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   BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15   

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https://dejure.org/2016,10016
BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15 (https://dejure.org/2016,10016)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2016 - XII ZB 236/15 (https://dejure.org/2016,10016)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2016 - XII ZB 236/15 (https://dejure.org/2016,10016)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1906 Abs 1 BGB, § 321 Abs 1 S 3 FamFG
    Unterbringung eines Betreuten: Beachtlichkeit des frei bestimmten Willen des Betroffenen; Prognose zur erforderlichen Unterbringungsdauer

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 FamFG, § ... 62 Abs. 1 FamFG, § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1906 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1906 Abs. 1 BGB, § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankheitseinsicht des Betroffenen als Bedingung für eine freie Willensbestimmung mit Blick auf eine betreuungsrechtliche Unterbringungsmaßnahme; Vornahme einer Prognose zur erforderlichen Dauer für die Unterbringung auf Grundlage des einzuholenden ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung, Fehöende Krankheitseinsicht, Freie Willenbestimmung, Unterbringungsdauer, Sachverständigengutachten, Zeitpunkt des Sachverständigengutachtens

  • rewis.io

    Unterbringung eines Betreuten: Beachtlichkeit des frei bestimmten Willen des Betroffenen; Prognose zur erforderlichen Unterbringungsdauer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankheitseinsicht des Betroffenen als Bedingung für eine freie Willensbestimmung mit Blick auf eine betreuungsrechtliche Unterbringungsmaßnahme; Vornahme einer Prognose zur erforderlichen Dauer für die Unterbringung auf Grundlage des einzuholenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung - und ihre Dauer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung - und die fehlende Krankheitseinsicht des Betroffenen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung und die freie Willensbestimmung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Krankheitseinsicht des Betroffenen als Bedingung für eine freie Willensbestimmung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Unterbringung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Krankheitseinsicht des Betroffenen als Bedingung für eine freie Willensbestimmung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 118 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Unterbringung eines Betreuten | Keine Krankheitseinsicht des Betroffenen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Freie Willensbestimmung hinsichtlich einer Unterbringung setzt Krankheitseinsicht des Betreuten voraus - Keine freie Willensentscheidung bei fehlender Krankheitseinsicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 705
  • MDR 2016, 713
  • FGPrax 2016, 172
  • FamRZ 2016, 1065
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14

    Betreuungs- und Unterbringungssache: Voraussetzungen einer gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15
    Denn sofern sich ein Betroffener nicht behandeln lassen will, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vorliegen und diese rechtswirksam genehmigt wird (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 23), was vorliegend nicht der Fall war.

    Davon kann solange ausgegangen werden, wie sich die Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht manifestiert hat (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 22).

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 317/15

    Unterbringungssache: Voraussetzung der Unterbringung des alkoholkranken Betreuten

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15
    Ohne eine Krankheitseinsicht des Betroffenen ist eine freie Willensbestimmung mit Blick auf die Unterbringung nicht möglich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016, XII ZB 317/15, FamRZ 2016, 807).

    Im Rahmen der Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB ist eine freie Willensbestimmung ohne eine Krankheitseinsicht des Betroffenen nicht möglich (Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 317/15 - juris Rn. 6; vgl. Jurgeleit/Kieß Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1906 Rn. 32).

  • OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06

    Ausrichtung der Höchstdauer genehmigter Unterbringung an Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15
    Der Fristablauf hat sich dabei grundsätzlich an dem Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens zu orientieren; die Frist beginnt nicht erst mit der gerichtlichen Entscheidung (OLG München FGPrax 2007, 43, 45; BtKomm/Dodegge 4. Aufl. Teil G Rn. 162).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11

    Zivilrechtliche Unterbringung eines Betreuten: Alkoholismus und psychische

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15
    Auch eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung setzt voraus, dass der Betreute aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZA 12/15 - FamRZ 2015, 1017 Rn. 9; vom 12. Februar 2014 - XII ZB 614/13 - FamRZ 2014, 740 Rn. 6 und vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 12).
  • BGH, 25.03.2015 - XII ZA 12/15

    Zivilrechtliche Unterbringung eines alkoholkranken Betreuten zum Schutz vor

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15
    Auch eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung setzt voraus, dass der Betreute aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZA 12/15 - FamRZ 2015, 1017 Rn. 9; vom 12. Februar 2014 - XII ZB 614/13 - FamRZ 2014, 740 Rn. 6 und vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 12).
  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 614/13

    Unterbringung eines Betreuten: Begründungserfordernis bei vom

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15
    Auch eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung setzt voraus, dass der Betreute aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZA 12/15 - FamRZ 2015, 1017 Rn. 9; vom 12. Februar 2014 - XII ZB 614/13 - FamRZ 2014, 740 Rn. 6 und vom 17. August 2011 - XII ZB 241/11 - FamRZ 2011, 1725 Rn. 12).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15

    Genehmigungsverfahren für eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betreuten:

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15
    Es ist nach § 62 Abs. 1 FamFG, der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbar ist (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 6 mwN), auf die Feststellung gerichtet, dass die durch Zeitablauf erledigten Gerichtsbeschlüsse den Betroffenen in seinen Rechten verletzt haben.
  • BGH, 05.03.2014 - XII ZB 58/12

