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   BGH, 13.05.1954 - III ZR 23/53   

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https://dejure.org/1954,4275
BGH, 13.05.1954 - III ZR 23/53 (https://dejure.org/1954,4275)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1954 - III ZR 23/53 (https://dejure.org/1954,4275)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1954 - III ZR 23/53 (https://dejure.org/1954,4275)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.1954 - III ZR 333/52

    Zur Aufsichtspflicht der Lehrer über minderjährige Schulkinder und zur

    Auszug aus BGH, 13.05.1954 - III ZR 23/53
    In anderen vom Senat bereits entschiedenen Fällen hat das beklagte Land seine Haftung für vor dem Zusammenbruch begangene Amtspflichtverletzungen von Volksschullehrern bisher auch nicht in Abrede gestellt (vgl. III ZR 333/52 - Urteil vom 15. März 1954 -).

    Diese Frage aber ist, wie der Senat in der bereits erwähnten und zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs vorgesehenen Entscheidung vom 15. März 1954 - III ZR 333/52 - im einzelnen dargelegt hat, zu verneinen.

  • BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52

    Funktionsnachfolge der Länder

    Auszug aus BGH, 13.05.1954 - III ZR 23/53
    In den hierfür entscheidenden Punkten liegt der vorliegende Fall ebenso wie der in BGHZ 8, 169 entschiedene, in dem vom Senat erstmals aus dem Gesichtspunkt der Funktionsnachfolge die Haftung des Landes Niedersachsen für die im Bereich der Justizverwaltung vor dem Zusammenbruch begründeten Ansprüche aus Amtspflichtverletzungen bejaht worden ist, sodaß zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführliche Begründung dieser Entscheidung verwiesen werden kann.
  • BGH, 18.09.1961 - III ZR 145/60

    Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung eines Lehrers - Unfall eines

    Bei Zugrundelegung der erstgenannten Fallgestaltung setzt sich das Berufungsgericht, was die Revision mit Recht rügt, mit dem Urteil des jetzt erkennenden Senats vom 13. Mai 1954 III ZR 23/53 in Widerspruch und stellt an die Sorgfaltspflichten des Lehrers zu weitgehende Anforderungen.

    Die einzige Gefahr, die die Möglichkeit einer raschen Abnahme des Bartes erfordert haben konnte, konnte wie im Vergleichsfall III ZR 23/53 nur durch das Hantieren mit Feuer, hier eben durch das Entzünden von Kerzen oder Wunderkerzen begründet werden.

  • LG Itzehoe, 24.03.1983 - 7 O 485/82
    So hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.09.1961 (VersR 1961, 1091 f. - bezogen auf eine 7. Klasse - ebenso wie in einer dort zitierten Entscheidung vom 13.05.1954 [III ZR 23/53] - bezogen auf eine 4. Klasse) ausgeführt, daß das Verlassen einer Klasse für kurze Zeit durch eine Lehrkraft möglich ist und keine Pflichtwidrigkeit darstellt, während andererseits das Fehlen einer Aufsicht bei 14-15jährigen, die sich in einem Klassenraum befinden, über zwei Stunden hinweg als Amtspflichtverletzung angesehen worden ist (BGH in VersR 72, 979).
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