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   BGH, 13.04.2021 - AK 29/21   

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https://dejure.org/2021,9279
BGH, 13.04.2021 - AK 29/21 (https://dejure.org/2021,9279)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2021 - AK 29/21 (https://dejure.org/2021,9279)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2021 - AK 29/21 (https://dejure.org/2021,9279)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2022 - 1 S 2284/20

    Verbot einer PKK-Demonstration

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die PKK als eine ausländische terroristische Vereinigung im Sinne des § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB anzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 08.02.2018 - AK 3/18 -, juris; Beschl. v. 13.04.2021 - AK 29/21 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 13.04.2021 - AK 29/21 -, juris Rn. 4 f.).
  • OLG Hamburg, 23.12.2021 - 2 Ws 124/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach Verurteilung und Revisionseinlegung und

    a) Das - im Freiheitsgrundrecht des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) sowie im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3) verankerte und in § 121 StPO einfachgesetzlich ausgeprägte (s. auch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 MRK) - Beschleunigungsgebot in Haftsachen ist eine besondere Ausformung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der nicht nur für die Anordnung, sondern auch für die Dauer der Untersuchungshaft bedeutsam ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 2021, Az.: 2 BvR 2128/20; BGH, Beschluss vom 13. April 2021, Az.: AK 29/21).

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt, dass die Dauer der Untersuchungshaft nicht außer Verhältnis zu der erwarteten Strafe steht und setzt ihr auch unabhängig von der Straferwartung Grenzen (vgl. BVerfG StV 2013, 160; BGH, Beschluss vom 13. April 2021, Az.: AK 29/21; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 1. April 2020; Az.: 2 BvR 225/20).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 29.04.2021 - 6 BGs 19/21

    Zurückstellung der Benachrichtigung bei verdeckten Maßnahmen (Gefährdung des

    Aus der Ermittlungsakte hat sich - soweit hier von Belang - insbesondere zu ergeben, welche Ermittlungshandlungen vorgenommen worden sind, wann diese erfolgt sind und welche Ergebnisse diese erbracht haben (vgl. zur Aktenkundigkeit von Ermittlungshandlungen BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - AK 29/21, BeckRS 2021, 7983, Rn. 13).
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