Rechtsprechung
BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 73 StGB
Recht auf ein faires Verfahren (Tatprovokation bei Einsatz einer polizeilichen Vertrauensperson); Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Herausgabe sichergestellter Geldbeträge an ermittelnde Polizeibehörde) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Vorliegen der Voraussetzungen für eine Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzende Tatprovokation bei Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Vorliegen eines von der Polizei veranlassten und überwachten Geschäftes; Anordnung des ...
- rewis.io
Anforderungen an das Vorliegen einer Tatprovokation
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 73 ; EMRK Art. 6 Abs. 1
Vorliegen der Voraussetzungen für eine Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzende Tatprovokation bei Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Vorliegen eines von der Polizei veranlassten und überwachten Geschäftes; Anordnung des ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 22.09.2017 - 6214 Js 4148/17
- BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 458
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.07.2018 - 5 StR 650/17
Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernisses bei …
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass sich - nach den hierfür vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (…vgl. nur EGMR, aaO, mwN), vom Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, NJW 1987, 1874; 1995, 651, 652; 2015, 1083) und vom Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, BGHSt 32, 345, 346 f.; vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 338; vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 47; vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 279; vom 10. Juni 2015 - 2 StR 97/14, BGHSt 60, 276, 284 f., und vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, NStZ 2018, 355 m. Anm. Esser, NStZ 2018, 358; Beschlüsse vom 19. Mai 2015 - 1 StR 128/15, BGHSt 60, 238, 244 f.; vom 19. Januar 2016 - 4 StR 252/15, NStZ 2016, 232, 233; vom 28. Februar 2018 - 4 StR 640/17, und vom 13. März 2018 - 4 StR 614/17) entwickelten Maßstäben - selbst auf der Basis der vom Landgericht getroffenen Feststellungen ein aus einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation erwachsendes, ohnehin nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommendes Verfahrenshindernis nicht ergeben würde. - OLG Hamburg, 24.07.2018 - 1 Rev 29/18
Verlesbarkeit von Behördengutachten; Gewerbsmäßigkeit beim Handeltreiben mit …
Einzuziehende Gegenstände sind nämlich im Urteilstenor so konkret zu bezeichnen, dass bei allen Beteiligten Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschl. v. 13. März 2018 - 4 StR 614/17, BeckRS 2018, 5345; Beschl. v. 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13, NStZ-RR 2015, 16, 17) und die Vollstreckung ohne weiteres möglich ist (…Meyer- Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 260 Rn. 39).Insoweit käme ein Verfall nicht in Betracht (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 13. März 2018 - 4 StR 614/17).
- BGH, 22.09.2020 - 6 StR 234/20
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (tatsächliche …
Die Strafkammer hat nicht erkennbar bedacht, dass die beiden registrierten 50-EuroScheine, die aus dem von der Ermittlungsbehörde für den Betäubungsmittelkauf eingesetzten Geld stammten, bei dem an der Tat beteiligten Nichtrevidenten sichergestellt werden konnten und daher weder bei diesem als Tatertrag nach § 73 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2018 ? 4 StR 614/17) noch bei dem Angeklagten als Wert des Erlangten nach § 73c StGB einzuziehen waren.