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   BGH, 13.03.2013 - VIII ZR 186/12   

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https://dejure.org/2013,3714
BGH, 13.03.2013 - VIII ZR 186/12 (https://dejure.org/2013,3714)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2013 - VIII ZR 186/12 (https://dejure.org/2013,3714)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12 (https://dejure.org/2013,3714)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 434 Abs 1 S 1 BGB
    Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Beschaffenheitsvereinbarung beim Privatkauf eines Wohnmobils hinsichtlich der am Fahrzeug angebrachten gelben Feinstaubplakette

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vereinbaren zwei Verbraucher einen "Ausschluss der Garantie", meinen sie den Gewährleistungsausschluss

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschaffenheitsvereinbarung beim Verkauf eines älteren Wohnmobils unter Privatleuten im Hinblick auf eine am Fahrzeug angebrachte gelbe Feinstaubplakette

  • rewis.io

    Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Beschaffenheitsvereinbarung beim Privatkauf eines Wohnmobils hinsichtlich der am Fahrzeug angebrachten gelben Feinstaubplakette

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1 S. 1
    Beschaffenheitsvereinbarung beim Verkauf eines älteren Wohnmobils unter Privatleuten im Hinblick auf eine am Fahrzeug angebrachte gelbe Feinstaubplakette

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Es besteht keine Garantie": Gewährleistung wirksam ausgeschlossen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    AGB-Recht: Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und Einbau einer Küche

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss: Unter Privatleuten durch Auschluss von Garantie?

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss durch Formulierung "ohne Garantie”

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Garantie” ist nicht immer Garantie

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    "Keine Garantie" als Beschaffenheitsvereinbarung in einem Vertrag zwischen Verbrauchern - Zur Vereinbarung und Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Autoverkäufer und die Umweltplakette

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Umweltplakette - Beschaffenheitsvereinbarung - Gewährleistung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Kauf eines Wohnmobils - Umweltplakette an der Windschutzscheibe keine Beschaffenheitsvereinbarung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Womo" mit gelber Umweltplakette gekauft - Kann die Käuferin den Gebrauchtwagen zurückgeben, wenn sie keine neue gelbe Plakette bekommt?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Nichterteilung einer Umweltplakette bei Ummeldung eines Gebrauchtwagen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagenkauf: Nichterteilung einer Umweltplakette nach Ummeldung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Ausschluss der Garantie beim Gebrauchtwagenkauf unter Verbrauchern

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Gelbe Umweltplakette - Streit über Angaben des Autoverkäufers

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenverkauf von Verbraucher an Verbraucher - Was heißt für das Fahrzeug besteht keine Garantie?

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zur Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf unter Privaten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Probleme mit Umweltplakette kein Grund für Kaufrücktritt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Autoverkäufer haftet nicht für Angaben zur Umweltplakette

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine gelbe Plakette - Sachmangel?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Autoverkäufer haftet nicht für Angaben zur Umweltplakette

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eines Wohnmobils hinsichtlich der am Fahrzeug angebrachten gelben Feinstaubplakette

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2107
  • MDR 2013, 516
  • NZV 2013, 386
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16

    Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung

    Die Veräußerung eines vom Verkäufer - hier einem nicht im Bereich des Pferdehandels tätigen selbständigen Reitlehrer und Pferdeausbilder - ausschließlich zu privaten Zwecken genutzten Pferdes ist regelmäßig nicht als Unternehmergeschäft zu qualifizieren (im Anschluss an Senatsurteile vom 13. März 2013, VIII ZR 186/12, NJW 2013, 2107 Rn. 18; vom 27. September 2017, VIII ZR 271/16, unter II 3 b, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sowohl die gewerbliche als auch die selbständige berufliche Tätigkeit setzen - jedenfalls - ein selbständiges und planmäßiges, auf gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus, wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist (vgl. Senatsurteile vom 29. März 2006 - VIII ZR 173/05, aaO Rn. 14; vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, NJW 2013, 2107 Rn. 18; vom 27. September 2017- VIII ZR 271/16, aaO unter II 3 a; MünchKommBGB/Micklitz/Purnhagen, 7. Aufl., § 14 Rn. 31 mwN).

    Die Veräußerung eines vom Verkäufer privat genutzten Pferdes ist - entsprechend der Senatsrechtsprechung zu Kraftfahrzeugen (vgl. Senatsurteile vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, aaO; vom 27. September 2017 - VIII ZR 271/16, aaO) - regelmäßig nicht als Unternehmergeschäft zu qualifizieren.

