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   BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22   

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BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22 (https://dejure.org/2023,12142)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2023 - 4 StR 413/22 (https://dejure.org/2023,12142)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2023 - 4 StR 413/22 (https://dejure.org/2023,12142)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 224 StGB
    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Zeuge vom Hörensagen: überwiegende Überführung des Angeklagten, erhöhte Anforderungen an die Sorgfalt und Vollständigkeit der Gesamtwürdigung der Beweisergebnisse, Glaubwürdigkeit der unmittelbaren Beweisperson, Bestätigung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 261 StPO, § 52 StPO, § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 223 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Anforderungen an die Beweiswürdigung und deren Darlegung in den Urteilsgründen; Gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs durch Pieksen mit der Spitze eines Küchenmessers in den Rücken des Geschädigten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2
    Rechtliche Anforderungen an die Beweiswürdigung und deren Darlegung in den Urteilsgründen; Gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs durch Pieksen mit der Spitze eines Küchenmessers in den Rücken des Geschädigten

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 697
  • StV 2023, 829 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 14.05.2014 - 2 StR 275/13

    Kognitionspflicht des Gerichtes; gefährliches Werkzeug (gefährliche

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22
    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder (feste) Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Benutzung im Einzelfall dazu geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2014 - 2 StR 275/13; Beschluss vom 15. Mai 2002 ? 2 StR 113/02, NStZ 2002, 594).

    Mit einer erheblichen Verletzung ist eine nach Dauer oder Intensität gravierende, jedenfalls nicht nur ganz leichte Verletzung oder Gesundheitsschädigung gemeint (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2014 - 2 StR 275/13).

  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 113/02

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung; gefährliches

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22
    Ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist jeder (feste) Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Benutzung im Einzelfall dazu geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2014 - 2 StR 275/13; Beschluss vom 15. Mai 2002 ? 2 StR 113/02, NStZ 2002, 594).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen)

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22
    Erhöhte Anforderungen sind an die Sorgfalt und Vollständigkeit der vom Tatgericht vorzunehmenden und in den Urteilsgründen darzulegenden Gesamtwürdigung der Beweisergebnisse zu stellen, wenn ? wie hier ? ein nichtgeständiger Angeklagter überwiegend durch Angaben eines Zeugen überführt werden soll und dessen Bekundungen nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2021 ? 5 StR 223/21, juris Rn. 3, 8; Beschluss vom 12. Mai 2020 ? 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 7; Beschluss vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 352/18, StV 2020, 805 Rn. 23 f.; Beschluss vom 9. Januar 2020 ? 2 StR 355/19, juris Rn. 11; Urteil vom 19. Februar 2015 ? 3 StR 597/14, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 138/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (fehlende andere wichtige Gesichtspunkte zur

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22
    Auf die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen kann eine Feststellung jedenfalls regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn sie durch andere wichtige und im unmittelbaren Bezug zum Tatgeschehen stehende Gesichtspunkte bestätigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 ? 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158; Urteil vom 16. Mai 2002 ? 1 StR 40/02 Rn. 13; Beschluss vom 9. April 2013 ? 5 StR 138/13 Rn. 4).
  • BGH, 13.10.2020 - 1 StR 299/20

    Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation: erforderliche

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22
    Dabei müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlüsse nicht bloße Vermutungen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. August 2021 ? 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896 Rn. 29 f.; Beschluss vom 6. Juli 2021 ? 2 StR 3/20, juris Rn. 5; Urteil vom 14. Januar 2021 ? 3 StR 124/20, NStZ-RR 2021, 113, 114; Urteil vom 13. Oktober 2020 ? 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22
    Erhöhte Anforderungen sind an die Sorgfalt und Vollständigkeit der vom Tatgericht vorzunehmenden und in den Urteilsgründen darzulegenden Gesamtwürdigung der Beweisergebnisse zu stellen, wenn ? wie hier ? ein nichtgeständiger Angeklagter überwiegend durch Angaben eines Zeugen überführt werden soll und dessen Bekundungen nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2021 ? 5 StR 223/21, juris Rn. 3, 8; Beschluss vom 12. Mai 2020 ? 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 7; Beschluss vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 352/18, StV 2020, 805 Rn. 23 f.; Beschluss vom 9. Januar 2020 ? 2 StR 355/19, juris Rn. 11; Urteil vom 19. Februar 2015 ? 3 StR 597/14, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 31.08.2021 - 5 StR 223/21

    Beweiswürdigung bei wechselnden Angaben des einzigen Belastungszeugen (besondere

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22
    Erhöhte Anforderungen sind an die Sorgfalt und Vollständigkeit der vom Tatgericht vorzunehmenden und in den Urteilsgründen darzulegenden Gesamtwürdigung der Beweisergebnisse zu stellen, wenn ? wie hier ? ein nichtgeständiger Angeklagter überwiegend durch Angaben eines Zeugen überführt werden soll und dessen Bekundungen nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2021 ? 5 StR 223/21, juris Rn. 3, 8; Beschluss vom 12. Mai 2020 ? 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 7; Beschluss vom 15. Januar 2020 ? 2 StR 352/18, StV 2020, 805 Rn. 23 f.; Beschluss vom 9. Januar 2020 ? 2 StR 355/19, juris Rn. 11; Urteil vom 19. Februar 2015 ? 3 StR 597/14, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22
    Auf die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen kann eine Feststellung jedenfalls regelmäßig nur dann gestützt werden, wenn sie durch andere wichtige und im unmittelbaren Bezug zum Tatgeschehen stehende Gesichtspunkte bestätigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 ? 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158; Urteil vom 16. Mai 2002 ? 1 StR 40/02 Rn. 13; Beschluss vom 9. April 2013 ? 5 StR 138/13 Rn. 4).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22
    Dabei müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlüsse nicht bloße Vermutungen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. August 2021 ? 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896 Rn. 29 f.; Beschluss vom 6. Juli 2021 ? 2 StR 3/20, juris Rn. 5; Urteil vom 14. Januar 2021 ? 3 StR 124/20, NStZ-RR 2021, 113, 114; Urteil vom 13. Oktober 2020 ? 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24).
  • BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20

    Einziehung von Taterträgen (tatsächliche Verfügungsmacht: mittäterschaftliche

    Auszug aus BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22
    Dabei müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlüsse nicht bloße Vermutungen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. August 2021 ? 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896 Rn. 29 f.; Beschluss vom 6. Juli 2021 ? 2 StR 3/20, juris Rn. 5; Urteil vom 14. Januar 2021 ? 3 StR 124/20, NStZ-RR 2021, 113, 114; Urteil vom 13. Oktober 2020 ? 1 StR 299/20, NStZ-RR 2021, 24).
  • BGH, 19.02.2015 - 3 StR 597/14

    Lücken- und damit fehlerhafte Beweisaufnahme (besondere Anforderungen an die

  • BGH, 14.01.2021 - 3 StR 124/20

    Freispruch im sogenannten Wehrhahn-Verfahren rechtskräftig

  • BGH, 09.01.2020 - 2 StR 355/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

  • BGH, 31.08.2023 - 4 StR 435/22

    Beweiswürdigung zum versuchten schweren sexuellen Missbrauch der eigenen Tochter

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen ein Denkgesetz oder einen gesicherten Erfahrungssatz verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. April 2023 - 4 StR 413/22 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 27.09.2023 - 4 StR 148/23

    Geltung der besonderen Anforderungen an die Begründung und Darstellung der

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen ein Denkgesetz oder einen gesicherten Erfahrungssatz verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. April 2023 - 4 StR 413/22 Rn. 7 mwN; Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06 Rn. 38 mwN).
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