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   BGH, 13.04.2015 - 5 StR 110/15   

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https://dejure.org/2015,9273
BGH, 13.04.2015 - 5 StR 110/15 (https://dejure.org/2015,9273)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2015 - 5 StR 110/15 (https://dejure.org/2015,9273)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2015 - 5 StR 110/15 (https://dejure.org/2015,9273)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 256 Abs 1 Nr 5 StPO
    Strafverfahren: Verlesung eines Polizeiberichts aus einem anderen Ermittlungsverfahren

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 256 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO

  • Wolters Kluwer

    Beanstandung einer auszugsweisen Verlesung des polizeilichen Tathergangsberichts aus einem vormals geführten Ermittlungsverfahren

  • rewis.io

    Strafverfahren: Verlesung eines Polizeiberichts aus einem anderen Ermittlungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2; StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5
    Beanstandung einer auszugsweisen Verlesung des polizeilichen Tathergangsberichts aus einem vormals geführten Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Strafverfahren: Verlesung eines Polizeiberichts aus einem anderen Ermittlungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verlesbarkeit von Polizeiprotokollen und privatärztlichen Schreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3801
  • NStZ 2015, 539
  • StV 2015, 535 (Ls.)
  • JR 2016, 261
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.11.1987 - 5 StR 547/87

    Zulässigkeit des Zurückgreifens eines Sachverständigen auf ein fremdes Gutachten

    Auszug aus BGH, 13.04.2015 - 5 StR 110/15
    Der Senat kann dabei dahingestellt lassen, ob die darin enthaltenen Befunde - wie hier ausschließlich geschehen (UA S. 79 f.) - auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens hätten verwertet werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1956 - 3 StR 136/56, BGHSt 9, 292, 293 f.; Beschluss vom 17. November 1987 - 5 StR 547/87, BGHR StPO § 59 Satz 1 Sachverständigenfrage 1; jeweils mwN).
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 557/14

    Rechtsfehlerhafte Verlesung zweier ärztlicher Berichte ohne Vernehmung der

    Auszug aus BGH, 13.04.2015 - 5 StR 110/15
    Dass die Strafkammer die von einem privatrechtlich organisierten Krankenhaus herrührenden Arztbriefe rechtsfehlerhaft nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StPO verlesen hat (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 557/14 Rn. 6 f.), gefährdet den Bestand des Urteils nicht.
  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 13.04.2015 - 5 StR 110/15
    Der Senat kann dabei dahingestellt lassen, ob die darin enthaltenen Befunde - wie hier ausschließlich geschehen (UA S. 79 f.) - auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens hätten verwertet werden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1956 - 3 StR 136/56, BGHSt 9, 292, 293 f.; Beschluss vom 17. November 1987 - 5 StR 547/87, BGHR StPO § 59 Satz 1 Sachverständigenfrage 1; jeweils mwN).
  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
    Auszug aus BGH, 13.04.2015 - 5 StR 110/15
    Weder dem Wortlaut der Vorschrift noch dem mit ihr verfolgten Anliegen der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung (vgl. dazu BT-Drucks. 15/1508 S. 26 f.; KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 256 Rn. 9a) lässt sich eine Einschränkung auf Urkunden aus dem gerade anhängigen Verfahren entnehmen (aM SK-StPO/Velten, 4. Aufl., § 256 Rn. 33).
  • AG Tübingen, 09.12.2020 - 16 OWi 14 Js 21187/20

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verlesung polizeilicher Beobachtungsbögen von

    So können nach der Rechtsprechung auch Observationsberichte (BGH, Beschluß vom 8. März 2016 - 3 StR 484/15 - NJW 2016, 1601), besondere Methoden der Spurensicherung (PHIDIAS- OLG Celle, Beschluß vom 15. Juli 2013 - 31 Ss 24/13 - NStZ 2014, 175), aber auch ein "Polizeibericht" (BGH, Beschluß vom 1. August 2018 - 5 StR 330/18 - Juris) oder ein "Tathergangsbericht" (BGH, Beschluß vom 13. April 2015 - 5 StR 110/15 - JR 2016, 261) verlesen werden.
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