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   BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68   

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https://dejure.org/1969,1479
BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68 (https://dejure.org/1969,1479)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1969 - I ZB 1/68 (https://dejure.org/1969,1479)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1969 - I ZB 1/68 (https://dejure.org/1969,1479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Bildzeichenanmeldung (Warenzeichenanmeldung) durch das Patentamt - Mangelnde Unterscheidungskraft zu einem anderen Bildzeichen (Warenzeichen) - Vorliegen eines allgemeinen Freihaltebedürfnisses an Darstellungen - Erfordernis eines Durchsetzungsgrads von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 993
  • GRUR 1970, 77
  • DB 1969, 1935
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde - wie in dem angefochtenen Beschluß zutreffend bemerkt wird - sowohl für das Ausstattungsrecht als auch für das Eintragungsverfahren wiederholt klargestellt, daß bei solchen Zeichen, die von Hause aus nicht eintragungsfähig sind, der zu ihrer Schutzfähigkeit erforderliche Grad der Verkehrsdurchsetzung von den näheren Umständen abhängt, wobei im einzelnen Abstufungen bis hin zum Erfordernis einer nahezu einhelligen Verkehrsdurchsetzung denkbar sind (BGHZ 30, 357 - Nährbier; 42, 155 - Rippenstreckmetall II; GRUR 1968, 419, 423 - feuerfest I).

    Für ihren Schutz als Ausstattung genügt es, daß sie sich bei einem nicht unerheblichen Teil des Verkehrs durchgesetzt haben (vgl. etwa RGZ 167, 171, 176 - Alpenmilch; RG MuW 1931, 264 - Wellkrepp; GRUR 1939, 545, 547 - Standard; BGHZ 19, 367, 376 [BGH 20.01.1956 - I ZR 146/53] - W 5; BGHZ 21, 182, 194 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater; 30, 357, 368 - Nährbier).

    Eine nahezu einhellige Verkehrsdurchsetzung wird sowohl im Ausstattungsrecht als auch im Eintragungsverfahren gemäß § 4 Abs. 3 WZG bei sog, glatten warenbeschreibenden Angaben ohne jegliche Eigenart verlangt, die der Verkehr auch in Form blickfangmäßiger Hervorhebung als Hinweis auf Eigenschaften der jeweiligen Ware benötigt (vgl. BGHZ 30, 357, 372 [BGH 30.06.1959 - I ZR 31/58] - Nährbier; GRUR 1968, 419, 423 - feuerfest I; BGHZ 42, 151 - Rippenstreckmetall II).

  • BGH, 25.10.1967 - Ib ZR 62/65

    Klageanträge auf Löschung des Teekannenzeichens Nr. 711 013 und auf Unterlassung

    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde - wie in dem angefochtenen Beschluß zutreffend bemerkt wird - sowohl für das Ausstattungsrecht als auch für das Eintragungsverfahren wiederholt klargestellt, daß bei solchen Zeichen, die von Hause aus nicht eintragungsfähig sind, der zu ihrer Schutzfähigkeit erforderliche Grad der Verkehrsdurchsetzung von den näheren Umständen abhängt, wobei im einzelnen Abstufungen bis hin zum Erfordernis einer nahezu einhelligen Verkehrsdurchsetzung denkbar sind (BGHZ 30, 357 - Nährbier; 42, 155 - Rippenstreckmetall II; GRUR 1968, 419, 423 - feuerfest I).

    Eine nahezu einhellige Verkehrsdurchsetzung wird sowohl im Ausstattungsrecht als auch im Eintragungsverfahren gemäß § 4 Abs. 3 WZG bei sog, glatten warenbeschreibenden Angaben ohne jegliche Eigenart verlangt, die der Verkehr auch in Form blickfangmäßiger Hervorhebung als Hinweis auf Eigenschaften der jeweiligen Ware benötigt (vgl. BGHZ 30, 357, 372 [BGH 30.06.1959 - I ZR 31/58] - Nährbier; GRUR 1968, 419, 423 - feuerfest I; BGHZ 42, 151 - Rippenstreckmetall II).

  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 3/66

    Streifenmuster

    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68
    Unselbständige Bestandteile einer im Verkehr durchgesetzten Gesamtaufmachung, die von Natur nicht unterscheidungskräftig sind und als eine Art Wechselrahmen für herkunftskennzeichnende Angaben dienen, können für sich allein nicht gemäß § 4 Abs. 3 WZG als Warenzeichen eingetragen werden (Ergänzung zum Beschluß vom 13. Mai 1969 - I ZB 3/66 - Streifenmuster).

