Rechtsprechung
BGH, 13.03.2012 - 5 StR 497/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 StGB a.F., § 354 Abs. 1 StPO
Sicherungsverwahrung (Anordnungsvoraussetzungen, Verhältnismäßigkeit), Aufhebung des Maßregelausspruchs - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verhängung von Sicherheitsverwahrung bei Körperverletzung vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gebotenen Einschränkung der Voraussetzungen ihrer Anordnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 1
Verhängung von Sicherheitsverwahrung bei Körperverletzung vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gebotenen Einschränkung der Voraussetzungen ihrer Anordnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Die einfache Körperverletzung und die Sicherungsverwahrung
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.05.2005 - 4 StR 85/03
Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Zusammenhang; zu erwartende …
Auszug aus BGH, 13.03.2012 - 5 StR 497/11
Der Senat hebt den Maßregelausspruch deshalb in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auf und lässt die Maßregel entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2005 - 4 StR 85/03, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 8). - BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11
Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)
Auszug aus BGH, 13.03.2012 - 5 StR 497/11
b) Die Bezugnahme auf ausschließlich "schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten" bringt eine Einschränkung gegenüber den Taten zum Ausdruck, die bislang für die Anordnung der Sicherungsverwahrung genügten (BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, StV 2011, 672, 673…, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11 Rn. 8). - BGH, 24.01.2012 - 5 StR 535/11
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung; …
Auszug aus BGH, 13.03.2012 - 5 StR 497/11
b) Die Bezugnahme auf ausschließlich "schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten" bringt eine Einschränkung gegenüber den Taten zum Ausdruck, die bislang für die Anordnung der Sicherungsverwahrung genügten (BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, StV 2011, 672, 673, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11 Rn. 8). - BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BGH, 13.03.2012 - 5 StR 497/11
Die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 ( NJW 2011, 1931 Rn. 172) sieht das Landgericht erfüllt.
- BGH, 11.12.2012 - 5 StR 431/12
Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei zu erwartenden Raubtaten mit Scheinwaffe …
aa) Nicht alle Straftaten, die bislang für die Anordnung der Sicherungsverwahrung genügten, sind danach als "schwere Gewalt- oder Sexualtaten" im Sinne der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts anzusehen (BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 5 StR 525/11, NStZ-RR 2012, 205, 206, und vom 13. März 2012 - 5 StR 497/11;… Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, aaO, und vom 27. September 2011 - 4 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 109). - BGH, 28.03.2012 - 5 StR 525/11
Sicherungsverwahrung (Anordnungsvoraussetzungen, schwere Sexual- oder …
b) Die Bezugnahme auf ausschließlich "schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten" bringt - worauf der Bundesgerichtshof bereits wiederholt hingewiesen hat - eine Einschränkung gegenüber den Taten zum Ausdruck, die bislang für die Anordnung der Sicherungsverwahrung genügten (BGH, Urteil vom 13. März 2012 - 5 StR 497/11;… Beschluss vom 27. September 2011 - 4 StR 362/11 Rn. 9; Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, StV 2011, 672, 673;… Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 strikte Verhältnismäßigkeit 1). - OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 1 Ws 224/13
Maßregel: Erledigterklärung der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung
Diese erfüllen nicht einmal den Begriff der schweren Gewaltstraftaten (BGH, Urteil vom 13.03.2012 - 5 StR 497/11 -, Rdnr. 11f bei ). - OLG Hamm, 20.09.2018 - 3 Ws 371/18
Erledigung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; Altfall; psychische Störung; …
In Bezug auf mögliche Körperverletzungstaten ist zu berücksichtigen, dass der Verurteilte wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wurde; eine solche Tat ist jedenfalls dann, wenn sie nicht zu gravierenden körperlichen Verletzungen geführt hat, nicht einmal als schwere Gewaltstraftat i. S. d. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 einzuordnen (BGH, Urteil vom 13. März 2012 - 5 StR 497/11, juris, Rdnr. 11, 12; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 27. November - 1 Ws 224/13, juris, Rdnr. 21).