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   BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96   

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https://dejure.org/1996,2441
BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96 (https://dejure.org/1996,2441)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1996 - 3 StR 12/96 (https://dejure.org/1996,2441)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1996 - 3 StR 12/96 (https://dejure.org/1996,2441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Tatrichterliche Feststellung - Abartigkeit - Krankhafte Störung - Triebanomalie - Persönlichkeitsentartung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176, § 21; StPO § 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 401
  • StV 1996, 410
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 540/88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Triebstörung - Rechtfertigung der Annahme

    Auszug aus BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden,.das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26 je m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93

    Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

    Auszug aus BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden,.das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26 je m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 705/93

    Prüfung einer betrügerischen Schädigung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch

    Auszug aus BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96
    Dann ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die für den Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht getroffen werden können (BGHSt 37, 21, 22; BGHR StPO § 267 V Freispruch 10 m.w. Nachw.; BGH NStZ 1990, 448).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96
    Dann ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die für den Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht getroffen werden können (BGHSt 37, 21, 22; BGHR StPO § 267 V Freispruch 10 m.w. Nachw.; BGH NStZ 1990, 448).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96
    Dann ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die für den Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen nicht getroffen werden können (BGHSt 37, 21, 22; BGHR StPO § 267 V Freispruch 10 m.w. Nachw.; BGH NStZ 1990, 448).
  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 597/92

    Eintritt von Entzugserscheinungen oder Persönlichkeitsveränderungen als Kriterien

    Auszug aus BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96
    Insoweit hat es einen Beweisantrag (erst im Urteil) "als wahr behandelt" (vgl. hierzu BGHR StGB § 21 Erheblichkeit 1).
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

    Auszug aus BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden,.das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26 je m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden,.das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26 je m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.03.1989 - 4 StR 109/89

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch Triebstörungen

    Auszug aus BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96
    Die Abartigkeit eines sexuellen Verhaltens allein rechtfertigt dabei noch nicht die Annahme einer krankhaften Störung, sondern erst die Tatsache einer im Zusammenhang mit der Triebanomalie stehenden,.das Hemmungsvermögen betreffenden Persönlichkeitsentartung (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 16, 22, 26 je m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86

    Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden

    Auszug aus BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96
    Zwar beanstandet die Revision mit Recht, daß im Anklagesatz - überflüssigerweise (vgl. BGH NStZ 1987, 181; Puppe NStZ 1982, 230) - den fünf angeklagten Taten eine nicht in allen Punkten präzise, die dann folgenden Tatschilderungen mit nicht zuordenbaren Ergänzungen umschreibende Schilderung vorangestellt ist.
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der

    Erst auf der Grundlage einer angesichts der Gesamtumstände gebotenen ausführlichen psychiatrischen Diagnose kann der Tatrichter im Rahmen der Erheblichkeitsprüfung die Wertung treffen, ob die von der Norm abweichende sexuelle Präferenz den Täter - nicht anders als bei den sonstigen Persönlichkeitsstörungen - in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß er selbst bei Aufbietung aller ihm eigenen Willenskräfte dem Trieb nicht ausreichend zu widerstehen vermag oder ob sie - in Folge seiner Abartigkeit den Täter in seiner gesamten inneren Grundlage und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert, daß er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt (BGH NStZ 1998, 30, 31; 1996, 401, 402; Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 20 Rdn. 64).
  • BGH, 14.07.2004 - 2 StR 71/04

    Schuldunfähigkeit (Darlegung, Steuerungsfähigkeit, Stalking); verminderte

    Deren allgemeine Kennzeichnung als "Störung der Persönlichkeit" kann aber eine konkretisierende Darlegung nicht ersetzen, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung auf die Fähigkeit des Beschuldigten auswirkt, sein Verhalten zu steuern (vgl. BGHSt 14, 30, 32; BGH NStZ 1996, 401 f.; 1998, 30 f.; 2001, 243 f.; dazu auch Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 20 Rdn. 42, 44 f. m.w.N.).
  • BGH, 03.02.2004 - 5 StR 563/03

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Beweiswürdigung: fehlerhafter Teilfreispruch

    Dabei ist hier schon im Vorfeld durch Zusammenwirken von Tatgericht und Staatsanwaltschaft in Anwendung des § 154 Abs. 2 StPO mit der Reduzierung der Anzahl innerhalb der jeweils zeitlich und räumlich zu differenzierenden Teilserien auf jeweils (mindestens) nur noch eine zur möglichen Aburteilung gestellte Tat höchste Vorsicht geübt worden (vgl. ähnlich BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 5; vor § 1 / Serienstraftaten - Kindesmißbrauch 4; vgl. zur Methodik auch BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 6 und 8; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6 und 7 sowie Sachdarstellung 9).
  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97

    Strafzumessungserwägungen bei der Gesamtstrafenbildung - Annahme erheblich

    Mit dem Grund der Abartigkeit und der darauf beruhenden Verhaltensweise hat sich der Tatrichter auseinanderzusetzen (BGH NStZ 1996, 401, 402).
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