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   BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 2/92   

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https://dejure.org/1992,2024
BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 2/92 (https://dejure.org/1992,2024)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1992 - AnwZ (B) 2/92 (https://dejure.org/1992,2024)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 2/92 (https://dejure.org/1992,2024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BRAO § 64 Abs. 2, § 88 Abs. 3
    Unzulässige Vorstandswahl durch Kammerversammlung

Papierfundstellen

  • BGHZ 118, 121
  • NJW 1992, 1962
  • MDR 1992, 908
  • AnwBl 1992, 391
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 45/88

    Wahl mehrerer Vorstandsmitglieder in einem Wahlgang

    Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 2/92
    Der Senat hat sie bisher als zulässig angesehen, wenn sie dahin ausgelegt wird, daß die Kammerversammlung eine andere Art der Wahl als mittels nicht unterschriebener Stimmzettel und als in so vielen Wahlgängen, wie Mitglieder zu wählen sind, bestimmen kann (BGHZ 106, 193, 195) [BGH 12.12.1988 - AnwZ B 45/88].
  • BGH, 15.09.1969 - AnwZ (B) 6/69

    Wahl des Vorstands einer Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 2/92
    Damit hat der Gesetzgeber in zulässiger Weise die Regelung der Wahlmodalitäten ausdrücklich der Satzungsautonomie der Rechtsanwaltskammer überlassen im Vertrauen darauf, daß die Standesorganisation im Rahmen der ihr zugebilligten Verbandsautonomie eine angemessene und mit den Grundsätzen der Demokratie vereinbare Regelung treffen wird (vgl. BGHZ 52, 297, 300).
  • BGH, 25.07.1969 - RiZ(R) 10/68

    Dienstleistungszeugnis als Maßnahme der Dienstaufsicht

    Auszug aus BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 2/92
    Nach diesem Wahlmodus ist für die Vorstandswahl die Beachtung anerkannter demokratischer Grundsätze am besten gesichert (BGHZ 52, 287, 300).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Wie der Senat bereits vor längerer Zeit entschieden hat, ist es zwar möglich, ein europäisches Patent im Nichtigkeitsverfahren vor deutschen Gerichten auch dann durch eine in deutscher Sprache gehaltene einschränkende Neufassung der Patentansprüche beschränkt zu verteidigen, wenn Deutsch nicht die Verfahrenssprache des Erteilungsverfahrens war (BGHZ 118, 121 - Linsenschleifmaschine).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - 1 AGH 39/17

    Vorstandswahl der RAK Düsseldorf ungültig: Wahlkampfrede statt

    Der Gesetzgeber hat damit in zulässiger Weise die Festlegung der Wahlmodalitäten der P2 im Vertrauen darauf überantwortet, dass die P2 im Rahmen der ihr zugebilligten Verbandsautonomie eine angemessene und mit den Grundsätzen der Demokratie zu vereinbarende Regelung trifft (BGH NJW 1992, 1962; AGH Hamm NJW-RR 2014, 945).

    Er hat darauf vertraut, dass diese im Rahmen der ihr zustehenden Verbandautonomie eine angemessene und mit demokratischen Grund-sätzen zu vereinbarende Regelung trifft (BGH, Beschluss vom13.04.1992 - AnwZ (B) 2/92, BGHZ 118, 121).

    Dies hat der Gesetzgeber, wie oben bereits bemerkt, zulässigerweise bei der Regelung der Wahlmodalitäten berücksichtigt und dabei ausdrücklich die Satzungsautonomie der P2 beachtet (BGH NJW 1970, 46; BGH NJW 1992, 1962).

  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 340/00

    Satzungsverstöße in einem Verein

    Eine derartige Blockwahl ist deshalb nur zulässig, Wenn sie in der Satzung ausdrücklich vorgesehen ist (§ 40 BGB; BGH NJW 1974, 183; OLG Frankfurt Rpfleger 1984, 360; vgl. auch BGHZ 118, 121/124; BayObLG FGPrax 1996, 74).

