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   BGH, 13.03.2012 - 2 StR 19/12   

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https://dejure.org/2012,5470
BGH, 13.03.2012 - 2 StR 19/12 (https://dejure.org/2012,5470)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2012 - 2 StR 19/12 (https://dejure.org/2012,5470)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2012 - 2 StR 19/12 (https://dejure.org/2012,5470)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.2006 - 5 StR 481/05

    Unzulässige und unbegründete Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 13.03.2012 - 2 StR 19/12
    Ein derartiger Beschluss kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 5 StR 481/05; vom 10. Februar 1988 - 3 StR 579/87, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 2; BGH StraFo 2011, 218).

    Der Senat kann daher offen lassen, ob auch eine Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf den gesetzlichen Richter in entsprechender Anwendung des § 356a StPO in dem dort für die Anhörungsrüge geregelten Verfahren geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 5 StR 481/05; vom 17. Juli 2008, StraFo 2011, 218).

  • BGH, 24.03.2011 - 4 StR 637/10

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 13.03.2012 - 2 StR 19/12
    Ein derartiger Beschluss kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 5 StR 481/05; vom 10. Februar 1988 - 3 StR 579/87, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 2; BGH StraFo 2011, 218).

    Der Senat kann daher offen lassen, ob auch eine Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts auf den gesetzlichen Richter in entsprechender Anwendung des § 356a StPO in dem dort für die Anhörungsrüge geregelten Verfahren geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 5 StR 481/05; vom 17. Juli 2008, StraFo 2011, 218).

  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen

    Auszug aus BGH, 13.03.2012 - 2 StR 19/12
    Ein derartiger Beschluss kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 5 StR 481/05; vom 10. Februar 1988 - 3 StR 579/87, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 2; BGH StraFo 2011, 218).
  • BGH, 14.08.2012 - PatAnwSt (B) 1/11

    Erfolgsaussichten der Gegenvorstellung gegen ein patentrechliches Urteil wegen

    Auf die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits geäußerten Bedenken gegen die Statthaftigkeit eines solchen Rechtsbehelfs (vgl. dazu etwa BGH, Beschlüsse vom 13. März 2012 - 2 StR 19/12 m. w. N.; vom 20. Januar 2012 - AnwZ (Brfg) 23/11, juris Rn. 2) und gegen die Möglichkeit der Abänderung rechtskräftiger Entscheidungen (vgl. dazu etwa BGH, Beschlüsse vom 6. März 2012 - 3 StR 22/12, juris Rn. 2 m. w. N.; vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 95/09, juris Rn. 2 m. w. N.) kommt es dabei nicht an.
  • BGH, 14.08.2012 - PatAnwZ 3/11

    Berufung gegen ein Urteil wegen rechtswidriger Senatsbesetzung aufgrund fehlenden

    Auf die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits geäußerten Bedenken gegen die Statthaftigkeit eines solchen Rechtsbehelfs (vgl. dazu etwa BGH, Beschlüsse vom 13. März 2012 - 2 StR 19/12 m. w. N.; vom 20. Januar 2012 - AnwZ (Brfg) 23/11, juris Rn. 2) und gegen die Möglichkeit der Abänderung rechtskräftiger Entscheidungen (vgl. dazu etwa BGH, Beschlüsse vom 6. März 2012 - 3 StR 22/12, juris Rn. 2 m. w. N.; vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 95/09, juris Rn. 2 m. w. N.) kommt es dabei nicht an.
  • BGH, 26.01.2022 - 1 StR 203/21

    Anhörungsrüge

    Soweit die Verteidigung im Schreiben vom 28. Dezember 2021 die Anhörungsrüge "ersatzweise" als Gegenvorstellung verstanden wissen will, ist der Rechtsbehelf bereits unstatthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2012 - 2 StR 19/12).
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