Rechtsprechung
BGH, 13.03.2019 - 1 StR 367/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 41 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 46a Nr. 2 StGB
Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Voraussetzungen; Anforderungen an die Begründung und an die Strafzumessung im Urteil); Strafmilderung wegen Schadenswiedergutmachung (Voraussetzungen: Anforderungen bei finanziell begütertem Täter) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 154 StPO, § ... 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 370 Abs. 2 AO, § 344 Abs. 1 StPO, § 41 StGB, § 46 StGB, § 56 Abs. 1, 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 301 StPO, § 370 Abs. 3 Satz 1 AO, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, § 370 Abs. 3 Nr. 6 AO, § 2 Abs. 1, 3 StGB, § 46 Abs. 2 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 46a Nr. 2 StGB, § 46a Satz 2 StGB, §§ 281 ff. AO
- Wolters Kluwer
Vornahme der Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe zur Herabsetzung der an sich gebotenen höheren Freiheitsstrafe auf ein Maß für...
- rewis.io
Steuerhinterziehung: Verhängung einer zusätzlichen Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe bei Hinterziehung in Millionenhöhe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Vornahme der Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe zur Herabsetzung der an sich gebotenen höheren Freiheitsstrafe auf ein Maß für die Möglichkeit der Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung; Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung durch Einreichung ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verhängung einer Geld- neben einer Freiheitsstrafe
Verfahrensgang
- LG Stade, 03.05.2018 - 601 KLs 12/17
- BGH, 13.03.2019 - 1 StR 367/18
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 601
Wird zitiert von ... (5)
- LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19
Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren
dd) Eine weitere Strafrahmenmilderung über § 46a Nr. 2 StGB (zur Anwendbarkeit der Vorschrift auf Steuerstraftaten BGH, Urteil vom 13.03.2019 - 1 StR 367/18, juris Rn. 29 ff.;… Beschluss vom 20.01.2010 - 1 StR 634/09, juris Rn. 5) kam nicht in Betracht, da die seitens des Angeklagten CA erbrachte Zahlung in Höhe von 3 Mio. Euro schon nicht zu einer Beseitigung jedenfalls eines "überwiegenden Teils" des Steuerschadens geführt hat.Darauf, ob die Zahlung für den Angeklagten überhaupt eine erhebliche Anstrengung oder Belastung darstellte (hierzu BGH, Urteil vom 13.03.2019 - 1 StR 367/18, juris Rn. 31), kommt es nicht mehr an.
- OLG Stuttgart, 22.05.2019 - 4 Rv 28 Ss 175/19
Fahrverbot, kurzfristige Freiheitsstrafe, Begründungsanforderungen
Vielmehr muss es die von ihm vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 367/18, juris Rn. 14 und BGH…, Urteil vom 10. April 2019 - 2 StR 598/18, juris Rn. 9;… KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 23). - BGH, 27.05.2020 - 5 StR 603/19
Verhängung von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Ausnahmecharakter; Ermessen; …
Sodann hat in einem zweiten Schritt die wechselseitige Gewichtung der als Freiheitsstrafe und als Geldstrafe zu verhängenden Teile des schuldangemessenen Strafmaßes nach den Grundsätzen des § 46 StGB zu erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 367/18, NStZ 2019, 601 f. mwN;… MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 41 Rn. 6, 32;… Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl., StGB, § 41 Rn. 1;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 41 Rn. 2;… krit. zum Ausnahmecharakter LK/Grube, 13. Aufl., § 41 Rn. 5;… SSWStGB/Claus, 4. Aufl., § 41 Rn. 4 f.). - BayObLG, 20.07.2021 - 207 StRR 293/21
Steuerhinterziehung, Schadenswiedergutmachung, Urteilsgründe, Strafzumessung
Vielmehr kommt eine Anwendung des § 46 a StGB in Fällen der Steuerhinterziehung nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, die dadurch geprägt sind, dass der Täter die Schadenswiedergutmachung unter erheblichen Anstrengungen und Belastungen erbracht hat (vgl. BGH, Urteil v. 13. März 2019, 1 StR 367/18, NStZ 2019, 601 f.;… Juris Rn. 30, 31 m.w.N.). - BayObLG, 20.07.2021 - 237 StRR 293/21
Steuerhinterziehung - Zur Strafrahmenverschiebung gem. § 46a StGB bei …
Vielmehr kommt eine Anwendung des § 46 a StGB in Fällen der Steuerhinterziehung nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, die dadurch geprägt sind, dass der Täter die Schadenswiedergutmachung unter erheblichen Anstrengungen und Belastungen erbracht hat (vgl. BGH, Urteil v. 13. März 2019, 1 StR 367/18, NStZ 2019, 601 f.;… Juris Rn. 30, 31 m.w.N.).