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   BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10   

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https://dejure.org/2011,7376
BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10 (https://dejure.org/2011,7376)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2011 - IV ZR 36/10 (https://dejure.org/2011,7376)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2011 - IV ZR 36/10 (https://dejure.org/2011,7376)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 286 ZPO, § 287 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Unfallversicherung: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Absehen von einer weiteren Begutachtung; Beweismaßstab für die Unfallbedingtheit einer dauernden Beeinträchtigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweispflicht hinsichtlich eines unfallbedingten ersten Gesundheitsschadens und hinsichtlich einer die Invalidität begründende dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung

  • rewis.io

    Unfallversicherung: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Absehen von einer weiteren Begutachtung; Beweismaßstab für die Unfallbedingtheit einer dauernden Beeinträchtigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Unfallversicherung: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Absehen von einer weiteren Begutachtung; Beweismaßstab für die Unfallbedingtheit einer dauernden Beeinträchtigung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; ZPO § 287
    Unfallbedingtheit einer bewiesenen dauernden Beeinträchtigung kann bei feststehender erster Unfallverletzung nach § 287 ZPO bewiesen werden

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung - Feststellung des Unfalltodes bei Todesfallleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; ZPO § 287; ZPO § 412
    Beweispflicht hinsichtlich eines unfallbedingten ersten Gesundheitsschadens und hinsichtlich einer die Invalidität begründende dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gehörsverletzung (Aufklärung von Invaliditätsgrad)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1171
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 233/03

    Umfang des Versicherungsschutzes in der Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind nur ein unfallbedingter erster Gesundheitsschaden und die eine Invalidität begründende dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung nach § 286 ZPO zu beweisen, während der Maßstab des § 287 ZPO für die kausale Verknüpfung dieser beiden Umstände gilt (Senatsurteile vom 23. Juni 2004 - IV ZR 130/03, BGHZ 159, 360, 368 f.; vom 13. Mai 2009 - IV ZR 211/05, VersR 2009, 1213 Rn. 19; vom 29. September 2004 - IV ZR 233/03, VersR 2004, 1449 unter 3; vom 17. Oktober 2001 - IV ZR 205/00, VersR 2001, 1547 unter II 1 und 2 a; jeweils m.w.N.); d.h. die Unfallbedingtheit der dauernden Beeinträchtigung kann nach § 287 ZPO bewiesen werden, wenn diese Beeinträchtigung als solche und eine erste Unfallverletzung feststehen.
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind nur ein unfallbedingter erster Gesundheitsschaden und die eine Invalidität begründende dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung nach § 286 ZPO zu beweisen, während der Maßstab des § 287 ZPO für die kausale Verknüpfung dieser beiden Umstände gilt (Senatsurteile vom 23. Juni 2004 - IV ZR 130/03, BGHZ 159, 360, 368 f.; vom 13. Mai 2009 - IV ZR 211/05, VersR 2009, 1213 Rn. 19; vom 29. September 2004 - IV ZR 233/03, VersR 2004, 1449 unter 3; vom 17. Oktober 2001 - IV ZR 205/00, VersR 2001, 1547 unter II 1 und 2 a; jeweils m.w.N.); d.h. die Unfallbedingtheit der dauernden Beeinträchtigung kann nach § 287 ZPO bewiesen werden, wenn diese Beeinträchtigung als solche und eine erste Unfallverletzung feststehen.
  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 211/05

    Umfang des rechtlichen Rechts im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind nur ein unfallbedingter erster Gesundheitsschaden und die eine Invalidität begründende dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung nach § 286 ZPO zu beweisen, während der Maßstab des § 287 ZPO für die kausale Verknüpfung dieser beiden Umstände gilt (Senatsurteile vom 23. Juni 2004 - IV ZR 130/03, BGHZ 159, 360, 368 f.; vom 13. Mai 2009 - IV ZR 211/05, VersR 2009, 1213 Rn. 19; vom 29. September 2004 - IV ZR 233/03, VersR 2004, 1449 unter 3; vom 17. Oktober 2001 - IV ZR 205/00, VersR 2001, 1547 unter II 1 und 2 a; jeweils m.w.N.); d.h. die Unfallbedingtheit der dauernden Beeinträchtigung kann nach § 287 ZPO bewiesen werden, wenn diese Beeinträchtigung als solche und eine erste Unfallverletzung feststehen.
  • BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00

    Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer

    Auszug aus BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind nur ein unfallbedingter erster Gesundheitsschaden und die eine Invalidität begründende dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung nach § 286 ZPO zu beweisen, während der Maßstab des § 287 ZPO für die kausale Verknüpfung dieser beiden Umstände gilt (Senatsurteile vom 23. Juni 2004 - IV ZR 130/03, BGHZ 159, 360, 368 f.; vom 13. Mai 2009 - IV ZR 211/05, VersR 2009, 1213 Rn. 19; vom 29. September 2004 - IV ZR 233/03, VersR 2004, 1449 unter 3; vom 17. Oktober 2001 - IV ZR 205/00, VersR 2001, 1547 unter II 1 und 2 a; jeweils m.w.N.); d.h. die Unfallbedingtheit der dauernden Beeinträchtigung kann nach § 287 ZPO bewiesen werden, wenn diese Beeinträchtigung als solche und eine erste Unfallverletzung feststehen.
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2016 - 12 U 97/16

    Private Unfallversicherung: Bemessung des Invaliditätsgrades bei Komplettruptur

    Allerdings genügt auch nach diesem erleichterten Beweismaßstab die bloße Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs von Unfallereignis einerseits und fortdauernder Krankheit oder Invalidität andererseits nicht, sondern es ist jedenfalls eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erforderlich (BGH VersR 2011, 1171 mwN.).Wenn Beeinträchtigungen erstmals nach einem Unfall auftreten, spricht eine Vermutung für eine (Mit-)Kausalität des Unfallereignisses.
  • OLG Hamm, 20.06.2018 - 20 U 16/18

    Grenzen der Pflicht zur Beratungsdokumentation

    Denn auch nach diesem erleichterten Beweismaßstab genügt die - hier bestehende - bloße Möglichkeit der behaupteten Tatsache nicht, sondern es ist jedenfalls eine - hier nicht gegebene - überwiegende Wahrscheinlichkeit erforderlich (vgl. BGH Beschl. v. 13.4.2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171 Rn. 12 f.) .

    Denn auch nach diesem erleichterten Beweismaßstab genügt die - hier bestehende - bloße Möglichkeit der behaupteten Tatsache nicht, sondern es ist jedenfalls eine - hier nicht gegebene - überwiegende Wahrscheinlichkeit erforderlich (vgl. BGH Beschl. v. 13.4.2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171 Rn. 12 f.) .

  • OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 97/18

    Unfallbedingte Invalidität bei mitursächlicher Vorschädigung

    Diesbezüglich kann auch mit hinreichend gesicherter überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171) angenommen werden, dass die Invalidität durch den Unfall zumindest mitverursacht worden ist, was für die Annahme eines unfallbedingten Dauerschadens genügt.
  • OLG Saarbrücken, 20.11.2020 - 5 U 106/19

    1. Zum Nachweis eines unfallbedingten Dauerschadens - hier: Beschwerden nach

    Für den Nachweis eines unfallbedingten ersten Gesundheitsschadens und die eine Invalidität begründende dauernde gesundheitliche Beeinträchtigung gilt der Maßstab des § 286 ZPO (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171; Senat, Urteil vom 2. Oktober 2019 - 5 U 97/18, VersR 2020, 285); dieser erfordert die Überzeugung des Richters von der zu beweisenden Tatsache im Sinne eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - VI ZR 274/07, VersR 2008, 1126; Senat, Urteil vom 21. März 2018 - 5 U 59/16, ZfS 2018, 700).

