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   BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16   

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https://dejure.org/2021,13008
BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2021,13008)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2021 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2021,13008)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2021 - RiZ 2/16 (https://dejure.org/2021,13008)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 66 Abs. 1 Satz 1 DRiG, § 54 Abs. 1 VwGO, § 45 Abs. 1 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, § 61 Abs. 3 Satz 1 DRiG, § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG, § 21a Abs. 2, § 21e Abs. 1 Satz 3 GVG, § 44 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Unbegründeter Ablehnungsgesuch gegen einen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit wegen Eigenbetroffenheit und angeblicher Aktenverfälschung; Keine Rechtsverletzung bei Befolgen der Anordnung des Geschäftsverteilungsplans durch den Senatsvorsitzenden und Ausüben ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unbegründeter Ablehnungsgesuch gegen einen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit wegen Eigenbetroffenheit und angeblicher Aktenverfälschung; Keine Rechtsverletzung bei Befolgen der Anordnung des Geschäftsverteilungsplans durch den Senatsvorsitzenden und Ausüben ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.03.2019 - RiZ 2/16

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit; Ausschluss eines

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16
    Hinsichtlich des Vorsitzenden Richters am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Schneider und des Richters am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Nöcker hat die Antragstellerin ihre Ablehnungsgesuche allein auf deren Mitwirkung an den im vorliegenden Verfahren ergangenen Senatsentscheidungen vom 27. März 2019 (NJW-RR 2019, 883) und vom 31. Oktober 2019 (juris) gestützt, mit denen unter anderem frühere Ablehnungsgesuche der Antragstellerin bzw. deren Anhörungsrüge zurückgewiesen wurden.

    Solche Gründe hat die Antragstellerin nicht benannt, sondern lediglich die von ihr behauptete "Aktenverfälschung" angeführt, mit der sich der Senat bereits im Beschluss vom 27. März 2019 (NJW-RR 2019, 883 Rn. 21 ff.) auseinandergesetzt hat.

    Gleiches gilt zum einen für die erneut angebrachten Vorwürfe einer "Aktenver fälschung" und deren "Verschleierung", für die der Senat auf seine Ausführungen im Beschluss vom 27. März 2019 (RiZ 2/16 - NJW-RR 2019, 883 Rn. 21 ff.) Bezug nimmt.

  • BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19

    Ordnungsgemäße Besetzung des Zweiten Senats, Unzulässigkeit mehrerer

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16
    Sie enthalten lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfG NJW 2018, 3438 Rn. 1 mwN und Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 8; vgl. auch BGH Beschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN).

    Die Beteiligung an derartigen Vorentscheidungen kann jedoch ohne Hinzutreten weiterer Gründe die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen (BGH Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13 - NJW 2014, 2372 Rn. 12; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 11 mwN).

    Dass Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dose als Vertreter des Vorsitzenden in Zukunft unter Umständen erneut in dieser Sache zur Mitwirkung berufen sein kann, eröffnet der Antragstellerin keine - gewissermaßen vorbeugende - gegenwärtige Ablehnungsmöglichkeit (vgl. etwa BVerfG Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 10 mwN; BGH Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - LwZB 1/15 - NJW-RR 2016, 127 Rn. 5 f.; vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358 Rn. 10 f. und vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00 - WM 2003, 847; BFH Beschluss vom 14. Juli 1995 - X B 330/94 - NJW-RR 1996, 57 f.; BeckOK ZPO/Vossler [Stand: 1. März 2021] § 44 Rn. 10; Musielak/Voit/Heinrich ZPO 18. Aufl. § 44 Rn. 5).

  • BGH, 29.01.2003 - IX ZR 137/00

    Befangenheit eines Richters; Zugehörigkeit zum GRUR-Verein

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16
    Dass Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dose als Vertreter des Vorsitzenden in Zukunft unter Umständen erneut in dieser Sache zur Mitwirkung berufen sein kann, eröffnet der Antragstellerin keine - gewissermaßen vorbeugende - gegenwärtige Ablehnungsmöglichkeit (vgl. etwa BVerfG Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 10 mwN; BGH Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - LwZB 1/15 - NJW-RR 2016, 127 Rn. 5 f.; vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358 Rn. 10 f. und vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00 - WM 2003, 847; BFH Beschluss vom 14. Juli 1995 - X B 330/94 - NJW-RR 1996, 57 f.; BeckOK ZPO/Vossler [Stand: 1. März 2021] § 44 Rn. 10; Musielak/Voit/Heinrich ZPO 18. Aufl. § 44 Rn. 5).
  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16
    Die Beteiligung an derartigen Vorentscheidungen kann jedoch ohne Hinzutreten weiterer Gründe die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen (BGH Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13 - NJW 2014, 2372 Rn. 12; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 08.07.2015 - XII ZA 34/15

    Richterablehnung im Betreuungsverfahren: Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers;

