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   BGH, 13.03.2008 - IX ZB 60/05   

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https://dejure.org/2008,2245
BGH, 13.03.2008 - IX ZB 60/05 (https://dejure.org/2008,2245)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2008 - IX ZB 60/05 (https://dejure.org/2008,2245)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2008 - IX ZB 60/05 (https://dejure.org/2008,2245)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Neuregelung der Mindestvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren als verfassungsmäßig; Geltendmachung der Zustellungskosten neben der allgemeinen Auslagenpauschale im vereinfachten Insolvenzverfahren

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Mindestvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren

  • zvi-online.de

    InsVV § 8 Abs. 3, § 13 Abs. 1
    Geltendmachung der sächlichen Kosten, die dem Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren entstanden sind, neben der allgemeinen Auslagenpauschale

  • Judicialis

    InsVV § 8 Abs. 3; ; InsVV § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 8 Abs. 3 § 13 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren; Erstattung der durch die Übertragung des Zustellungswesens entstandenen sächlichen Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neuregelung der Mindestvergütung des Treuhänders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Die Neuregelung der Mindestvergütung von Treuhändern ist rechtmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 884
  • NZI 2008, 17
  • NZI 2008, 444
  • WM 2008, 1166
  • Rpfleger 2008, 523
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZB 60/05
    a) Mit Beschluss vom 15. Januar 2004 (IX ZB 46/03, ZIP 2004, 424; unter Bezugnahme auf den weiteren Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282; vgl. auch BVerfG ZIP 2005, 1694) hat der Senat die Regelung der Mindestvergütung in § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV a.F. für Treuhänder, die ab 1. Januar 2004 in einem massearmen Verbraucherinsolvenzverfahren bestellt werden, für verfassungswidrig erklärt.

    Deshalb muss für massearme Verfahren in der nach § 65 InsO zu erlassenden Verordnung eine Mindestvergütung vorgesehen werden, die für Verfahren dieser Art den im Durchschnitt entstehenden Bearbeitungsaufwand im Wesentlichen auskömmlich entgilt (vgl. BGHZ 157, 282, 287 ff, 291).

    Nicht für jedes, wohl aber für den Durchschnitt dieser Verfahren insgesamt muss eine auskömmliche Vergütung zu erzielen sein (vgl. BGHZ 157, 282, 288 ff).

    Bei Zugrundelegung der Vergütungssätze des § 19 ZwVwV, die auch der Senat für angemessen hält (vgl. BGHZ 157, 282, 294), ergibt sich daraus eine Vergütung von 980 EUR.

    Deshalb konnte davon ausgegangen werden, dass die zugrunde gelegten Angaben eher zugunsten der Verwalter und Treuhänder ausgefallen waren (vgl. BGHZ 157, 282, 293).

  • AG Hamburg, 21.02.2005 - 68c IK 91/04

    Bestimmung zum Treuhänder durch Eröffnungsbeschluss; Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZB 60/05
    dd) Soweit sich die Rechtsbeschwerde darauf beruft, dass die vorgesehene Staffelung in der Realität keine Grundlage finde und den tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts Hamburg (ZInsO 2005, 256 ff) widerspreche, wonach im Verbraucherinsolvenzverfahren bei einem einzigen Verwalterbüro in Hamburg, wenn auch auf der Grundlage von 506 Verfahren, sich eine durchschnittliche Gläubigerzahl von lediglich 6, 57 ergebe, steht dies im Widerspruch zu den vom Bundesministerium der Justiz zugrunde gelegten repräsentativen Erhebungen.

    Gleichwohl sei die Rechtfertigung für die Unterschreitung der nach dem durchschnittlichen Mindestaufwand angemessenen Vergütung nicht ersichtlich (so AG Potsdam ZInsO 2005, 38, 39; AG Hamburg ZInsO 2005, 256, 258).