    Dagegen gilt für den Beweis der kausalen Verknüpfung dieser beiden Umstände der erleichterte Maßstab des § 287 ZPO, der für die tatrichterliche Überzeugungsbildung eine überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit gegenüber anderen Geschehensabläufen ausreichen lässt (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171; Urteil vom 23. Juni 2004 - IV ZR 130/03, BGHZ 159, 360; Senat, Urteil vom 2. Oktober 2019 - 5 U 97/18, VersR 2020, 285).

  • LG Darmstadt, 25.02.2021 - 28 O 129/19
    Für die Tatbestandsmerkmale des Unfallbegriffs, die Gesundheitsschädigung und die Unfallfolgen ist der Vollbeweis gemäß § 286 ZPO zu führen (BGH, Beschluss vom 13.04.2011, Az. IV ZR 36/10 = BeckRS 2011, 11533).

    Für die Kausalität, also die Behauptung, dass der Gesundheitsschaden durch das Unfallereignis herbeigeführt worden ist, genügt das Beweismaß des § 287 ZPO (BGH, Beschluss vom 13.04.2011, Az. IV ZR 36/10 = BeckRS 2011, 11533).

  • OLG Frankfurt, 04.05.2016 - 7 U 259/13

    Unfallversicherung: Unfallbedingte posttraumatische Epilepsie

    Erforderlich ist vielmehr, dass ein unfallbedingter erster Gesundheitsschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer die Invalidität begründenden dauernden Beeinträchtigung geführt hat (BGH, Urt. v. 13.04.2011, Az.: IV ZR 36/10, zitiert nach juris, Rdnr. 12f m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 14.01.2010 - 7 U 120/09

    Unfallversicherung: Anspruch auf eine Unfall-Rente wegen Invalidität; Umfang der

    Gegen die Entscheidung wurde Revision zum BGH unter dem Az. IV ZR 36/10 eingelegt.
  • LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14

    Invaliditätsansprüche bei unfallbedingter Funktionsbeeinträchtigung

    Die nach § 276 ZPO erforderliche Überzeugung (dazu BGH IV ZR 36/10, Beschluss vom 13.04.2011 = VersR 2011, 1177) des Gerichts erfordert keine absolute unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (Zöller § 286 ZPO, Rdn. 19).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2020 - 5 U 39/20

    1. Der erforderliche Nachweis eines Unfallereignisses ist nicht geführt, wenn

    Erst wenn diese Voraussetzungen feststehen, kann sodann für die Frage, ob geltend gemachte Folgen - hier: eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Klägers - auf die unfallbedingte Gesundheitsschädigung zurückzuführen sind, von der Beweiserleichterung des § 287 ZPO Gebrauch gemacht werden (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2001 - IV ZR 205/00, VersR 2001, 1547; Beschluss vom 13. April 2011 - IV ZR 36/10, VersR 2011, 1171).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2016 - 7 U 267/13

    Unfallversicherung: Unfallbedingtes epileptisches Anfallsleiden infolge

    Erforderlich ist vielmehr, dass ein unfallbedingter erster Gesundheitsschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer die Invalidität begründenden dauernden Beeinträchtigung geführt hat (BGH, Urt. v. 13.04.2011, Az.: IV ZR 36/10, zitiert nach juris, Rdnr. 12f m.w.N.).
  • KG, 11.08.2015 - 6 U 147/13

    Private Unfallversicherung: Nachweis einer unfallbedingten Knieverletzung nebst

  • OLG München, 23.03.2022 - 25 U 200/22

    Keine Pflicht des Gerichts zur Vernehmung eines Behandlers als Zeugen zu

  • LG Würzburg, 14.02.2019 - 24 O 1454/18

    Zum Invaliditätsbeweis in der Unfallversicherung

  • LG Fulda, 15.12.2020 - 4 O 84/20
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