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   BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16   

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BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16 (https://dejure.org/2017,13220)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16 (https://dejure.org/2017,13220)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2017 - NotSt (Brfg) 1/16 (https://dejure.org/2017,13220)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 2 BNotO, § 94 Abs 1 S 1 BNotO, Art 12 Abs 1 S 2 GG
    Urkundstätigkeit des Notars außerhalb seines Amtsbezirks: Vorliegen eine Gefahr im Verzug; Korrektur von Gestaltungsfehlern

  • IWW

    § 105 BNotO, § ... 64 Abs. 2 Satz 2 BDG, § 124 Abs. 2 VwGO, § 94 Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 11 Abs. 2 BNotO, § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 1629 Abs. 1 Satz 4 BGB, § 323 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 11 BNotO, § 10a BNotO, § 4 Satz 1 BNotO, § 193 StGB, Art. 12 GG, Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, § 4 BNotO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, § 64 Abs. 2 BDG, § 94 Abs. 1 BNotO, § 109 BNotO, § 77 Abs. 1 BDG, § 154 Abs. 2 VwGO, § 111g Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 52 GKG

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 11 Abs. 2
    Unzulässigkeit von Beurkundungen außerhalb des Amtsbezirks auch bei Behebung eines Gestaltungsfehlers

  • Wolters Kluwer

    Gefahr im Verzug bei unabwendbare Eilbedürftigkeit der vorzunehmende notariellen Amtshandlung; Notarielle Vornahme von Urkundstätigkeiten außerhalb des Amtsbezirks; Beschränkung der örtlichen Zuständigkeit des Notars; Korrektur eines dem Notar bei seiner Beurkundung ...

  • Anwaltsblatt

    § 11 BNotO
    Beurkundungen außerhalb des Amtsbezirks nur bei Gefahr im Verzug

  • Anwaltsblatt

    § 11 BNotO
    Beurkundungen außerhalb des Amtsbezirks nur bei Gefahr im Verzug

  • rewis.io

    Urkundstätigkeit des Notars außerhalb seines Amtsbezirks: Vorliegen eine Gefahr im Verzug; Korrektur von Gestaltungsfehlern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 11 Abs. 2
    Gefahr im Verzug bei unabwendbare Eilbedürftigkeit der vorzunehmende notariellen Amtshandlung; Notarielle Vornahme von Urkundstätigkeiten außerhalb des Amtsbezirks; Beschränkung der örtlichen Zuständigkeit des Notars; Korrektur eines dem Notar bei seiner Beurkundung ...

  • rechtsportal.de

    Gefahr im Verzug bei unabwendbare Eilbedürftigkeit der vorzunehmende notariellen Amtshandlung; Notarielle Vornahme von Urkundstätigkeiten außerhalb des Amtsbezirks; Beschränkung der örtlichen Zuständigkeit des Notars; Korrektur eines dem Notar bei seiner Beurkundung ...

  • datenbank.nwb.de

    Urkundstätigkeit des Notars außerhalb seines Amtsbezirks: Vorliegen eine Gefahr im Verzug; Korrektur von Gestaltungsfehlern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gefahr im Verzug für notarielle Amtshandlung nur bei unabwendbarer Eilbedürftigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 829
  • MDR 2017, 672
  • WM 2017, 1819
  • AnwBl 2017, 896
  • AnwBl Online 2017, 535
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 04.03.2013 - NotZ(Brfg) 9/12

    Berufsrecht der Notare: Genehmigungsvorbehalt für Urkundstätigkeiten im Ausland;

    Auszug aus BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16
    Wie der Senat im Urteil vom 4. März 2013 (NotZ(Brfg) 9/12, BGHZ 196, 271) entschieden hat, erfüllt das in § 11 Abs. 2 BNotO geregelte Amtbezirksprinzip diese Voraussetzungen.

