Rechtsprechung
BGH, 13.04.2011 - 4 StR 7/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 176 StGB; § 176a StGB; § 267 StPO; § 64 StGB
Sexueller Missbrauch eines Kindes und schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (Anforderungen an die Individualisierung der einzelnen Taten; Tatserie; Feststellung eines Tatzeitraums); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Feststellung eines Endzeitraumes für die Taten "bis Ende 2000" in einem Missbrauchsprozess begegnet rechtlichen Bedenken; Feststellung eines Endzeitraumes für die Taten "bis Ende 2000" in einem Missbrauchsprozess
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 2
Feststellung eines Endzeitraumes für die Taten "bis Ende 2000" in einem Missbrauchsprozess - rechtsportal.de
StPO § 154 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 2
Feststellung eines Endzeitraumes für die Taten "bis Ende 2000" in einem Missbrauchsprozess - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 166
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 08.11.2018 - 4 StR 61/18
Misshandlung von Schutzbefohlenen (Verbrechenstatbestand: erhebliche …
Dabei ist auch in diesen Fällen eine Verurteilung nur dann zulässig, wenn das strafbare Verhalten so konkret bezeichnet wird, dass erkennbar ist, welche bestimmten Taten von der Verurteilung erfasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 4 StR 7/11 ; Beschluss vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94, NJW 1994, 2557 f. [jeweils zu Mindestfeststellungen bei Serientaten]). - BGH, 21.01.2014 - 2 StR 650/13
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichende …
Zwar steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Tatsache, dass ein Täter bereits eine Therapie absolviert hat und rückfällig geworden ist, der Erfolgsaussicht einer neuen Therapie regelmäßig nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 4 StR 7/11 mwN).Die gleichwohl für eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte, zu denen auch der - vom Landgericht freilich nicht erörterte - Grad der Therapiewilligkeit des Angeklagten gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 4 StR 7/11 mwN), hätten daher einer eingehenderen Darlegung in den Urteilsgründen bedurft.
- BGH, 13.08.2014 - 2 StR 128/14
Begriff der prozessualen Tat (Strafklageverbrauch; Unterscheidbarkeit von …
Im Beschluss des 4. Strafsenats vom 13. April 2011 (4 StR 7/11) ist entscheidend gewesen, dass das Landgericht der Verurteilung einen Tatzeitraum zu Grunde gelegt hat, dem es schon an einem hinreichend bestimmten Endzeitpunkt - und für einen Teil der abgeurteilten Straftaten zudem an einem Anfangszeitpunkt - fehlte, und der zudem gegenüber dem der Anklage zu Grunde liegenden Tatzeitraum verkürzt war, ohne dass die Gründe für die Verkürzung des Tatzeitraums dem Urteil zu entnehmen waren. - OLG Saarbrücken, 06.10.2014 - Ss 50/14
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Ausreichende Individualisierung der …
Demgegenüber ist die zeitliche Einordnung des Geschehens für die Frage, ob festgestellte einzelne Taten von der Anklage umfasst sind, beim sexuellen Missbrauch von Kindern im häuslich-familiären Bereich vor allem dann von besonderer Bedeutung, wenn es um eine Serie von Straften mit gleichförmigem Handlungsmuster geht (…vgl. BGHSt 44, 153 ff. - Rn. 5 ff. nach juris; BGHSt 46, 130, 133;… BGH, Beschl. v. 28.05.2002 - 5 StR 55/02, Rn. 7 nach juris;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 14 - Rn. 5 nach juris;… BGH NStZ-RR 2006, 316 f. - Rn. 6 nach juris; BGH, Beschl. v. 13.04.2011 - 4 StR 7/11, Rn. 10 f. nach juris;… OLG Celle, a. a. O.).Soweit das Amtsgericht demgegenüber unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. April 2011 (4 StR 7/11) angenommen hat, es bedürfe "mindestens eines zu benennenden Zeitraums, zumindest eines hinreichend bestimmten Endzeitraums", übersieht es, dass der Bundesgerichtshof eine solche zeitliche Umgrenzung des Verfahrensgegenstands in dem von ihm entschiedenen Fall deshalb für erforderlich erachtet hat, weil es dort - anders als im vorliegenden Fall - um eine Serie von Straftaten (200 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und 100 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern) mit gleichförmigem Handlungsmuster zulasten derselben Geschädigten ging.
- BGH, 10.05.2012 - 4 StR 65/12
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht: Erörterung …
b) Zwar steht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Umstand, dass ein Täter bereits eine Entzugsbehandlung absolviert hat und danach wieder rückfällig geworden ist, der Erfolgsaussicht einer neuen Therapie nicht ohne weiteres entgegen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 4 StR 473/96, NStZ-RR 1997, 131, und vom 13. April 2011 - 4 StR 7/11).