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 46/03

    Vergütung des Treuhänders in einem masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZB 60/05
    a) Mit Beschluss vom 15. Januar 2004 (IX ZB 46/03, ZIP 2004, 424; unter Bezugnahme auf den weiteren Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282; vgl. auch BVerfG ZIP 2005, 1694) hat der Senat die Regelung der Mindestvergütung in § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV a.F. für Treuhänder, die ab 1. Januar 2004 in einem massearmen Verbraucherinsolvenzverfahren bestellt werden, für verfassungswidrig erklärt.

    Der Senat hat zwar in seinem Beschluss vom 15. Januar 2004 (IX ZB 46/03, aaO S. 425) anhand der seinerzeit vorliegenden Erkenntnismöglichkeiten angenommen, dass der von den Treuhändern im Verbraucherinsolvenzverfahren zu leistende Aufwand nur geringfügig geringer ist als der Aufwand im Regelinsolvenzverfahren.

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 129/05

    Erstattung der Auslagen des Insolvenzverwalters für die Übertragung des

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZB 60/05
    b) Nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung vom 4. Oktober 2004 können die sächlichen Kosten, die dem Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren infolge der Übertragung des Zustellungswesens durch das Insolvenzgericht entstanden sind, neben der allgemeinen Auslagenpauschale geltend gemacht werden (Anschluss an die entsprechende Rechtsprechung zum Insolvenzverwalter im Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 129/05, ZIP 2007, 440).

    Sie können deshalb vom Insolvenzverwalter gesondert geltend gemacht werden (BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 129/05, ZIP 2007, 440 f).

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 81/06

    Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässiger sofortiger Beschwerde;

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZB 60/05
    Damit ist dieser zum früher geltenden Recht zu erhebende Einwand (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 81/06, ZIP 2007, 188) nicht mehr berechtigt.
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZB 6/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren bei Fortführung des

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZB 60/05
    Dies erscheint zweifelhaft, weil in besonders gelagerten Fällen auch dort Zuschläge möglich waren, die sich sodann ebenfalls bei der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV auswirken konnten (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Mai 2005 - IX ZB 6/03, ZInsO 2005, 760, 761).
  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 700/05

    Verfassungsmäßigkeit der "alten" Mindestvergütung für vor dem 1. 1. 2004 in

    Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZB 60/05
    a) Mit Beschluss vom 15. Januar 2004 (IX ZB 46/03, ZIP 2004, 424; unter Bezugnahme auf den weiteren Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZB 96/03, BGHZ 157, 282; vgl. auch BVerfG ZIP 2005, 1694) hat der Senat die Regelung der Mindestvergütung in § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV a.F. für Treuhänder, die ab 1. Januar 2004 in einem massearmen Verbraucherinsolvenzverfahren bestellt werden, für verfassungswidrig erklärt.
  • BGH, 21.03.2013 - IX ZB 209/10

    Vergütung des Insolvenzverwalters/Treuhänders: Ersatz des Personal- und

    Dies beruht darauf, dass nach statistischen Erhebungen die Kosten eines Verbraucherinsolvenzverfahrens lediglich 55 v.H. bis 61 v.H. der Kosten eines Regelinsolvenzverfahrens betragen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2008 - IX ZB 60/05, ZInsO 2008, 555 mit Nachweisen aus der Entstehungsgeschichte der Vorschriften zur Mindestvergütung).
  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 197/05

    Vergütung des Treuhänders bei während des Insolvenzverfahrens wieder erlangter

    Auch soweit es zur Begründung seiner Entscheidung § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV in der Fassung vom 19. August 1998 mit heranzieht, ist dies nicht zu beanstanden, weil diese Vorschrift gemäß § 19 Abs. 1 InsVV im Beschwerdefall noch anwendbar war (vgl. BGH, Beschl. v. 13. März 2008 - IX ZB 60/05, ZInsO 2008, 555 Rn. 8).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 99/06

    Vergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren

    Wie der Senat heute durch Beschluss im Verfahren IX ZB 60/05 entschieden hat, hält sich die Neuregelung der Mindestvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren in § 13 Abs. 1 InsVV durch die Verordnung zur Änderung der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2569) im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage der §§ 65, 63 InsO und ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
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