Rechtsprechung
BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 286 ZPO, § 287 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
Unfallversicherung: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Absehen von einer weiteren Begutachtung; Beweismaßstab für die Unfallbedingtheit einer dauernden Beeinträchtigung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beweispflicht hinsichtlich eines unfallbedingten ersten Gesundheitsschadens und hinsichtlich einer die Invalidität begründende dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286; ZPO § 287; ZPO § 412
Beweispflicht hinsichtlich eines unfallbedingten ersten Gesundheitsschadens und hinsichtlich einer die Invalidität begründende dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Gehörsverletzung (Aufklärung von Invaliditätsgrad)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 22.05.2009 - 16 O 291/07
- OLG Stuttgart, 14.01.2010 - 7 U 120/09
- BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10
Papierfundstellen
- VersR 2011, 1171
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Karlsruhe, 30.12.2016 - 12 U 97/16
Private Unfallversicherung: Bemessung des Invaliditätsgrades bei Komplettruptur …
Allerdings genügt auch nach diesem erleichterten Beweismaßstab die bloße Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs von Unfallereignis einerseits und fortdauernder Krankheit oder Invalidität andererseits nicht, sondern es ist jedenfalls eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erforderlich (BGH VersR 2011, 1171 mwN.).Wenn Beeinträchtigungen erstmals nach einem Unfall auftreten, spricht eine Vermutung für eine (Mit-)Kausalität des Unfallereignisses. - OLG Hamm, 20.06.2018 - 20 U 16/18 Denn auch nach diesem erleichterten Beweismaßstab genügt die - hier bestehende - bloße Möglichkeit der behaupteten Tatsache nicht, sondern es ist jedenfalls eine - hier nicht gegebene - überwiegende Wahrscheinlichkeit erforderlich (vgl. BGH Beschl. v. 13.4.2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171 Rn. 12 f.) .
Denn auch nach diesem erleichterten Beweismaßstab genügt die - hier bestehende - bloße Möglichkeit der behaupteten Tatsache nicht, sondern es ist jedenfalls eine - hier nicht gegebene - überwiegende Wahrscheinlichkeit erforderlich (vgl. BGH Beschl. v. 13.4.2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171 Rn. 12 f.) .
- OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 97/18
Haben neben der unfallbedingten Verletzung - hier: Riss des Meniskus - auch …
Diesbezüglich kann auch mit hinreichend gesicherter überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171) angenommen werden, dass die Invalidität durch den Unfall zumindest mitverursacht worden ist, was für die Annahme eines unfallbedingten Dauerschadens genügt.
- OLG Frankfurt, 04.05.2016 - 7 U 259/13
Unfallversicherung: Unfallbedingte posttraumatische Epilepsie
Erforderlich ist vielmehr, dass ein unfallbedingter erster Gesundheitsschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer die Invalidität begründenden dauernden Beeinträchtigung geführt hat (BGH, Urt. v. 13.04.2011, Az.: IV ZR 36/10, zitiert nach juris, Rdnr. 12f m.w.N.). - OLG Stuttgart, 14.01.2010 - 7 U 120/09
Unfallversicherung: Anspruch auf eine Unfall-Rente wegen Invalidität; Umfang der …
Gegen die Entscheidung wurde Revision zum BGH unter dem Az. IV ZR 36/10 eingelegt. - LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14
Versicherungsvertraglicher Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung einer …
Die nach § 276 ZPO erforderliche Überzeugung (dazu BGH IV ZR 36/10, Beschluss vom 13.04.2011 = VersR 2011, 1177) des Gerichts erfordert keine absolute unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (…Zöller § 286 ZPO, Rdn. 19). - OLG Frankfurt, 04.05.2016 - 7 U 267/13
Unfallversicherung: Unfallbedingtes epileptisches Anfallsleiden infolge …
Erforderlich ist vielmehr, dass ein unfallbedingter erster Gesundheitsschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer die Invalidität begründenden dauernden Beeinträchtigung geführt hat (BGH, Urt. v. 13.04.2011, Az.: IV ZR 36/10, zitiert nach juris, Rdnr. 12f m.w.N.). - KG, 11.08.2015 - 6 U 147/13
Private Unfallversicherung: Nachweis einer unfallbedingten Knieverletzung nebst …
Hierfür gilt das Beweismaß des Strengbeweises gemäß § 286 ZPO lediglich für den Beweis der Kausalität zwischen dem unfallbedingten ersten Gesundheitsschaden sowie der Invalidität gilt der Maßstab des § 287 ZPO (vgl. BGH VersR 2011, 1171 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 m.w.N,). - LG Würzburg, 14.02.2019 - 24 O 1454/18
Unfallversicherung, Unfall, Versicherungsleistung, Rückzahlung, Invalidität
Der Eintritt der Invalidität innerhalb eines Jahres ist zur vollen Überzeugung des Gerichts nach § 286 ZPO zu beweisen ist (BGH VersR 2011, 1171; VersR 2009, 1213;… Langheid/Rixecker/Rixecker, VVG § 180 Rn. 13).