    In dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß I ZB 3/66 vom heutigen Tage, der die Anmeldung eines als Verpackungsuntergrund benutzten rot-weißen Streifenmusters betraf, hat der Senat im einzelnen dargelegt, daß die in § 4 Abs. 3 WZG gewährte Schutzmöglichkeit ebenso wie der Ausstattungsschutz gemäß § 25 WZG an den tatsächlichen wettbewerblichen Gegebenheiten anknüpft, die zur Vermeidung von Herkunftstäuschungen als rechtlich erheblich anerkannt werden.

  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53

    Kombination von Buchstaben und Zahlen

    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68
    Für ihren Schutz als Ausstattung genügt es, daß sie sich bei einem nicht unerheblichen Teil des Verkehrs durchgesetzt haben (vgl. etwa RGZ 167, 171, 176 - Alpenmilch; RG MuW 1931, 264 - Wellkrepp; GRUR 1939, 545, 547 - Standard; BGHZ 19, 367, 376 [BGH 20.01.1956 - I ZR 146/53] - W 5; BGHZ 21, 182, 194 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater; 30, 357, 368 - Nährbier).
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68
    Für ihren Schutz als Ausstattung genügt es, daß sie sich bei einem nicht unerheblichen Teil des Verkehrs durchgesetzt haben (vgl. etwa RGZ 167, 171, 176 - Alpenmilch; RG MuW 1931, 264 - Wellkrepp; GRUR 1939, 545, 547 - Standard; BGHZ 19, 367, 376 [BGH 20.01.1956 - I ZR 146/53] - W 5; BGHZ 21, 182, 194 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater; 30, 357, 368 - Nährbier).
  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63

    Löschung nicht eintragbarer Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68
    Eine nahezu einhellige Verkehrsdurchsetzung wird sowohl im Ausstattungsrecht als auch im Eintragungsverfahren gemäß § 4 Abs. 3 WZG bei sog, glatten warenbeschreibenden Angaben ohne jegliche Eigenart verlangt, die der Verkehr auch in Form blickfangmäßiger Hervorhebung als Hinweis auf Eigenschaften der jeweiligen Ware benötigt (vgl. BGHZ 30, 357, 372 [BGH 30.06.1959 - I ZR 31/58] - Nährbier; GRUR 1968, 419, 423 - feuerfest I; BGHZ 42, 151 - Rippenstreckmetall II).
  • BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65

    Kennzeichenrechtliche Ansprüche von "Sinalco" und "Bluna" - Kennzeichnungskraft

    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68
    Strenge Anforderungen erscheinen ebenfalls bei landläufigen Verpackungselementen (I ZR 138/66 vom 27. November 1968 - Doornkaat) oder bei beliebten Farbmustern (I ZB 3/68 vom 18., Dezember 1968 - red/white) und gebräuchlichen Blickfangmitteln (GRUR 1968, 581, 585 - Blunazit; 1969, 190, 193 - Halazon) geboten, zumal für die Mitbewerber - ist ein solches Merkmal einmal als geschützt anerkannt - ein Ausweichen in einen nicht kennzeichenmäßigen Gebrauch noch schwerer wird als bei wörtlichen Beschaffenheitsangaben.
  • BGH, 26.06.1968 - I ZR 24/66

    Wettbewerbsrechtlicher Schutz der Ausstattungsanwartschaft unter dem

    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68
    Strenge Anforderungen erscheinen ebenfalls bei landläufigen Verpackungselementen (I ZR 138/66 vom 27. November 1968 - Doornkaat) oder bei beliebten Farbmustern (I ZB 3/68 vom 18., Dezember 1968 - red/white) und gebräuchlichen Blickfangmitteln (GRUR 1968, 581, 585 - Blunazit; 1969, 190, 193 - Halazon) geboten, zumal für die Mitbewerber - ist ein solches Merkmal einmal als geschützt anerkannt - ein Ausweichen in einen nicht kennzeichenmäßigen Gebrauch noch schwerer wird als bei wörtlichen Beschaffenheitsangaben.
  • BGH, 18.12.1968 - I ZB 3/68
    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68
    Strenge Anforderungen erscheinen ebenfalls bei landläufigen Verpackungselementen (I ZR 138/66 vom 27. November 1968 - Doornkaat) oder bei beliebten Farbmustern (I ZB 3/68 vom 18., Dezember 1968 - red/white) und gebräuchlichen Blickfangmitteln (GRUR 1968, 581, 585 - Blunazit; 1969, 190, 193 - Halazon) geboten, zumal für die Mitbewerber - ist ein solches Merkmal einmal als geschützt anerkannt - ein Ausweichen in einen nicht kennzeichenmäßigen Gebrauch noch schwerer wird als bei wörtlichen Beschaffenheitsangaben.
  • BGH, 27.11.1968 - I ZR 138/66