    Ein derartiges Einverständnis konnte das satzungswidrige Wahlverfahren nicht zulässig machen (vgl. BGH WM 1975, 1041/1042 1. Sp.; Staudinger/Weick BGB [1995] § 32 Rn. 13, § 33 Rn. 9; Stöber Handbuch zum Vereinsrecht.7. Aufl. Rn. 561; offengelassen BGHZ 118, 121/124).

  • OLG Rostock, 26.06.2012 - 1 W 16/12

    Vereinsregistereintragung einer Vorstandsänderung: Prüfungspflicht des

    Voraussetzung ist dabei jedoch, dass jedes stimmberechtigte Vereinsmitglied so viele Stimmen hat, wie Kandidaten zu wählen sind, und in seiner Entscheidung frei ist, in welcher Weise es von diesen Stimmen jeweils Gebrauch macht, also auch weniger Stimmen abgeben kann, ohne dass hierdurch die Gültigkeit seiner Stimmabgabe in Frage gestellt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.1988 - AnwZ [B] 45/88, BGHZ 106, 193, Tz. 9; Beschluss vom 13.04.1992 - AnwZ [B] 2/92, BGHZ 118, 121, Tz. 11, jeweils nach juris; Stöber, Vereinsrecht, 9. Aufl., Rn. 553, 556; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Aufl., Rn. 257, jeweils m.w.N.).

    Dort war über den Abstimmungsmodus kontrovers diskutiert und - "nur" - mehrheitlich entschieden worden (BGH, Beschluss vom 13.04.1992, a.a.O., Tz. 2).

    Die Frage, ob die Wahl auch dann ungültig ist, wenn die Änderung des Wahlverfahrens - wie hier - einstimmig beschlossen wird, hat der BGH in seinem Beschluss vom 13.04.1992 (a.a.O., Tz. 11 a.E.) ausdrücklich offen gelassen.

  • BGH, 30.05.2022 - AnwZ (Brfg) 47/21

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Elektronische Wahl der Mitglieder der

    Dass der Gesetzgeber die Entscheidung über die Durchführung einer elektronischen Wahl und die Regelung ihrer organisatorischen und technischen Ausgestaltung im Einzelnen der Satzungsautonomie der Rechtsanwaltskammern im Vertrauen darauf überlassen hat, dass diese im Rahmen der ihnen zugebilligten Verbandsautonomie eine angemessene und mit den verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätzen vereinbare Regelung treffen werden, ist nach der obigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 2/92, NJW 1992, 1962).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 08.11.2013 - 2 AGH 26/12

    Zulässigkeit der Bezuschussung des Berufsschulunterrichts durch

    Der Gesetzgeber hat damit in zulässiger Weise die Regelung der Wahl-modalitäten der Kammer im Vertrauen darauf überlassen, dass diese im Rahmen der ihr zugebilligten Verbandsautonomie eine angemessene und mit den Grundsätzen der Demokratie zu vereinbarende Regelung treffen wird (BGH Beschl. v. 13.04.1992 NJW 1992, 1962).
  • BGH, 15.09.2009 - AnwZ (B) 61/09

    Kostenentscheidung nach Zurücknahme der sofortigen Beschwerde gegen eine

    Der Gegenstandswert entspricht 10% des Gegenstandswerts der Hauptsache, den der Senat mit 25.000 EUR bemisst (vgl. Senat, Beschl. v. 13. April 1992, AnwZ (B) 2/92, insoweit unveröff.).
  • AGH Thüringen, 04.02.2003 - AGH 12/01

    Nichtigkeit einer Bestimmung der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer

    Der Gesetzgeber hat damit in zulässiger Weise die Regelung der Wahlmodalitäten der Kammer im Vertrauen darauf überlassen, dass diese im Rahmen der ihr zugebilligten Verbandsautonomie eine angemessene und mit den Grundsätzen der Demokratie zu vereinbarende Regelung treffen wird (BGH, NJW 1970, 46; NJW 1992, 1962).
  • AGH Hamburg, 22.06.2011 - II ZU 5/10
    Die Verwendung nicht unterschriebener Stimmzettel reicht regelmäßig aus, um eine geheime und mit den Grundsätzen der Demokratie vereinbare Wahl zu gewährleisten (BGH, NJW 1992, 1962).
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