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   BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21   

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https://dejure.org/2021,10704
BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21 (https://dejure.org/2021,10704)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2021 - 5 StR 14/21 (https://dejure.org/2021,10704)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2021 - 5 StR 14/21 (https://dejure.org/2021,10704)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 78 StGB; § 2 Abs. 1 StrEG; § 5 Abs. 2 StrEG; § 8 StrEG
    Verjährung beim Totschlag (Unterbrechung; Verfahrenshindernis; Freispruch); Entschädigung für strafrechtliche Urteilsfolgen (Ausschluss der Entschädigung bei Verursachung der Strafverfolgungsmaßnahmen durch den Beschuldigten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB, § 205 StPO, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 8 StrEG, § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG, § 2 Abs. 1 StrEG, § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG

  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Totschlags aufgrund Verjährung; Freipsruch anstelle von Einstellung des Verfahrens bei Nichterweislichkeit des Vorliegens von Mordmerkmalen

  • rewis.io

    Strafverfahren: Verjährungsunterbrechende Wirkung der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft; Vorrang des Freispruchs vor der Einstellung des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erfolgreiche Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Totschlags aufgrund Verjährung; Freipsruch anstelle von Einstellung des Verfahrens bei Nichterweislichkeit des Vorliegens von Mordmerkmalen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    StrEG: Entschädigung wegen U-Haft?, Ja, aber nur für einen Tag (Mord, Totschlag, Freispruch wegen Verjährung)

  • mdr.de (Pressemeldung, 29.04.2021)

    Urteil zu Tod zweier Brüder in Chemnitz aufgehoben

  • rtl.de (Pressemeldung, 29.04.2021)

    Urteil zu Tod zweier Brüder aufgehoben: Tat ist verjährt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 217
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.12.2016 - 3 StR 453/16

    Strafantragserfordernis beim Haus- und Familiendiebstahl (Anwendbarkeit bei

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
    Die Verfahrensbeteiligten sind durch den insoweit ausführlich begründeten Antrag des Generalbundesanwalts nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrEG (vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 3 StR 453/16) angehört worden, dem die Entscheidung des Senats entspricht.

    Diese - bei sorgfältiger Prüfung zu diesem Zeitpunkt ohne weiteres erkennbare - rechtsfehlerhafte Sachbehandlung hat zur Folge, dass für diesen einen Tag Untersuchungshaft Entschädigung zu gewähren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 3 StR 453/16, NStZ-RR 2017, 264).

  • KG, 11.01.2012 - 2 Ws 351/11

    Maßstab für Anlass zu einer Strafverfolgungsmaßnahme gegeben hat; grob

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
    Insoweit ist nicht auf die Erkenntnismöglichkeiten zum Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung, sondern darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt den Ermittlungsbehörden bzw. Gerichten im Zeitpunkt der Anordnung oder Aufrechterhaltung der Strafverfolgungsmaßnahme dargestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1983 - 1 StR 823/82, bei Holtz MDR 1983, 450; KG, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 2 Ws 351/11, NStZ-RR 2013, 192 (LS)).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
    Insoweit ist nicht auf die Erkenntnismöglichkeiten zum Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung, sondern darauf abzustellen, wie sich der Sachverhalt den Ermittlungsbehörden bzw. Gerichten im Zeitpunkt der Anordnung oder Aufrechterhaltung der Strafverfolgungsmaßnahme dargestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1983 - 1 StR 823/82, bei Holtz MDR 1983, 450; KG, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 2 Ws 351/11, NStZ-RR 2013, 192 (LS)).
  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 396/79

    Entschädigung für die vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft - Verjährung

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
    Im Übrigen ist eine Entschädigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG ausgeschlossen, weil der Angeklagte die Strafverfolgungsmaßnahmen durch die rechtsfehlerfrei festgestellte rechtswidrige und schuldhafte Tötung zweier Menschen sowie seine anschließende Flucht nach Tschechien vorsätzlich bzw. grob fahrlässig selbst verursacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1979 - 3 StR 396/79, BGHSt 29, 168, 171; vom 1. September 1998 - 4 StR 434/98, BGHR StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1 Fahrlässigkeit, grobe 6).
  • BGH, 11.03.2008 - 3 StR 378/07