    Vielmehr geht der Schutzzweck auch dahin, zu vermeiden, dass Notare, die für einen bestimmten Amtsbereich wegen des dort bestehenden Bedürfnisses bestellt wurden, ihre Tätigkeit in erheblichem Maße an einem anderen, ihnen günstiger erscheinenden Ort verlagern und so die bedarfsgerechte Versorgung mit notariellen Dienstleistungen in dem ihnen zugewiesenen Bereich gefährden (vgl. Senatsurteil vom 4. März 2013 - NotZ(Brfg) 9/12, aaO Rn. 23; Beschluss vom 16. März 2015 - NotSt(Brfg) 9/14, NJW-RR 2016, 182 Rn. 3 m.w.N.).

    Sowohl die ausreichende Versorgung mit notariellen Dienstleistungen in den Bereichen, für die die Notare bestellt sind, als auch die Gewährleistung der möglichst umfassenden rechtlichen Wirksamkeit der Beurkundungen dienen dazu, die Rechtmäßigkeit und die Rechtssicherheit von Akten zwischen Privatpersonen zu gewährleisten und stellen daher gewichtige Allgemeininteressen dar, die die Beschränkung der örtlichen Zuständigkeit der Notare rechtfertigen (vgl. Senatsurteil vom 4. März 2013 - NotZ(Brfg) 9/12, aaO Rn. 31).

    Die Einschränkung ist von geringem Gewicht, da die Notare im Hinblick darauf, dass ihre Stellen nach den Bedürfnissen einer geordneten Rechtspflege einzurichten sind (§ 4 BNotO), in aller Regel auch ohne Auswärtsbeurkundungen ausgelastet sind und wirtschaftlich bestehen können (vgl. Senatsurteil vom 4. März 2013 - NotZ(Brfg) 9/12, aaO Rn. 16).

  • EuGH, 13.02.2014 - C-367/12

    Die in Österreich bei der Neuerrichtung von Apotheken angewandten demografischen

    Auszug aus BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16
    Die durch das Amtsbezirksprinzip in § 11 BNotO begründete Beschränkung der örtlichen Zuständigkeit der Notare - unabhängig davon, dass dem vorliegenden Rechtsstreit ein rein innerstaatlicher Sachverhalt zugrunde liegt (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-367/12, EuZW 2014, 307 Rn. 10 ff.) - greift nicht in unzulässiger Weise in die Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit der Notare ein.

    Das in § 11 geregelte Amtsbezirksprinzip beruht schließlich auf objektiven, im Voraus bekannten und nicht diskriminierenden Kriterien (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-367/12, EuZW 2014, 307 Rn. 27 - Sokoll-Seebacher; Eylmann/Vaasen/Brehmkamm, BNotO, 4. Aufl., §§ 10a, 11 Rn. 1).

  • EuGH, 24.05.2011 - C-54/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG -

    Auszug aus BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16
    d) Der Kläger rügt auch ohne Erfolg, dass das Oberlandesgericht die auf das nationale Recht ausstrahlende Wirkung des Europarechts, insbesondere des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 24. Mai 2011 (C-54/08, NJW 2011, 2941) verkannt habe.

    a) Ein solcher ergibt sich nicht daraus, dass sich das Oberlandesgericht nicht ausdrücklich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24. Mai 2011 (C-54/08, NJW 2011, 2941) auseinandergesetzt hat.

  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 8/13

    Rechtmäßigkeit einer Altersgrenze für Notare

    Auszug aus BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16
    Eine Rechtssache weist dann besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn sie wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder der ihr zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht und sich damit von den üblichen Streitigkeiten deutlich abhebt (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 2013 - NotZ(Brfg) 8/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 17.03.2014 - NotSt (Brfg) 1/13

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Missbilligung bei Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16
    Die Missbilligung ist ebenso wie eine Disziplinarmaßnahme die Reaktion auf ein Dienstvergehen des Notars (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2014 - NotSt (Brfg) 1/13 Rn. 3).
  • BGH, 14.03.2016 - NotZ(Brfg) 5/15

    Notarstellenbesetzung: Anforderungen an die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit

