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BGH, 13.04.1954 - 2 StR 681/53 |
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Papierfundstellen
- BGHSt 6, 89
- NJW 1954, 1048
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51
schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum …
Auszug aus BGH, 13.04.1954 - 2 StR 681/53
Auch der Bundesgerichtshof hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und ausgeführt: Wenn sich der Täter in den Rausch mit dem Vorsatz versetzt, in diesem Zustand eine bestimmte Straftat auszuführen, und diese Rechtsverletzung auch im Vollrausch begeht, ist er voll verantwortlich; der Täter ist wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar, wenn er vor dem Rausch hätte bedenken müssen, daß er im Rausch einen anderen Menschen mißhandeln könne (BGHSt 2, 14).Wegen der vor dem Rausch beginnenden schuldhaften Verursachung ist der Täter deshalb nur dann strafbar, wenn sich seine Schuld auf eine bestimmte Straftat bezieht (RGSt 73, 177; BGHSt 2, 14).
Die Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Rausch ist eine Bedingung der Strafbarkeit, die von der Schuld des Täters nicht umfaßt zu werden braucht (BGHSt 2, 14).
Das ist nach dem Aufbau des Tatbestandes, ihrem Wortlaut und dem Zweck der Vorschrift jedoch nicht der Fall (BGHSt 1, 124; 2, 14; BGH JZ 1951, 495).
- RG, 21.04.1939 - 4 D 203/39
Ein vorsätzliches Vergehen gegen den § 330 a StGB. kann kennzeichnende Tat i. S. …
Auszug aus BGH, 13.04.1954 - 2 StR 681/53
Das ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt anerkannt (RGSt. 22, 413; 60, 29; 70, 85; 73, 177).Wegen der vor dem Rausch beginnenden schuldhaften Verursachung ist der Täter deshalb nur dann strafbar, wenn sich seine Schuld auf eine bestimmte Straftat bezieht (RGSt 73, 177; BGHSt 2, 14).
- BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.04.1954 - 2 StR 681/53
Die Bestrafung wegen Vollrausches ist im Verhältnis zur fahrlässigen Tötung nicht nur eine mindere, sondern eine andere Straftat (vgl. BGHSt 1, 275).
- BGH, 12.04.1951 - 4 StR 78/50
Kenntnis bzgl. der Neigung zur Begehung von Straftaten im Rauschzustand als …
Auszug aus BGH, 13.04.1954 - 2 StR 681/53
Das ist nach dem Aufbau des Tatbestandes, ihrem Wortlaut und dem Zweck der Vorschrift jedoch nicht der Fall (BGHSt 1, 124; 2, 14; BGH JZ 1951, 495). - BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
Auszug aus BGH, 13.04.1954 - 2 StR 681/53
Nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft ist ein Kraftfahrer bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1, 5 Promille mit Sicherheit fahruntüchtig (BGHSt 5, 168). - RG, 08.03.1892 - 167/92
Liegt eine strafbare Fahrlässigkeit nicht vor, wenn der Thäter zu der Zeit, als …
- RG, 17.12.1925 - III 551/25
Handelt der bei der Fahrt in Schlaf verfallende Kraftwagenführer fahrlässig, wenn …
Auszug aus BGH, 13.04.1954 - 2 StR 681/53
Das ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt anerkannt (RGSt. 22, 413; 60, 29; 70, 85; 73, 177). - RG, 22.01.1936 - 6 D 542/35
Gehört zum Tatbestande des § 330 a StGB., daß die Zurechnungsunfähigkeit allein …
Auszug aus BGH, 13.04.1954 - 2 StR 681/53
Das ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts wiederholt anerkannt (RGSt. 22, 413; 60, 29; 70, 85; 73, 177).
- BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 08.07.1959 - 2 StR 251/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 03.11.1970 - 1 StR 298/70
Vorhersehhbarkeit einer Rauschtat als Merkmal einer fahrlässigen Volltrunkenheit …
Für die fahrlässige Begehungsform genügt vielmehr regelmäßig das Bewußtsein des Täters, er könne im Rausch irgendwelche Ausschreitungen strafbarer Art begehen (BGHSt 6, 89 [BGH 13.04.1954 - 2 StR 681/53]; 10, 247) [BGH 03.05.1957 - 5 StR 52/57]. - BGH, 12.12.1958 - 5 StR 532/58
Rechtsmittel
In der Entscheidung BGHSt 6, 89 [BGH 13.04.1954 - 2 StR 681/53], die das Landgericht vielleicht vor Augen hat, geht es darum, ob § 330 a StGB erfordert, daß der Täter, ehe er sich vorsätzlich oder fahrläasig bis zur Zurechnungsunfähigkeit betrank, auch hätte voraussehen können und müssen, daß er im Rausch eine mit Strafe bedrohte Handlung vornehmen werde. - BGH, 18.10.1955 - 1 StR 395/55
Rechtsmittel
Vgl im übrigen zu dieser Frage BGHSt 1, 124; 2, 14, 18 [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51]; 6, 89 [BGH 13.04.1954 - 2 StR 681/53]und BGH 3 StR 226/52 vom 11. Juni 1952.