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   BGH, 13.03.2019 - 2 StR 597/18   

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BGH, 13.03.2019 - 2 StR 597/18 (https://dejure.org/2019,14718)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2019 - 2 StR 597/18 (https://dejure.org/2019,14718)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2019 - 2 StR 597/18 (https://dejure.org/2019,14718)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 344 Abs. 1 StPO, § 261 StPO, § 2 Abs. 3 StGB, § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 184h Nr. 1 StGB, § 68 Abs. 1, § 181b StGB

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Beschränkung einer Revision der Staatsanwaltschaft auf die Schuldsprüche der Urteilsgründe und auf den Gesamtstrafenausspruch; Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern; Bestehen von Bedenken ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Beschränkung einer Revision der Staatsanwaltschaft auf die Schuldsprüche der Urteilsgründe und auf den Gesamtstrafenausspruch; Revi...

  • rewis.io

    Pflicht des Tatrichters zur erschöpfenden Beweiswürdigung: Geständnis und teilweise abweichende Zeugenaussage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 1 ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1
    Wirksamkeit der Beschränkung einer Revision der Staatsanwaltschaft auf die Schuldsprüche der Urteilsgründe und auf den Gesamtstrafenausspruch; Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern; Bestehen von Bedenken ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 223
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91

    Sexuelle Handlungen an schlafendem Kind

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 597/18
    (a) Auf der Grundlage des festgestellten Aussageinhalts des Nebenklägers zum Kerngeschehen kann sich das Verhalten des Angeklagten in den Fällen II. 1 bis 15 der Urteilsgründe als (jeweils) tateinheitlich begangenen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 71) sexuellen Übergriff gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB darstellen (zum milderen Gesetz gemäß § 2 Abs. 3 StGB im Hinblick auf das zur Tatzeit geltende Recht nach § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, NStZ-RR 2017, 242).

    Mit dem zur Erektion führenden Streicheln des Penis des offensichtlich bereits schlafenden Nebenklägers hätte der Angeklagte eine sexuelle Handlung an dem Nebenkläger vorgenommen (zum Schlaf als tiefgreifende Bewusstseinsstörung i.S.v. § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2013 - 1 StR 108/13, BGHR StGB § 179 Abs. 1 Widerstandsunfähigkeit 14; Urteil vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 71; zur sexuellen Handlung im Sinne von § 184h Nr. 1 StGB vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 2 StR 452/16, StV 2018, 231 f.).

    Für die Vollendung des Tatbestandes reicht es aus, dass der Täter - wie es nach der Aussage des Nebenklägers der Fall gewesen sein soll - mit einer sexuellen Handlung am Körper des widerstandsunfähigen Opfers begonnen hat (BGH, Urteil vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 71); unerheblich wäre es, dass der Nebenkläger infolge der Manipulationen des Angeklagten aufgewacht ist.

  • BGH, 08.02.2000 - 4 StR 488/99

    Gesamtstrafenbildung; Zäsurwirkung; Mehrere Gesamtstrafen; Bemessung

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 597/18
    Hinzu kommt, dass sich die Anordnung von Führungsaufsicht bei der - von der Staatsanwaltschaft beabsichtigten - Verhängung einer mehrjährigen Gesamtfreiheitsstrafe als entbehrlich erweisen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 4 StR 488/99, juris Rn. 5; Urteil vom 11. März 1993 - 4 StR 17/93, BGHR StGB § 256 Führungsaufsicht 1).

    Zudem kann sich die Anordnung von Führungsaufsicht bei der - mit der Revision der Staatsanwaltschaft beabsichtigten - Verhängung einer mehrjährigen Gesamtfreiheitsstrafe als entbehrlich erweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 4 StR 488/99, juris Rn. 5; Urteil vom 11. März 1993 - 4 StR 17/93, BGHR StGB § 256 Führungsaufsicht 1; vgl. auch Schönke/ Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 68 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 11.03.1993 - 4 StR 17/93

    Anforderungen an Verfahrensrüge bezüglich Nichtvereidigung eines Dolmetschers -

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 597/18
    Hinzu kommt, dass sich die Anordnung von Führungsaufsicht bei der - von der Staatsanwaltschaft beabsichtigten - Verhängung einer mehrjährigen Gesamtfreiheitsstrafe als entbehrlich erweisen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 4 StR 488/99, juris Rn. 5; Urteil vom 11. März 1993 - 4 StR 17/93, BGHR StGB § 256 Führungsaufsicht 1).