    Herstellung und Vertrieb von Spirituosen - Benutzung von grünen Vierkantflaschen

    Auszug aus BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68
    Strenge Anforderungen erscheinen ebenfalls bei landläufigen Verpackungselementen (I ZR 138/66 vom 27. November 1968 - Doornkaat) oder bei beliebten Farbmustern (I ZB 3/68 vom 18., Dezember 1968 - red/white) und gebräuchlichen Blickfangmitteln (GRUR 1968, 581, 585 - Blunazit; 1969, 190, 193 - Halazon) geboten, zumal für die Mitbewerber - ist ein solches Merkmal einmal als geschützt anerkannt - ein Ausweichen in einen nicht kennzeichenmäßigen Gebrauch noch schwerer wird als bei wörtlichen Beschaffenheitsangaben.
  • RG, 23.06.1941 - II 9/41

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine Gattungsbezeichnung die Bedeutung eines

  • OLG Hamburg, 04.06.2004 - 5 U 123/03

    Markenrechtliche Schutzfähigkeit des Begriffs "Kinderzeit"

    Insoweit war bislang überwiegend von einer "nahezu einhelligen Verkehrsdurchsetzung" die Rede (BGH GRUR 68, 419, 423 - feuerfest; BGH GRUR 70, 77, 78 - Ovalumrandung).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZB 20/88

    "Apropos Film II; Voraussetzungen der Eintragung einer nicht

    Zwar hat der Bundesgerichtshof eine Steigerung des normalerweise für die Eintragung nicht unterscheidungskräftiger Bezeichnungen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1, 1. Altern.) erforderlichen Durchsetzungsgrades für grundsätzlich geboten gehalten, wenn an dem fraglichen Merkmal zusätzlich ein Freihaltebedürfnis besteht (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Mai 1969 - I ZB 1/68, GRUR 1970, 77, 78 - Ovalumrandung).
  • BGH, 08.10.1987 - I ZB 2/86

    "OIL OF ..."; Prüfung des Benutzungswillens

    Denn es ist in der Rechtsprechung anerkannt worden, daß z.B. Bestandteile von durchgesetzten Kombinationszeichen je nach Lage des Falles auch dann selbständig gemäß § 4 Abs. 3 WZG als Warenzeichen eingetragen werden können, wenn sie in Alleinstellung noch nicht verwendet worden sind (BGH GRUR 1983, 243, 245 - BEKA Robusta; vgl. dazu auch BGH GRUR 1970, 75, 77 a.E. - Streifenmuster; BGH GRUR 1970, 77, 79 - Ovalumrandung).
  • BPatG, 14.11.2002 - 25 W (pat) 189/01
    aa) Denn auch die konkret gewählte farbige und graphische Ausgestaltung des angemeldeten Zeichens erschöpft sich in einer üblichen und in allen Bereichen des täglichen Lebens verwendeten Schreibweise (vgl auch BPatG GRUR 1996, 410 - Color COLLECTION) und Farbgestaltung der Schrift, welche üblicher Weise der bloßen Hervorhebung oder Ausschmückung, nicht aber der Kennzeichnung dient (vgl auch BGH GRUR 1970, 77, - Ovalumrandung; BGH GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl § 8 Rdn 69).
  • BPatG, 19.09.2002 - 25 W (pat) 207/01
    Denn auch die konkret gewählte farbige und graphische Ausgestaltung des angemeldeten Zeichens erschöpft sich in einer üblichen und in allen Bereichen des täglichen Lebens verwendeten Schreibweise (vgl auch BPatG GRUR 1996, 410 - Color COLLECTION) und Farbgestaltung von Schrift und Hintergrund, welche üblicher Weise der bloßen Hervorhebung oder Ausschmückung, nicht aber der Kennzeichnung dient (vgl auch BGH GRUR 1970, 77, - Ovalumrandung; BGH GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl § 8 Rdn 69).
  • BPatG, 28.03.2002 - 25 W (pat) 79/01
    Denn auch die konkret zur Eintragung angemeldete graphische Ausgestaltung des angemeldeten Zeichens erschöpft sich in dem sehr einfachen und in allen Bereichen des täglichen Lebens üblichen Gestaltungsmittel der Ovalumrandung, welche üblicher Weise der bloßen Hervorhebung oder Ausschmückung, nicht aber der Kennzeichnung dient (vgl auch BGH GRUR 1970, 77, -Ovalumrandung; BGH GRUR 1991, 136, 137 -NEW MAN; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl § 8 Rdn 69) und weder isoliert betrachtet als Bildmarke eine konkrete Unterscheidungskraft besitzt noch in der Gesamtbetrachtung des angemeldeten Zeichens zu einer ausreichenden bildhaften Verfremdung des nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteils führt (vgl auch BGH BlPMZ 1985, 219 -BMW-Niere).
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