    Unterbringungssache: Notwendige Begründung einer Unterbringung des Betreuten in

    Auszug aus BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15
    Dann müssen allerdings objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens vorliegen (Senatsbeschluss vom 5. März 2014 - XII ZB 58/12 - FamRZ 2014, 831 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 336/17

    Betreuungssache: Zulässigkeit des dem Willen des Betroffenen widersprechenden

    Danach fehlt es dem Betroffenen an der für eine freie Willensbildung unabdingbaren Einsichtsfähigkeit, weil er unter Verkennung der tatsächlichen Gegebenheiten jegliche gesundheitlichen Defizite verneint und deshalb nicht einschätzen kann, inwieweit er der Hilfe durch einen Betreuer bedarf (vgl. zur Unterbringung etwa Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 236/15 - FamRZ 2016, 1065 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 342/16

    Unterbringungssache: Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung

    Davon kann solange ausgegangen werden, wie sich die Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht manifestiert hat (Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - XII ZB 236/15 - FamRZ 2016, 1065 Rn. 21 und vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 07.02.2024 - XII ZB 458/23

    Unterbringung für länger als ein Jahr

    Der Fristablauf hat sich dabei grundsätzlich an dem Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens zu orientieren; die Frist beginnt nicht erst mit der gerichtlichen Entscheidung (Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 236/15 - FamRZ 2016, 1065 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 12.09.2018 - XII ZB 87/18

    Unterbringungssache: Voraussetzung der Zulässigkeit einer ärztlichen

    Der Fristablauf hat sich dabei grundsätzlich an dem Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens zu orientieren und nicht an der späteren gerichtlichen Entscheidung (Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 236/15 - FamRZ 2016, 1065 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20

    Verwertung des Sachverständigengutachtens durch das Amtsgericht als

    Die zivilrechtliche Unterbringung eines Betroffenen setzt voraus, dass er aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - XII ZB 95/16, FamRZ 2016, 1068 und XII ZB 236/15, FamRZ 2016, 1065).

    Die zivilrechtliche Unterbringung eines Betroffenen setzt voraus, dass er aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - XII ZB 95/16 - FamRZ 2016, 1068 Rn. 7, 14 und XII ZB 236/15 - FamRZ 2016, 1065 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 08.11.2023 - XII ZB 219/23

    Voraussetzungen und Begründungsanforderungen an die Anordnung der Unterbringung

    Bei der erneuten Entscheidung wird das Beschwerdegericht auch zu berücksichtigen haben, dass für die Dauer der Unterbringung grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens abzustellen ist und die Frist nicht erst mit der gerichtlichen Entscheidung beginnt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 236/15 - FamRZ 2016, 1065 Rn. 23 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2017 - 9 Sa 384/17

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

    Voraussetzung der Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung ist dabei, dass der Betreute aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BGH v. 13.04.2016 - XII ZB 236/15, Rn. 13, juris; BGH v. 25.03.2015 - XII ZA 12/15, Rz. 9, juris; BGH v. 12.02.2014 - XII ZB 614/13, Rz. 6, juris).
  • BGH, 21.04.2021 - XII ZB 520/20

    Zu den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung für

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass für die Dauer der Unterbringung grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens abzustellen ist; die Frist beginnt nicht erst mit der gerichtlichen Entscheidung (Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 236/15 - FamRZ 2016, 1065 Rn. 23).
  • LG Neuruppin, 02.11.2016 - 5 T 64/16

    Betreuungssache: Entgegenstehender Wille des Betroffenen bei Bestellung des

    Im Rahmen der Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB ist eine freie Willensbestimmung ohne Krankheitseinsicht des Betroffenen aber von vornherein nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 236/15, juris Rn. 15).

    Der Fristablauf hat sich dabei allerdings an dem Zeitpunkt der Erstellung des ärztlichen Gutachtens zu orientieren, so dass die Frist nicht erst mit der gerichtlichen Entscheidung beginnt, sondern mit dem Datum des Gutachtens (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 236/15, juris Rn. 22 mwN).

  • BGH, 29.09.2021 - XII ZB 300/21

    Zu den Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung von einem Jahr

    aa) Zwar ist das Landgericht noch zutreffend davon ausgegangen, dass sich der Fristablauf für die erforderliche Dauer einer Unterbringung grundsätzlich an dem Zeitpunkt der Erstellung des Sachverständigengutachtens orientieren muss und die Frist daher nicht erst mit der gerichtlichen Entscheidung beginnt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 236/15 - FamRZ 2016, 1065 Rn. 23 mwN).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

  • LG Dortmund, 02.12.2020 - 9 T 559/20
  • LG Bielefeld, 30.07.2018 - 23 T 335/18

    Bestellung eines Betreuers für einen Völljährigen aufgrund einer psychischen

  • LG Bielefeld, 15.07.2020 - 23 T 348/20
  • LG Bielefeld, 14.07.2020 - 23 T 347/20
  • LG Kleve, 08.03.2022 - 4 T 19/22
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