    Der Senat hat in seinem insofern von der Revisionserwiderung in Bezug genommenen Urteil vielmehr lediglich für den Fall einer GmbH (als Formkaufmann gemäß § 6 Abs. 1 HGB, § 13 Abs. 3 GmbHG) entschieden, dass auch der Verkauf beweglicher Sachen durch diese an einen Verbraucher im Zweifel zum Betrieb ihres Handelsgewerbes (§ 344 Abs. 1 HGB) gehört und damit, auch wenn es sich um ein branchenfremdes Nebengeschäft handelt, unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB für den Verbrauchsgüterkauf fällt, sofern die gesetzliche Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB nicht widerlegt ist (Senatsurteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, NJW 2011, 3435 Rn. 19; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - XI ZR 513/07, BGHZ 179, 126 Rn. 22; in diesem Sinne auch Senatsurteil vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, aaO Rn. 18).

  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Die Auslegungsregel, nach der sich ein zwischen den Parteien vereinbarter allgemeiner Ausschluss der Haftung für Sachmängel nicht auf eine von den Parteien nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vertraglich vereinbarte Beschaffenheit erstreckt (BGH, Urteil vom 29. November 2006 - VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86 Rn. 31; Urteile vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 96/12, NJW 2013, 1074 Rn. 19 und VIII ZR 117/12, NJW 2013, 1733 Rn. 15; Urteil vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, NJW 2013, 2107 Rn. 20), gilt auch, wenn eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache nicht ausdrücklich, sondern "nur" konkludent vereinbart worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 96/12, NJW 2013, aaO, Rn. 18, 19).
  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 271/16

    Gebrauchtwagenkauf über eine Internet-Verkaufsplattform: Ausschluss der Haftung

    Eine gewerbliche Tätigkeit setzt - jedenfalls - ein selbständiges und planmäßiges, auf gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus, wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist (Senatsurteile vom 29. März 2006 - VIII ZR 173/05, BGHZ 167, 40 Rn. 14 ff.; vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, NJW 2013, 2107 Rn. 18).

    Die Veräußerung vom Verkäufer privat genutzter Fahrzeuge ist regelmäßig nicht als Unternehmergeschäft zu qualifizieren (vgl. Senatsurteil vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, aaO mwN).

  • BGH, 07.04.2021 - VIII ZR 49/19

    Streit über das Wesen einer "öffentlich zugänglichen Versteigerung" bei einer

    Bei dem Ankauf einer beweglichen Sache gemäß § 474 Abs. 1 Satz 1 BGB ist hierbei darauf abzustellen, zu welchem Zweck der Käufer diese - entsprechendes gilt im Fall des Kaufs eines Tiers (§ 90a Satz 3 BGB) - zu benutzen beabsichtigt (Anschluss an Senatsurteile vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, NJW 2013, 2107 Rn. 18 m.w.N. und vom 27. September 2017 - VIII ZR 271/16, NJW 2018, 146 Rn. 44).

    Das rechtsgeschäftliche Handeln einer natürlichen Person ist mit Rücksicht auf den Wortlaut des § 13 BGB grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen; eine Zuordnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten Zweck kommt nur in Betracht, wenn die dem Vertragspartner bei Vertragsschluss erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Bestätigung der Senatsurteile vom 30. September 2009 - VIII ZR 7/09, NJW 2009, 3780 Rn. 10 f. und vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, NJW 2013, 2107).

    Sowohl die gewerbliche als auch die selbständige berufliche Tätigkeit setzen - jedenfalls - ein selbständiges und planmäßiges, auf gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus, wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist (vgl. Senatsurteile vom 29. März 2006 - VIII ZR 173/05, BGHZ 167, 40 Rn. 14, 16 f.; vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, NJW 2013, 2107 Rn. 18; vom 27. September 2017- VIII ZR 271/16, NJW 2018, 146 Rn. 40; vom 18. Oktober 2017 - VIII ZR 32/16, NJW 2018, 150 Rn. 30).

    Dabei können auch (branchenfremde) Nebengeschäfte erfasst werden (vgl. Senatsurteil vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 18. Oktober 2017 - VIII ZR 32/16, aaO Rn. 37; jeweils mwN).

    Ein Handeln "in Ausübung" der gewerblichen oder der selbständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB setzt jedoch stets voraus, dass es gerade in einem hinreichend engen, tätigkeitsspezifischen Zusammenhang mit eben dieser erfolgt (vgl. Senatsurteile vom 18. Oktober 2017 - VIII ZR 32/16, aaO Rn. 38; vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, aaO).