    Auszug aus BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16
    Dabei müssen insbesondere auch Ausführungen darüber gemacht werden, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2016 - NotZ(Brfg) 5/15, NJW-RR 2016, 1148 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 49/15

    Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht präzisiert

    Auszug aus BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16
    Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung setzt vielmehr voraus, dass der Gläubiger durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder durch vergleichbare Formulierungen deutlich macht, dass dem Schuldner für die Erfüllung nur ein begrenzter und bestimmbarer Zeitraum zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - VIII ZR 49/15, NJW 2016, 3654 Rn. 25).
  • BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58

    altbadische Sache - §§ 185 ff StGB, Abgrenzung innere Tatsache - Werturteil

    Auszug aus BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16
    Dementsprechend werten die Strafsenate den Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB als eine "Ausprägung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung" (BGH, Urteile vom 20. Januar 1959 - 1 StR 518/58, BGHSt 12, 287, 293 f.; vom 10. November 1967 - 4 StR 512/96, BGHSt 21, 334, juris Rn. 102; vgl. auch BVerfGE 12, 113, juris Rn. 50).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16
    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133, 146; 96, 205, 216 f. BVerfG, DVBl 2001, 456, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98

    Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren

    Auszug aus BGH, 13.03.2017 - NotSt (Brfg) 1/16
    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133, 146; 96, 205, 216 f. BVerfG, DVBl 2001, 456, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BGH, 09.12.2004 - IX ZB 279/03

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts des Notars

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - 5 Ss 63/05

    Strafbarkeit des Mitführens von Waffen in Flugzeugen; Mitführen einer Waffe

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

  • OLG Stuttgart, 05.12.1986 - 1 Ss 551/86
  • OLG Frankfurt, 06.09.2011 - 1 Not 2/11

    Notarrecht: Disziplinarmaßnahme wegen Beurkundung einer Hauptversammlung

  • BGH, 17.07.2014 - III ZR 514/13

    Notarhaftung: Berücksichtigung der Verschwiegenheitspflichten des Notars bei der

  • BGH, 10.07.2014 - 3 StR 140/14

    Verfahrensrüge wegen vermeintlich zu Unrecht abgelehnten Beweisantrags (Ablehnung

  • BGH, 24.11.2014 - NotZ(Brfg) 6/14

    Amtsenthebung eines Notars wegen gefährdender Art der Wirtschaftsführung

  • BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 9/14

    Notarkosten: Voraussetzungen für das Entstehen einer Entwurfsgebühr

  • BGH, 19.07.2021 - NotSt (Brfg) 1/21

    BeurkG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Beurkundet ein Notar einen Vertrag, bei dem sein

    Dies ist der Fall, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2017 - NotSt(Brfg) 1/16, WM 2017, 1819 Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2018 - 2 Not 1/17

    Notarrecht: Beschränkung der Notartätigkeit auf bestimmten Sitz im Amtsbereich

    Die Beschränkungen der örtlichen Zuständigkeit der Notare durch die Regelungen der §§ 10, 10a und 11 BNotO zu Amtssitz, Amtsbereich und Amtsbezirk greifen nicht in unzulässiger Weise in die Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit der Notare ein; dass im Allgemeininteresse, insbesondere zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Rechtssicherheit von Akten zwischen Privatpersonen, die örtliche Zuständigkeit von Notaren beschränkt werden kann, hat auch der EuGH ausdrücklich hervorgehoben (EuGH NJW 2011, 2941; BGH NJW 2013, 1605; BGH NJW-RR 2017, 829).
  • OLG Celle, 05.04.2022 - Not 6/21
    Einen allgemeinen Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen kennt die Rechtsordnung nicht ( BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - III ZR 514/13 , zitiert nach juris Rn. 27; Beschlüsse vom 13. März 2017 - NotSt (Brfg) 1/16 , zitiert nach juris Rn. 10 m. w. N.; vom 9. Dezember 2014 - IX ZB 279/03, zitiert nach juris Rn. 24; Frenz/Miermeister/Bremkamp, BNotO BeurkG 5. Aufl. § 18 BNotO Rn. 138).
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