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   BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92   

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https://dejure.org/1992,4641
BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92 (https://dejure.org/1992,4641)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92 (https://dejure.org/1992,4641)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 6/92 (https://dejure.org/1992,4641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausübung des Rechtsanwaltsberufs neben einer Bestellung als Stellvertreter eines Sparkassenvorstandes - Ausübung einer kaufmännisch-erwerbswirtschaftlich geprägten Tätigkeit durch einen Rechtsanwalt - Entscheidung über die Prozesskosten nach Erledigterklärung in einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Gefährdung der Interessen der Rechtspflege durch mit dem Rechtsanwaltsberuf nicht zu vereinbarende - erwerbswirtschaftlich geprägte Tätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 18/78

    Geschäftsführer einer GmbH als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92
    Zu Unrecht hat der Ehrengerichtshof entschieden, die Interessen der Rechtspflege im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 2 BRAO könnten durch eine kaufmännisch-erwerbswirtschaftlich geprägte und damit nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 72, 282, 283 [BGH 16.10.1978 - AnwZ B 18/78]; Beschl. vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 57/91) mit dem Rechtsanwaltsberuf unvereinbare Tätigkeit des Antragstellers nicht gefährdet werden.

    Nicht entschieden zu werden braucht, ob auch die Tätigkeit des Stellvertreters (gemäß § 17 Abs. 2 SpkG NW) des Vorstands einer Sparkasse im Land Nordrhein-Westfalen allein dadurch kaufmännisch-erwerbswirtschaftlich geprägt wird, daß der Stellvertreter im Vertretungsfall als Organ der Sparkasse handelt, ohne daß es entscheidend auf die Tätigkeit im einzelnen ankäme (vgl. BGHZ 72, 282 f [BGH 16.10.1978 - AnwZ B 18/78]ür mehrere Geschäftsführer einer GmbH).

  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75

    Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte

    Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92
    In entsprechender Anwendung der §§ 91 a ZPO, 13 a FGG ist nur noch - nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels - über die Verfahrenskosten zu entscheiden (BGHZ 50, 197, 199; 66, 297, 300; Senatsbeschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 62/91).
  • BGH, 06.11.1961 - AnwZ (B) 32/61

    Keine Zulassung des Geschäftsführers einer Industrie- und Handelskammer zur

    Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92
    Die Vorschrift des § 47 Abs. 1 und 2 BRAO erfaßt sämtliche Fälle, in denen die Interessen der Rechtspflege gefährdet sind, sofern die Gefährdung nicht so fern liegt, daß sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (ständige Rechtsprechung; BGHZ 36, 71, 73; 66, 283, 287).
  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 57/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92
    Zu Unrecht hat der Ehrengerichtshof entschieden, die Interessen der Rechtspflege im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 2 BRAO könnten durch eine kaufmännisch-erwerbswirtschaftlich geprägte und damit nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 72, 282, 283 [BGH 16.10.1978 - AnwZ B 18/78]; Beschl. vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 57/91) mit dem Rechtsanwaltsberuf unvereinbare Tätigkeit des Antragstellers nicht gefährdet werden.
  • BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 11/67

    Rechtsanwalt als Geschäftsführer einer Industrie- und Handelskammer

    Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92
    Vorrangiger Zweck des § 47 Abs. 1 BRAO ist es, dem Rechtsanwalt, der nur vorübergehend im öffentlichen Dienst tätig ist und dessen Tätigkeit unvereinbar mit dem Rechtsanwaltsberuf im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 9 BRAO ist, vor einem Widerruf seiner Zulassung und einer späteren Neuzulassung und den damit verbundenen finanziellen und sonstigen Nachteilen zu bewahren (BGHZ 49, 238, 240).
  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

    Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92
    In entsprechender Anwendung der §§ 91 a ZPO, 13 a FGG ist nur noch - nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels - über die Verfahrenskosten zu entscheiden (BGHZ 50, 197, 199; 66, 297, 300; Senatsbeschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 62/91).
  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 62/91

    Kostenfolge bei Erledigung der Hauptsache - Widerruf der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92
    In entsprechender Anwendung der §§ 91 a ZPO, 13 a FGG ist nur noch - nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels - über die Verfahrenskosten zu entscheiden (BGHZ 50, 197, 199; 66, 297, 300; Senatsbeschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 62/91).
  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 25/75

    Justitiar bei einem Bischöflichen Offizialat

    Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92
    Die Vorschrift des § 47 Abs. 1 und 2 BRAO erfaßt sämtliche Fälle, in denen die Interessen der Rechtspflege gefährdet sind, sofern die Gefährdung nicht so fern liegt, daß sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (ständige Rechtsprechung; BGHZ 36, 71, 73; 66, 283, 287).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09

    Zur Unvereinbarkeit der Ausübung des Anwaltsberufs mit einer Tätigkeit als

    Um eine Unvereinbarkeit zu bejahen, muss daher zumindest die Möglichkeit bestehen, dass aus Sicht des rechtsuchenden Publikums durch die Staatsnähe die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts durch Bindungen an den Staat beeinträchtigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 6/92 -, BRAK-Mitt 1992, S. 217 ; Feuerich/Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung, 7. Aufl. 2008, § 47 Rn. 16; Henssler/Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 2. Aufl. 2004, § 47 Rn. 16).
  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Aufforderung zur Vorlage eines

    Nur eine diesen Anforderungen genügende Verfügung ist geeignet, die gesetzliche Vermutung einer nicht nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit zu rechtfertigen (Senatsbeschluß vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 8/92 - BRAK-Mitt. 1992, 217).
  • BGH, 21.07.2009 - AnwZ (B) 50/09

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Genehmigung der

    Die sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof gegen die einen Versagungsbescheid der Rechtsanwaltskammer nach § 47 Abs. 1 Satz 2 BRAO bestätigende Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs ist aber nur dann zulässig, wenn der Anwaltsgerichtshof das Rechtsmittel in seiner Entscheidung zugelassen hat (§ 223 Abs. 3 BRAO; vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 6/92, BRAK-Mitt. 1992, 217).
  • BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01

    Sofortiger Vollzug des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Nur eine diesen Anforderungen genügende Verfügung ist geeignet, die gesetzliche Vermutung einer nicht nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit zu rechtfertigen (Senatsbeschluß vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 8/92 - BRAK-Mitt. 1992, 217).
  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 17/98

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Geistesschwäche

    Soweit nicht der Vermutungstatbestand des § 15 Satz 2 i.V. mit § 8a BRAO eingreift, kommt ein Widerruf nur beim vollen Nachweis dieser Voraussetzungen in Betracht (vgl. Senatsbeschluß vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 8/92 - BRAK-Mitt. 1992, 217; vgl. Feuerich/Braun, BRAO 4. Aufl. § 14 Rdn. 29); im vorliegenden Falle fehlt es an diesem Nachweis.
  • AGH Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 2 AGH 13/09

    Zulassung - Vereinbarkeit der Tätigkeit eines geschäftsführenden

    Um eine Unvereinbarkeit zu bejahen, müsse daher zumindest die Möglichkeit bestehen, dass aus Sicht des rechtsuchenden Publikums durch die Staatsnähe die Unabhängigkeit des RA durch Bindungen an den Staat beeinträchtigt sei (BVerfG unter Bezugnahme auf BGH, Beschl. v. 13.4.1992 - AnwZ [B] 6/92 -, BRAK-Mitt. 1992, 217, 218; Feuerich / Weyland , BRAO, 7. Aufl. 2008, § 47 Rdnr. 16, Henssler / Prütting , BRAO, 2. Aufl. 2004, § 47 Rdnr. 16).
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