Rechtsprechung
BGH, 13.03.2014 - 4 StR 537/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 54 StGB; § 337 StPO
Aufhebung einer Einzelstrafe bei Aufrechterhaltung des Gesamtstrafausspruchs - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 154 Abs 2 StPO, § 354 Abs 1b S 1 StPO, § 460 StPO, § 462 StPO
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Verweisung auf das Nachverfahren nach Wegfall mehrerer Einzelstrafen - Wolters Kluwer
Änderung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe i.R.d. Einstellung des Verfahrens bei Verurteilung wegen Vergewaltigung
- rewis.io
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Verweisung auf das Nachverfahren nach Wegfall mehrerer Einzelstrafen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154 Abs. 2; StPO § 460; StPO § 462
Änderung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe i.R.d. Einstellung des Verfahrens bei Verurteilung wegen Vergewaltigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 21.06.2013 - 1 KLs 45/12
- BGH, 13.03.2014 - 4 StR 537/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 222
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.11.2004 - 4 StR 392/04
Anwendbarkeit des § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO auch bei Teileinstellung nach § 154 …
Auszug aus BGH, 13.03.2014 - 4 StR 537/13
Eine Verweisung auf das Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO kann auch dann erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine oder mehrere Einzelstrafen durch Einstellung in Wegfall kommen und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 StR 390/13; Beschluss vom 16. November 2004 - 4 StR 392/04, NStZ 2005, 223). - BGH, 15.10.2013 - 1 StR 390/13
Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs bei Teileinstellung i.R.e. Verurteilung …
Auszug aus BGH, 13.03.2014 - 4 StR 537/13
Eine Verweisung auf das Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO kann auch dann erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine oder mehrere Einzelstrafen durch Einstellung in Wegfall kommen und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 StR 390/13; Beschluss vom 16. November 2004 - 4 StR 392/04, NStZ 2005, 223).
- BGH, 19.05.2021 - 4 StR 654/19
Zurückverweisung (Entscheidung über den Gesamtstrafenausspruch im Nachverfahren)
Eine Verweisung in das Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO kann auch dann erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine oder mehrere Einzelstrafen durch Einstellung in Wegfall kommen und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. März 2014 - 4 StR 537/13, NStZ-RR 2014, 222 [Ls];… vom 6. Dezember 2017 - 4 StR 395/17 Rn. 6). - BGH, 14.03.2019 - 4 StR 550/18
Treffen einer nachträglichen gerichtlichen Entscheidung über die Gesamtstrafe …
Eine Verweisung auf das Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO kann auch erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine Einzelstrafe in Wegfall gerät und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. März 2014 - 4 StR 537/13; vom 16. November 2004 - 4 StR 392/04, NStZ 2005, 223). - BGH, 06.12.2017 - 4 StR 395/17
Konkurrenzen (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Eine Verweisung in das Beschlussverfahren kann auch dann erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine Einzelstrafe durch Einstellung in Wegfall kommt und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2017 - 4 StR 275/17, Rn. 4; vom 13. März 2014 - 4 StR 537/13, NStZ-RR 2014, 222 (Ls.
- BGH, 05.02.2020 - 5 StR 532/19
Teileinstellung aus verfahrensökonomischen Gründen
H. macht der Senat von der Möglichkeit des § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO Gebrauch, die Entscheidung über den Gesamtstrafenausspruch dem Nachverfahren nach §§ 460, 462 StPO zuzuweisen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2017 - 4 StR 275/17, Rn. 4; vom 13. März 2014 - 4 StR 537/13, NStZ-RR 2014, 222 (Ls)). - BGH, 09.01.2020 - 2 StR 482/19
Einstellung des Verfahrens i.R.d. unerlaubten Handeltreibens mit …
Eine Verweisung auf das Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO kann auch dann erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine oder mehrere Einzelstrafen durch Einstellung in Wegfall kommen und nur deshalb über die Gesamtstrafe neu zu befinden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2006 - 1 StR 252/06 Rn. 3; vom 16. November 2004 - 4 StR 392/04, NJW 2005, 376, 377; vom 13. März 2014 - 4 StR 537/13 Rn. 4). - BGH, 01.08.2017 - 4 StR 275/17
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Eine Verweisung in das Beschlussverfahren kann auch dann erfolgen, wenn - wie hier - im Revisionsverfahren eine Einzelstrafe durch Einstellung in Wegfall kommt und nur deshalb über die 1 2 3 4 Gesamtstrafe neu zu befinden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2014 - 4 StR 537/13, NStZ-RR 2014, 222).