    Zudem kann sich die Anordnung von Führungsaufsicht bei der - mit der Revision der Staatsanwaltschaft beabsichtigten - Verhängung einer mehrjährigen Gesamtfreiheitsstrafe als entbehrlich erweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 4 StR 488/99, juris Rn. 5; Urteil vom 11. März 1993 - 4 StR 17/93, BGHR StGB § 256 Führungsaufsicht 1; vgl. auch Schönke/ Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 68 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 09.12.1992 - 3 StR 431/92

    Fortsetzungzusammenhang bei mehreren Einbruchsdiebstählen - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 597/18
    Dieses hätte eingehender Erörterung und erschöpfender Würdigung durch den Tatrichter bedurft (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 431/92, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 20; weitere Nachweise bei KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 56, 92).
  • BGH, 18.07.2012 - 2 StR 605/11

    Grenzen der Beschränkung der Revision durch teilweise Zurücknahme (Trennbarkeit);

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 597/18
    Die Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung eines Maßregelausspruchs ist deshalb unwirksam, wenn - wie hier - zugleich jedenfalls auch der Schuldspruch angegriffen wird, der von der Maßregelfrage nicht getrennt werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juli 2012 - 2 StR 605/11, NStZ-RR 2013, 54 mwN).
  • BGH, 21.03.2013 - 1 StR 108/13

    Schlaf als tiefgreifende Bewusstseinsstörung (sexueller Missbrauch

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 597/18
    Mit dem zur Erektion führenden Streicheln des Penis des offensichtlich bereits schlafenden Nebenklägers hätte der Angeklagte eine sexuelle Handlung an dem Nebenkläger vorgenommen (zum Schlaf als tiefgreifende Bewusstseinsstörung i.S.v. § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2013 - 1 StR 108/13, BGHR StGB § 179 Abs. 1 Widerstandsunfähigkeit 14; Urteil vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 71; zur sexuellen Handlung im Sinne von § 184h Nr. 1 StGB vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2017 - 2 StR 452/16, StV 2018, 231 f.).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 597/18
    Es ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich hierzu gezogene Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, BeckRS 2017, 104320; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420, 421).
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 397/13

    Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung der Maßregelanordnung (Zulässigkeit);

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 597/18
    Weiter muss gewährleistet sein, dass die nach Teilanfechtung stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleiben kann (vgl. Senat, Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13, BGHR StPO § 341 Abs. 1 Beschränkung 1 mwN).
  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 597/18
    Das Revisionsgericht hat die Beweiswürdigung des Tatrichters selbst dann hinzunehmen, wenn eine anderweitige Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, juris Rn. 9).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 13.03.2019 - 2 StR 597/18
    Es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: erforderliche

  • BGH, 04.04.2017 - 3 StR 524/16

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs der sexuellen Nötigung

  • BGH, 06.06.2017 - 2 StR 452/16

    Begriff der sexuellen Handlung (Sexualbezug; Erheblichkeit; gewaltsames

  • BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (bedingter Vorsatz eines Kuriers

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Unerheblich ist, dass der Nebenkläger dadurch, dass der Angeklagte versuchte, dessen Glied in seinen Anus einzuführen, erwachte (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2019 - 2 StR 597/18 - NStZ-RR 2019, 223).
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 7/20

    Sexuelle Nötigung (Begriff der sexuellen Handlung; keine Verurteilung wegen

    Für die Tatvollendung reicht es aus, dass der Täter mit einer sexuellen Handlung am Körper des Opfers begonnen hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2019 - 2 StR 597/18, NStZ-RR 2019, 223, 224).
  • BGH, 27.04.2020 - 5 StR 117/20

    Wirksamkeit der Anklage trotz fehlender Unterschrift (Verfolgungswille;

    Wird - wie hier - der Schuldspruch insgesamt angegriffen, können darauf zwingend aufbauende Rechtsfolgenentscheidungen nicht isoliert in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. März 2019 - 2 StR 597/18, NStZ-RR 2019, 223, und vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17, NStZ-RR 2018, 337, jeweils mwN).
  • OLG Hamburg, 16.06.2020 - 6 Rev 3/20

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person: Unzureichende Darstellung

    Das Revisionsgericht hat die Beweiswürdigung des Tatrichters selbst dann hinzunehmen, wenn eine anderweitige Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13.03.2019 - 2 StR 597/18).
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