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BGH, 13.03.1980 - II ZR 163/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wattenmeer als Binnengewässer - Schwimmbagger, der bestimmungsgemäß auf Binnengewässern und auf See verwendet wird, als Seeschiff - Einsatzes eines Schwimmbaggers im Wattenmeer - Besondere Gewährleistung der Erfüllung eines Anspruchs durch einen Reeder - Geltendmachung ...
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Papierfundstellen
- BGHZ 76, 201
- NJW 1980, 1747
- MDR 1980, 647
- VersR 1980, 546
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.04.1978 - II ZR 6/76
Kriterien zur haftungsrechtlichen Einordnung eines Schwimmkrans als Seeschiff …
Auszug aus BGH, 13.03.1980 - II ZR 163/78
Für ein solches Fahrzeug beantwortet sich die Frage, ob er haftungsrechtlich als See- oder als Binnenschiff einzuordnen ist, nach dem Charakter der jeweiligen Reise oder, wo eine solche noch nicht angetreten oder schon beendet ist, nach dem Einsatz- oder Liegeort (vgl. SenUrt. v. 17.4.78 - II ZR 6/76, VersR 1978, 712, 713). - BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53
Lagerhalterhaftung. Verjährung
Auszug aus BGH, 13.03.1980 - II ZR 163/78
Dieses greift hier nicht ein, weil es um die Beachtung einer unverzichtbaren Prozeßvoraussetzung geht und den Klägerinnen durch die Aufhebung desjenigen Teils des Berufungsurteils, der ihren Klageanspruch im Rahmen der Haftungsbeschränkung der §§ 486 f HGB dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt hat, dieser Anspruch nicht endgültig aberkannt wird (…Zöller, ZPO 12. Aufl. § 536 Anm. II 8;… Thomas/Putzo, ZPO 9. Aufl. § 536 Anm. 3 b; vgl. auch BGHZ 18, 98, 106 [BGH 08.07.1955 - I ZR 201/53];… a. M. Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 536 Anm. I 2 a). - BGH, 14.12.1951 - I ZR 84/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.03.1980 - II ZR 163/78
Er ist deshalb als Schiff anzusehen, mag er auch über keine eigene Antriebmaschine verfügen (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.51 - I ZR 84/51, LM § 4 BinnSchG Nr. 3 = NJW 1952, 1135;… Schaps/Abraham a.a.O. Vor § 476 Rnr. 1 f;… Vortisch/Zschucke, Binnenschiffahrts- und Flößereirecht 3. Aufl. BSchG § 1 Anm. 2).
- FG Hamburg, 20.04.2010 - 3 K 18/10
Schwimmende Konferenzanlage grundsteuerfrei
Die verkehrsrechtliche Einordnung eines Schwimmkörpers richtet sich nach dem Einsatzort oder - hier - Liegeort (vgl. Bundesgerichtshof -BGH- vom 13. März 1980 II ZR 163/78, BGHZ 76, 201, NJW 1980, 1747, pontonförmiger Schwimmkörper).Der fehlende Eigenantrieb steht der Qualifizierung als beweglich bzw. als Boot oder Schiff nicht entgegen (BGH vom 13. März 1980 II ZR 163/78, BGHZ 76, 201, pontonförmiger Schwimmkörper; entgegen Mannek in Gürsching/Stenger, BewG, § 68 Rd. 66).
- FG Hamburg, 30.08.2005 - IV 342/02
Vorlage an den EuGH zu Hopperbaggereinsatz in Küstengewässern
Dieser Ansatz findet sich auch in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.3.1980 (II ZR 163/78, BGHZ 76, 201), in dem - freilich vor Inkrafttreten des Seerechtsübereinkommens - erkannt wird, dass es natürlicher Betrachtungsweise widerspräche, ein Gewässer, das sich, wie das Wattenmeer, vollständig vor der Festlandküste befinde, nicht als See zu betrachten.