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BGH, 13.04.2011 - 2 StR 524/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a StPO; § 349 Abs. 2 StPO
Erfolgreiche Anhörungsrüge; Verstoß gegen das rechtliche Gehör (mangelnder Verwerfungsantrag) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gehörsrüge wegen der Verwerfung einer Revision als unbegründet bei Vorliegen eines Revisionsantrages nur auf Verwerfung der Revision als unzulässig
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 1; StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a
Gehörsrüge wegen der Verwerfung einer Revision als unbegründet gem. § 349 Abs. 2 StPO bei Vorliegen eines Revisionsantrages lediglich auf Verwerfung der Revision als unzulässig - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Fundstück: Am BGH arbeiten auch nur Menschen...
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Anhörungsrüge - mal beim BGH erfolgreich
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 05.07.2010 - 2 KLs 9/08
- BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10
- BGH, 13.04.2011 - 2 StR 524/10
- BGH, 04.05.2011 - 2 StR 524/10
- BGH, 22.06.2011 - 2 StR 524/10