Rechtsprechung
   BGH, 13.04.1962 - V ZR 29/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,2092
BGH, 13.04.1962 - V ZR 29/61 (https://dejure.org/1962,2092)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1962 - V ZR 29/61 (https://dejure.org/1962,2092)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1962 - V ZR 29/61 (https://dejure.org/1962,2092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,2092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1248
  • MDR 1962, 558
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.07.1968 - VI ZR 134/67

    Verkehrssicherungspflicht des Anliegers bei Glatteis

    Ihr ist zuzugeben, daß es bei besonders hohem Alter der Beteiligten richtig sein kann, von der Regel des § 9 ZPO abzuweichen und den Streitwert nach § 3 ZPO zu bemessen (vgl. BGHZ 19, 172, 176 und den Beschluß des BGH vom 13. April 1962 - V ZR 29/61 - NJW 1962, 1248) Die Grundsätze dieser Entscheidungen können indes entgegen der Meinung der Beklagten nicht zu einer Unzulässigkeit der Revision führen.
  • BGH, 22.09.1992 - III ZR 66/92

    Wert der Vollstreckungsgegenklage gegen die Vollstreckung einer laufenden

    Für eine Abweichung von dieser Regel nach unten im Hinblick auf ein besonders hohes Alter des Rentenberechtigten (vgl. Senatsurteil BGHZ 3, 360, 365 = LM ZPO § 546 Nr. 5 m. Anm. Paulsen und BGH, Beschluß vom 13. April 1962 - V ZR 29/61 = LM ZPO § 9 Nr. 15 = NJW 1962, 1248; vgl. auch BGHZ 19, 172, 176 und Stein/Jonas/Schumann ZPO 20, Aufl. § 9 Rdn. 8 Fußn. 32) besteht kein Anlaß.
  • BGH, 11.03.1993 - III ZR 75/92

    Feststellungswiderklage zur Berechnung der Leibesrente - Erhöhung der Leibesrente

    Im vorliegenden Fall hält der Senat aber eine Abweichung von § 9 ZPO im Hinblick auf das besonders hohe Alter der Klägerin für angebracht (vgl. BGH Urteil vom 13. April 1962 - V ZR 29/61 - LM ZPO § 9 Nr. 15; auch BGHZ 19, 172, 176); denn die am 5. März 1907 geborene Klägerin war bei Erhebung der Feststellungswiderklage in der Berufungsinstanz bereits 84 Jahre, bei Erlaß des Berufungsurteils bereits 85 Jahre alt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht