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BGH, 13.05.1952 - 1 StR 823/51 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 26.10.1900 - 2896/00
Kann ein Zimmermeister, dessen gewerbliche Thätigkeit hauptsächlich darin …
Auszug aus BGH, 13.05.1952 - 1 StR 823/51
Ihre Vertragspflicht ist die Herstellung des Bauwerks, einer unbeweglichen Sache, und dafür sind die Baustoffe nur ihre Arbeitsmittel (vgl. RGSt 18, 363; 33, 419; 52, 292). - RG, 31.01.1919 - IV 1168/18
1. Ist der vom Gesamtstaatsministerium in Meiningen am 15. November 1918 (Mein. …
Auszug aus BGH, 13.05.1952 - 1 StR 823/51
Ihre Vertragspflicht ist die Herstellung des Bauwerks, einer unbeweglichen Sache, und dafür sind die Baustoffe nur ihre Arbeitsmittel (vgl. RGSt 18, 363; 33, 419; 52, 292). - RG, 18.01.1889 - 3168/88
95. Ist ein Banunternehmer zur Führung von Handelsbüchern gesetzlich …
- BGH, 08.12.1953 - 1 StR 477/53
Rechtsmittel
Bauunternehmer pflegen Waren, nämlich Baustoffe, zwar anzuschaffen, aber nicht um sie als Waren, also als bewegliche Sachen weiterzuveräussern, wie dies in der angeführten Bestimmung vorausgesetzt wird; ihre Vertragspflicht ist vielmehr die Herstellung eines Bauwerks, also einer unbeweglichen Sache, und dafür sind die Baustoffe nur ihre Arbeitsmittel (RGSt 18, 363; 33, 419; 52, 292; Urteil des Senats vom 13. Mai 1952 - 1 StR 823/51). - BGH, 15.12.1954 - 1 StR 178/53
Rechtsmittel
Für Bauunternehmer besteht keine Buchführungspflicht gemäss § 1 Abs. 2 HGB (BGSt 33, 419; 52, 292; BGH Urt 1 StR 671/51 vom 8. Januar 1952; 1 StR 823/51 vom 13. Mai 1952; 1 StR 477/53 vom 8. Dezember 1953;… Ölshausen 11. Aufl. Anm. 23 f zu § 239 KO: siehe hierzu auch Würdinger in RGR Komm. zum HGB Anm. 26 a zu § 1; Hefermehl Anm. 34 zu § 1 HGB; Baumbach-Duden Anm. 3 C zu § 1 HGB).