    Eine Zuordnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten Zweck kommt nur in Betracht, wenn die dem Vertragspartner bei Vertragsschluss erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Senatsurteile vom 30. September 2009 - VIII ZR 7/09, NJW 2009, 3780 Rn. 10 f.; vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, NJW 2013, 2107 Rn. 18).

    Bei dem Ankauf beweglicher Sachen gemäß § 474 Abs. 1 Satz 1 BGB ist dabei darauf abzustellen, zu welchem Zweck der Käufer diese zu benutzen beabsichtigt (vgl. Senatsurteil vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, NJW 2013, 2107 Rn. 18 mwN; vgl. auch Senatsurteil vom 27. September 2017 - VIII ZR 271/16, NJW 2018, 146 Rn. 44 [jeweils zum Kauf von Kraftfahrzeugen]).

    Aufgrund dieser objektiven Zwecksetzung ist grundsätzlich von einem Handeln der Klägerin als Verbraucherin auszugehen (vgl. Senatsurteile vom 30. September 2009 - VIII ZR 7/09, aaO Rn. 10 f.; vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, aaO).

    (bbb) Eine Zurechnung entgegen dieser objektiv privaten Zwecksetzung käme danach nur in Betracht, wenn die dem Beklagten erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hingewiesen hätten, dass die Klägerin beim Erwerb des Pferds in Verfolgung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hätte (vgl. Senatsurteile vom 30. September 2009 - VIII ZR 7/09, aaO; vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, aaO).

  • BGH, 07.04.2021 - VIII ZR 191/19

    Handeln von natürlichen Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder

    Schließt eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck ab, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so kommt eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten privaten Zweck nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Bestätigung von Senatsurteile vom 30. September 2009 - VIII ZR 7/09, NJW 2009, 3780 Rn. 11 und vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, NJW 2013, 2107 Rn. 18).

    In Anbetracht dessen ist bei einem Vertragsschluss mit einer natürlichen Person - wie hier - grundsätzlich von Verbraucherhandeln auszugehen (Senatsurteile vom 30. September 2009 - VIII ZR 7/09, NJW 2009, 3780 Rn. 11; vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, NJW 2013, 2107 Rn. 18).

    b) Eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten Zweck kommt nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Senatsurteile vom 30. September 2009 - VIII ZR 7/09, aaO; vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, aaO).

  • BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 187/20

    Geltung der von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum

    Eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten Zweck kommt nur in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Senatsurteile vom 30. September 2009 - VIII ZR 7/09, NJW 2009, 3780 Rn. 10 f.; vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, NJW 2013, 2107 Rn. 18; vom 7. April 2021 - VIII ZR 49/19, aaO Rn. 84; vom 7. April 2021 - VIII ZR 191/19, aaO Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2018 - 24 U 194/17

    Beim Immobilienkauf gibt´s immer noch fiktive Mängelbeseitigungskosten

    Der vereinbarte allgemeine Ausschluss der Sachmängelhaftung erstreckte sich darauf nicht (vgl. hierzu auch BGH, Urteile vom 6. November 2015 -V ZR 78/14, Rz. 9, jetzt und im Folgenden zitiert nach Juris; vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, Rz. 20, vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 96/12, R. 19 und VIII ZR 117/12, Rz. 15; vom 29. November 2006 - VIII ZR 92/06, Rz. 31).
  • OLG München, 04.04.2023 - 19 U 1790/22

    Darlehensvertrag, Berufung, Widerrufsrecht, Widerruf, Darlehensnehmer, Marke,

    Sowohl die gewerbliche als auch die selbständige berufliche Tätigkeit setzen ein selbständiges und planmäßiges, auf gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus, wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist (BGH, Urteil v. 18.10.2017, Az. VIII ZR 32/16, Rz. 30; Urteil v. 27.09.2017, Az. VIII ZR 271/16, Rz. 40; Urteil vom 13.03.2013, Az. VIII ZR 186/12, Rz. 18; Urteil v. 29.03.2006, Az. VIII ZR 173/05, Rz. 14).

    Aus der negativen Formulierung des zweiten Halbsatzes des § 13 BGB ist zwar zu schließen, dass rechtsgeschäftliches Handeln einer natürlichen Person regelmäßig als Verbraucherhandeln anzusehen ist (BGH, Urteil v. 11.05.2017, Az. I ZR 60/16, Rz. 20; Urteil v. 13.03.2013, Az. VIII ZR 186/12, Rz. 18; Urteil v. 30.09.2009, Az. VIII ZR 7/09, Rz. 10 f.; Urteil v. 07.04.2021, Az. VIII ZR 49/19, Rz. 84; Urteil v. 07.04.2021, Az. VIII ZR 191/19, Rz. 17).

