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BGH, 13.04.2023 - 4 StR 389/22 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Einstellung des Verfahrens auf Antrag der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Verurteilung des Angeklagten wegen Besitzes jugendpornographischer Inhalte aus prozessökonomischen Gründen
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154 Abs. 2 ; StGB § 184c Abs. 1
Einstellung des Verfahrens auf Antrag der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Verurteilung des Angeklagten wegen Besitzes jugendpornographischer Inhalte aus prozessökonomischen Gründen - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Bochum, 25.05.2022 - 3 KLs 4/22
- LG Bochum, 25.05.2022 - 36 Js 496/21
- BGH, 13.04.2023 - 4 StR 389/22