Rechtsprechung
BGH, 13.03.2012 - 2 StR 19/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Vor § 1 StPO; § 349 Abs. 2 StPO; § 356a StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
Unstatthafte Gegenvorstellung; gesetzlicher Richter (Anhörungsrüge analog) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Nichts geht mehr…nach der Revisionsverwerfung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.02.2006 - 5 StR 481/05
Unzulässige und unbegründete Gegenvorstellung
Auszug aus BGH, 13.03.2012 - 2 StR 19/12
Ein derartiger Beschluss kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 5 StR 481/05;… vom 10. Februar 1988 - 3 StR 579/87, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 2; BGH StraFo 2011, 218).Der Senat kann daher offen lassen, ob auch eine Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf den gesetzlichen Richter in entsprechender Anwendung des § 356a StPO in dem dort für die Anhörungsrüge geregelten Verfahren geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 5 StR 481/05; vom 17. Juli 2008, StraFo 2011, 218).
- BGH, 24.03.2011 - 4 StR 637/10
Zurückweisung einer Gegenvorstellung
Auszug aus BGH, 13.03.2012 - 2 StR 19/12
Ein derartiger Beschluss kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 5 StR 481/05;… vom 10. Februar 1988 - 3 StR 579/87, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 2; BGH StraFo 2011, 218).Der Senat kann daher offen lassen, ob auch eine Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf den gesetzlichen Richter in entsprechender Anwendung des § 356a StPO in dem dort für die Anhörungsrüge geregelten Verfahren geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 5 StR 481/05; vom 17. Juli 2008, StraFo 2011, 218).
- BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87
Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen …
Auszug aus BGH, 13.03.2012 - 2 StR 19/12
Ein derartiger Beschluss kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 5 StR 481/05; vom 10. Februar 1988 - 3 StR 579/87, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 2; BGH StraFo 2011, 218).
- BGH, 14.08.2012 - PatAnwSt (B) 1/11
Erfolgsaussichten der Gegenvorstellung gegen ein patentrechliches Urteil wegen …
Auf die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits geäußerten Bedenken gegen die Statthaftigkeit eines solchen Rechtsbehelfs (vgl. dazu etwa BGH, Beschlüsse vom 13. März 2012 - 2 StR 19/12 m. w. N.;… vom 20. Januar 2012 - AnwZ (Brfg) 23/11, juris Rn. 2) und gegen die Möglichkeit der Abänderung rechtskräftiger Entscheidungen (…vgl. dazu etwa BGH, Beschlüsse vom 6. März 2012 - 3 StR 22/12, juris Rn. 2 m. w. N.; vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 95/09, juris Rn. 2 m. w. N.) kommt es dabei nicht an. - BGH, 14.08.2012 - PatAnwZ 3/11
Berufung gegen ein Urteil wegen rechtswidriger Senatsbesetzung aufgrund fehlenden …
Auf die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits geäußerten Bedenken gegen die Statthaftigkeit eines solchen Rechtsbehelfs (vgl. dazu etwa BGH, Beschlüsse vom 13. März 2012 - 2 StR 19/12 m. w. N.;… vom 20. Januar 2012 - AnwZ (Brfg) 23/11, juris Rn. 2) und gegen die Möglichkeit der Abänderung rechtskräftiger Entscheidungen (…vgl. dazu etwa BGH, Beschlüsse vom 6. März 2012 - 3 StR 22/12, juris Rn. 2 m. w. N.; vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 95/09, juris Rn. 2 m. w. N.) kommt es dabei nicht an. - BGH, 26.01.2022 - 1 StR 203/21
Anhörungsrüge
Soweit die Verteidigung im Schreiben vom 28. Dezember 2021 die Anhörungsrüge "ersatzweise" als Gegenvorstellung verstanden wissen will, ist der Rechtsbehelf bereits unstatthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2012 - 2 StR 19/12).