  • OLG Hamm, 01.04.2014 - 28 U 85/13

    Gebrauchtwagenkauf. Autokauf. Tachomanipulation. Laufleistung.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 13.03.2013 -VIII ZR 186/12- NJW 2013, 2107 f Tz 18 m.w.N.) erfordert unternehmerisches Handeln dabei ein selbständiges und planmäßiges, auf gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt, wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist und auch Nebentätigkeiten und branchenfremde Tätigkeiten erfasst werden, sofern sie im Zusammenhang mit der selbständigen beruflichen Tätigkeit stehen (BGH aaO. unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 215/10, NJW 2011, 3435 Rn. 18 ff.).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2013 - 15 U 7/12

    Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses in einem Pferdekaufvertrag

    Eine Zuordnung entgegen dem mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln objektiv verfolgten Zweck kommt nur in Betracht, wenn die dem Vertragspartner bei Vertragsschluss erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2013 - VIII ZR 186/12, NJW 2013, 2107).

    Aus dieser Regelung lässt sich im Umkehrschluss ableiten, dass eine Haftung wegen eines Mangels der Sache grundsätzlich vertraglich abbedungen werden kann, soweit es sich nicht um ein arglistiges Verschweigen eines Mangels handelt oder aber eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2013 - VIII ZR 186/12, NJW 2013, 2107, 2108; Lorenz, DAR 2010, 344; Tiedtke/Burgmann, NJW 2005, 1153, 1156; Weidenkaff, in: Palandt, BGB, 72. Aufl. 2013, § 444, Rdnr. 3).

  • OLG Frankfurt, 17.09.2013 - 15 U 42/13

    Unwirksamer Gewährleistungsausschluss im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs sowie

  • OLG Köln, 26.11.2014 - 11 U 46/14

    Lahmheit als Sachmangel eines Pferdes

  • OLG Saarbrücken, 21.10.2015 - 2 U 63/14

    Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Beschaffenheitsvereinbarung über die

  • AG Brandenburg, 11.05.2018 - 31 C 14/16

    Hund mit Wasserkopf ein Sachmangel

  • OLG Naumburg, 28.09.2015 - 1 U 59/15

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf: Vertragliche Vereinbarung eines

  • AG Brandenburg, 25.10.2019 - 31 C 94/18

    Verkauf eines Gebrauchtwagens mit nur einem Fahrzeugschlüssel

  • OLG Hamm, 25.08.2016 - 2 U 87/14

    Ansprüche des Erwerbers eines gebrauchten Pkw wegen unrichtiger Angaben über die

  • OLG Braunschweig, 18.11.2021 - 4 U 323/21

    Darlegungs- und Beweislast für die Verbrauchereigenschaft bei

  • OLG Braunschweig, 18.11.2021 - 4 U 279/21

    Darlegungs- und Beweislast für die Verbrauchereigenschaft bei

  • OLG Brandenburg, 17.12.2015 - 5 U 19/13

    Sachmängelhaftung beim Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines

  • OLG Naumburg, 14.01.2015 - 12 U 147/14

    Abtretung vertragsbezogener Gestaltungsrechte

  • AG Eisenhüttenstadt, 09.08.2018 - 5 C 13/17

    Konkludente Beschaffenheitsvereinbarung bezüglich der an einem Gebrauchtwagen

  • OLG Brandenburg, 16.07.2015 - 5 U 98/12

    Grundstückskaufvertrag: Übernahme der öffentlichen Kosten und Abgaben durch den

  • AG Brandenburg, 20.02.2020 - 31 C 140/18

    Reitpferdkauf - Sachmangel bei Kronbein-Zyste

  • OLG Köln, 25.11.2014 - 5 U 44/14

    Sachmängel eines Gebrauchtfahrzeugs; Anforderungen an die Vereinbarung einer

  • OLG München, 29.01.2015 - 23 U 2889/14

    Beschaffenheitsvereinbarungen hinsichtlich zu liefernder Plastiktüten

  • LG Lübeck, 24.02.2023 - 15 O 90/22

    Privatverkauf und kein gewerbliches Angebot wenn Verkäufer zuvor rein privat von

  • OLG Frankfurt, 21.10.2020 - 24 U 129/20

    Darlehensvertrag: Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die

  • LG Offenburg, 11.12.2021 - 3 O 61/20

    Beschaffenheitsvereinbarung: Verbrauchswerte in einer Blatt-Information über

  • LG Berlin, 27.10.2021 - 46 O 262/21

    Angabe der Laufleistung eines Gebrauchtwagens "lt. Vorbesitzer"

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