • BGH, 23.01.1980 - 3 StR 3/80

    Rückrechnung des Blutalkoholgehalts auf der Grundlage einer dem Angeklagten erst

    Auszug aus BGH, 13.03.1980 - 4 StR 24/80
    Nur wenn eine solche Drohung wider Erwarten nichts fruchtet, kann der Einsatz der Waffe gerechtfertigt erscheinen, jedoch auch nur in einer Weise, die den Gegner nicht mehr als nötig gefährdet (BGH, Beschluß vom 23. Januar 1980 - 3 StR 3/80 -(S. 4)).

    - 1 StR 296/79 - (S. 7); Beschluß vom 23. Januar 1980 - 3 StR 3/80 - (S. 4)).

  • BGH, 02.06.1955 - 4 StR 157/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1980 - 4 StR 24/80
    Unter mehreren ihm möglichen Verteidigungsarten hat der Verteidiger diejenige zu wählen, die seinem Gegner den geringeren Schaden zufügt (BGH GA 1956, 49 mit Nachweis; 1968, 182, 183).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 13.03.1980 - 4 StR 24/80
    Nur auf Grund des sich so ergebenden Gesamteindrucks läßt sich beurteilen, ob die Anwendung des normalen gesetzlichen Strafrahmens angemessen erscheint, oder von dem gemilderten auszugehen ist (BGHSt 26, 97, 98; BGH, Beschluß vom 29. Juli 1975 - 4 StR 286/75 -(S. 3); Urteil vom 28. August 1979 - 1 StR 414/79 - (S. 5/6) m.Nachw.).
  • BGH, 29.07.1975 - 4 StR 286/75

    Voraussetzungen für die Anwendung eines milderen Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 13.03.1980 - 4 StR 24/80
    Nur auf Grund des sich so ergebenden Gesamteindrucks läßt sich beurteilen, ob die Anwendung des normalen gesetzlichen Strafrahmens angemessen erscheint, oder von dem gemilderten auszugehen ist (BGHSt 26, 97, 98; BGH, Beschluß vom 29. Juli 1975 - 4 StR 286/75 -(S. 3); Urteil vom 28. August 1979 - 1 StR 414/79 - (S. 5/6) m.Nachw.).
  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 13.03.1980 - 4 StR 24/80
    Diese Gesichtspunkte gebieten in der Regel, daß der Verteidiger, wenn er ohne Kenntnis des Angreifers über eine Waffe verfügt, deren Verwendung zunächst nur androht, ehe er sie zum Einsatz bringt (vgl. BGHSt 26, 256, 258) [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75].
  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 627/76

    Bedeutung des Verteidigungswillens im Rahmen der Notwehr - Wirkungen des

    Auszug aus BGH, 13.03.1980 - 4 StR 24/80
    Insgesamt dürfen Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überboten werden (BGH bei Holtz MDR 1977, 281, Urteil vom 31. Juli 1979.
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Auszug aus BGH, 13.03.1980 - 4 StR 24/80
    Was zur Verteidigung erforderlich ist, richtet sich nach den gesamten Umständen, unter welchen sich Angriff und Abwehr abspielen, insbesondere nach der Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und nach den Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGHSt 27, 336, 337; BGH, Urteile vom 31. Juli 1979 - 1 StR 296/79 - (S. 8); vom 22. November 1979 - 4 StR 524/79 - (S. 4)).
  • BGH, 28.08.1979 - 1 StR 414/79

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Voraussetzungen für die Anwendung eines minder

    Auszug aus BGH, 13.03.1980 - 4 StR 24/80
    Nur auf Grund des sich so ergebenden Gesamteindrucks läßt sich beurteilen, ob die Anwendung des normalen gesetzlichen Strafrahmens angemessen erscheint, oder von dem gemilderten auszugehen ist (BGHSt 26, 97, 98; BGH, Beschluß vom 29. Juli 1975 - 4 StR 286/75 -(S. 3); Urteil vom 28. August 1979 - 1 StR 414/79 - (S. 5/6) m.Nachw.).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    In der Regel ist der Verteidiger gehalten, deren Verwendung zunächst anzudrohen (vgl. BGH Urteil vom 13. März 1980 - 4 StR 24/80).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87

    "Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als

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  • BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90

    Vorsätzliche Tötung oder Handeln in Notwehr - Einsatz des Messers als

    Die Voraussetzungen der ersten Alternative liegen hier aufgrund der Erwägungen im Zusammenhang mit der Notwehrüberschreitung fern (vgl. dazu Senatsurteil vom 13. März 1980 - 4 StR 24/80); im angefochtenen Urteil ist die Nichtanwendung des § 113 Abs. 1 Nr. 1 StGB-DDR, ohne daß dies deshalb zu beanstanden wäre, nicht besonders begründet worden.

    Bei der gebotenen Gesamtwürdigung, ob ein sonst minder schwerer Fall (2. Alternative) vorliegt (vgl. BGH StV 1984, 73; NStZ 1985, 310; Senatsurteil vom 13. März 1980 - 4 StR 24/80; Eser in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 213 Rdn. 13), wie bei der Strafzumessung wird namentlich die wiederholte unberechtigte Aggression des Opfers gegen den Angeklagten (UA 5) zu berücksichtigen sein.

  • BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83

    Rechtfertigung einer Tötung durch Notwehr - Der Rahmen der zur Abwehr

    Zwar wird, wenn nur der Verteidiger, nicht aber der Angreifer über eine Waffe verfügt, häufig die Androhung des Waffengebrauchs genügen, um den Angriff abzuwenden (BGHSt 26, 256, 258 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGH, Urteil vom 13. März 1980 - 4 StR 24/80).
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