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (Unerbringung in der

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
    Dem Senat obliegt in dieser Konstellation nach § 8 StrEG auch die Entscheidung über Entschädigungsleistungen, weil er die verfahrensbeendende Entscheidung trifft und keine weiteren Feststellungen hierzu mehr erforderlich sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2008 - 3 StR 378/07, StraFo 2008, 266; vom 26. Mai 2015 - 3 StR 437/12, StraFo 2015, 438, 439).
  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04

    Freispruch durch den BGH im Fall der Tötung Michael Gartenschlägers an der

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
    b) Rechtsfolge ist in dieser Konstellation nicht die Einstellung des Verfahrens wegen eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses, sondern der Freispruch des Angeklagten, weil der angeklagte schwerer wiegende Tatvorwurf des (unverjährten) Mordes nicht erweislich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2013 - 5 StR 144/13, und vom 29. Januar 2013 - 2 StR 510/12; Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30).
  • BGH, 25.04.2013 - 5 StR 144/13

    Sexueller Missbrauch von Kindern (fehlende Feststellung der subjektiven Tatseite

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
    b) Rechtsfolge ist in dieser Konstellation nicht die Einstellung des Verfahrens wegen eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses, sondern der Freispruch des Angeklagten, weil der angeklagte schwerer wiegende Tatvorwurf des (unverjährten) Mordes nicht erweislich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2013 - 5 StR 144/13, und vom 29. Januar 2013 - 2 StR 510/12; Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30).
  • BGH, 25.04.2017 - 3 StR 453/16

    Entschädigung wegen erlittener Untersuchungshaft trotz grob fahrlässigen

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
    Diese - bei sorgfältiger Prüfung zu diesem Zeitpunkt ohne weiteres erkennbare - rechtsfehlerhafte Sachbehandlung hat zur Folge, dass für diesen einen Tag Untersuchungshaft Entschädigung zu gewähren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 3 StR 453/16, NStZ-RR 2017, 264).
  • BGH, 13.10.1995 - 3 StR 436/95

    Angeschuldigter - Öffentliche Klage - Anwendbarkeit

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
    Weder die lediglich von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Einstellung des Verfahrens entsprechend § 205 StPO noch verschiedene Anordnungen zur Verlängerung der Ausschreibung zur Festnahme konnten die Verjährung unterbrechen, weil § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB die - hier nicht erfolgte - Erhebung der öffentlichen Klage voraussetzt und deshalb nur gerichtliche Einstellungen erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1995 - 3 StR 436/95, NStZ-RR 1996, 163).
  • BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (Beauftragung eines Sachverständigen im

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
    b) Rechtsfolge ist in dieser Konstellation nicht die Einstellung des Verfahrens wegen eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses, sondern der Freispruch des Angeklagten, weil der angeklagte schwerer wiegende Tatvorwurf des (unverjährten) Mordes nicht erweislich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2013 - 5 StR 144/13, und vom 29. Januar 2013 - 2 StR 510/12; Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30).
  • BGH, 26.05.2015 - 3 StR 437/12

    Strafverfolgungsentschädigung: Zuständigkeit nach Freispruch in der

  • BGH, 01.09.1998 - 4 StR 434/98

    Anspruch auf Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft - Vollständige

  • BGH, 10.11.2021 - 5 StR 103/21

    Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung bei Freispruch des Angeklagten

    c) Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass auch die Ablehnung des Mordmerkmals der Habgier auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung beruht und einer etwaigen Verurteilung wegen Totschlags (§ 212 StGB) gemäß § 78 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2 StGB die Verfolgungsverjährung entgegenstehen würde (vgl. zum Freispruch in dieser Konstellation BGH, Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30; Beschluss vom 13. April 2021 - 5 StR 14/21, NStZ-RR 2021, 217).
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