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16
    Sie enthalten lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfG NJW 2018, 3438 Rn. 1 mwN und Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 8; vgl. auch BGH Beschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16
    Dieser Spielraum ist erst überschritten, wenn für die Entscheidung kein sachlicher Grund ersichtlich ist und die Verteilung der Geschäfte maßgeblich durch sachfremde Erwägungen geprägt, also die Grenze zur objektiven Willkür überschritten ist (BGH Beschluss vom 11. Januar 2012 - 2 StR 346/11 - NStZ 2012, 406 mwN; Stein/Jonas/Jacobs ZPO 23. Aufl. § 21e GVG Rn. 35).
  • BFH, 14.07.1995 - X B 330/94

    Ablehnungsgesuch - Rechtsschutzbedürfnis - Rechtsmittelsicherheit

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16
    Dass Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dose als Vertreter des Vorsitzenden in Zukunft unter Umständen erneut in dieser Sache zur Mitwirkung berufen sein kann, eröffnet der Antragstellerin keine - gewissermaßen vorbeugende - gegenwärtige Ablehnungsmöglichkeit (vgl. etwa BVerfG Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 10 mwN; BGH Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - LwZB 1/15 - NJW-RR 2016, 127 Rn. 5 f.; vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358 Rn. 10 f. und vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00 - WM 2003, 847; BFH Beschluss vom 14. Juli 1995 - X B 330/94 - NJW-RR 1996, 57 f.; BeckOK ZPO/Vossler [Stand: 1. März 2021] § 44 Rn. 10; Musielak/Voit/Heinrich ZPO 18. Aufl. § 44 Rn. 5).
  • BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18

    Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten,

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16
    Sie enthalten lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfG NJW 2018, 3438 Rn. 1 mwN und Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 8; vgl. auch BGH Beschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 27.10.2015 - LwZB 1/15

    Richterablehnung: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16
    Dass Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dose als Vertreter des Vorsitzenden in Zukunft unter Umständen erneut in dieser Sache zur Mitwirkung berufen sein kann, eröffnet der Antragstellerin keine - gewissermaßen vorbeugende - gegenwärtige Ablehnungsmöglichkeit (vgl. etwa BVerfG Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 10 mwN; BGH Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - LwZB 1/15 - NJW-RR 2016, 127 Rn. 5 f.; vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358 Rn. 10 f. und vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00 - WM 2003, 847; BFH Beschluss vom 14. Juli 1995 - X B 330/94 - NJW-RR 1996, 57 f.; BeckOK ZPO/Vossler [Stand: 1. März 2021] § 44 Rn. 10; Musielak/Voit/Heinrich ZPO 18. Aufl. § 44 Rn. 5).
  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16
    Dass Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dose als Vertreter des Vorsitzenden in Zukunft unter Umständen erneut in dieser Sache zur Mitwirkung berufen sein kann, eröffnet der Antragstellerin keine - gewissermaßen vorbeugende - gegenwärtige Ablehnungsmöglichkeit (vgl. etwa BVerfG Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 10 mwN; BGH Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - LwZB 1/15 - NJW-RR 2016, 127 Rn. 5 f.; vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358 Rn. 10 f. und vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00 - WM 2003, 847; BFH Beschluss vom 14. Juli 1995 - X B 330/94 - NJW-RR 1996, 57 f.; BeckOK ZPO/Vossler [Stand: 1. März 2021] § 44 Rn. 10; Musielak/Voit/Heinrich ZPO 18. Aufl. § 44 Rn. 5).
  • BGH, 12.09.2018 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren vor dem Dienstgericht des Bundes in Angelegenheiten der

  • BGH, 10.01.2023 - RiSt 1/21

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche als unzulässig; Verwerfung der Anhörungsrüge

    Das Ablehnungsgesuch ist, soweit es sich gegen den mit Ablauf des Geschäftsjahres 2022 aus dem Dienstgericht des Bundes ausgeschiedenen Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Karczewski richtet, überdies unzulässig, weil es der Beklagten zusätzlich am Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2080

    Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters

    Sie belegen, wie auch die wiederholten ähnlichen Ablehnungsgesuche im Verlauf des erstinstanzlichen Verfahrens (oder auch im richterdienstrechtlichen Prüfungsverfahren, vgl. etwa BGH - Dienstgericht des Bundes, B.v. 13.4.2021 - RiZ 2/16 - juris), die rechtsmissbräuchliche Instrumentalisierung der Richterablehnung.

    Unzulässig ist der Antrag aus den vom Verwaltungsgericht ausgeführten Gründen, soweit die Antragstellerin verhindern will, dass die Vorsitzendenstelle mit dem Beigeladenen besetzt wird, bevor "über das beim Richterdienstgericht des Bundes anhängige Verfahren RiZ 2/16 sowie über das beim VG München anhängige Verfahren M 5 K 15.5394 und über die beim BFH unter den Aktenzeichen Z-PV1040/21-5/2020#10 und Z-PV-1040/20-6/2020#4 und Z-PV1040/22-9/2020#1 geführten Verfahren jeweils rechtskräftig entschieden" ist.

  • BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verwerfung

    Ein Ablehnungsgesuch kann sich aber nur gegen diejenigen Richter richten, die schon und noch mit dem Verfahren befasst sind; eine gewissermaßen vorbeugende Ablehnungsmöglichkeit gegen Vertreter besteht nach gefestigter Rechtsprechung nicht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 23 mwN).
  • BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21

    Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus

    b) Verständiger Anlass zu einem aus einer solchen "Vorbefassung" hergeleiteten Misstrauen einer Partei gegen die Unparteilichkeit des Richters besteht vielmehr erst dann, wenn sich aufgrund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache aufdrängt (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1997 - 11 B 30.97 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 2; BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - RiZ 2/16 - juris Rn. 5; Stackmann, in: MünchKommZPO, 6. Aufl. 2020, § 42 Rn. 20).
  • BGH, 01.07.2022 - II ZR 97/21

    Richterablehnung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Vorbeugende

    Eine gewissermaßen vorbeugende Ablehnungsmöglichkeit gegen Vertreter vor Eintritt des Vertretungsfalls besteht nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - RiZ 2/16, juris Rn. 23 mwN; Beschluss vom 28. Februar 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 25; Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 44 Rn. 1; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl., § 44 Rn. 5).
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Bewerbung um Vorsitzendenstelle am BFH

    Sie belegen, wie auch die wiederholten ähnlichen Ablehnungsgesuche im Verlauf des erstinstanzlichen Verfahrens (oder auch im richterdienstrechtlichen Prüfungsverfahren, vgl. etwa BGH - Dienstgericht des Bundes, B.v. 13.4.2021 - RiZ 2/16 - juris), die rechtsmissbräuchliche Instrumentalisierung der Richterablehnung.

    Unzulässig ist der Antrag aus den vom Verwaltungsgericht ausgeführten Gründen, soweit die Antragstellerin verhindern will, dass die Vorsitzendenstelle mit der Beigeladenen besetzt wird, bevor "über das beim Richterdienstgericht des Bundes anhängige Verfahren RiZ 2/16 sowie über das beim VG München anhängige Verfahren M 5 K 15.5394 und über die beim BFH unter den Aktenzeichen Z-PV1040/21-5/2020#10 und Z-PV-1040/20-6/2020#4 und Z-PV1040/22-9/2020#1 geführten Verfahren jeweils rechtskräftig entschieden" ist.

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082

    Konkurrenteneilverfahren um das Amt des Präsidenten des Bundesfinanzhofs

    Die Versuche, eine Instanz übergreifende institutionelle Voreingenommenheit sämtlicher mit den Verfahren der Antragstellerin befassten Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Mitwirkung der jeweiligen Gerichtspräsidenten zum Nachteil der Antragstellerin und zum Schutz des früheren Präsidenten des Bundesfinanzhofs zu konstruieren, liegen neben der Sache und belegen, wie auch die wiederholten ähnlichen Ablehnungsgesuche im Verlauf des erstinstanzlichen Verfahrens (oder auch im richterdienstrechtlichen Prüfungsverfahren, vgl. etwa BGH - Dienstgericht des Bundes, B.v. 13.4.2021 - RiZ 2/16 - juris), die rechtsmissbräuchliche Instrumentalisierung der Richterablehnung.
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 C 21.2192

    Streitwert in Konkurrentenstreitverfahren

    Die Versuche, eine Instanz übergreifende institutionelle Voreingenommenheit sämtlicher mit den Verfahren der Antragstellerin befassten Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Mitwirkung der jeweiligen Gerichtspräsidenten zum Nachteil der Antragstellerin und zum Schutz des früheren Präsidenten des Bundesfinanzhofs zu konstruieren, liegen neben der Sache und belegen, wie auch die wiederholten ähnlichen Ablehnungsgesuche im Verlauf des erstinstanzlichen Verfahrens (oder auch im richterdienstrechtlichen Prüfungsverfahren, vgl. etwa BGH - Dienstgericht des Bundes, B.v. 13.4.2021 - RiZ 2/16 - juris), die rechtsmissbräuchliche Instrumentalisierung der Richterablehnung.
  • VGH Bayern, 08.02.2022 - 6 CE 21.3272

    Eilverfahren gegen die künftige Besetzung einer Vorsitzendenstelle beim BFH

    Sie belegen, wie auch die wiederholten ähnlichen Ablehnungsgesuche im Verlauf der verwaltungsgerichtlichen Verfahren (oder auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren, vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2021 - 2 BvR 2099/21 - und im richterdienstrechtlichen Prüfungsverfahren, vgl. etwa BGH - Dienstgericht des Bundes, B.v. 13.4.2021 - RiZ 2/16 - juris), die rechtsmissbräuchliche Instrumentalisierung der Richterablehnung durch die Antragstellerin.
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