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BGH, 13.05.1980 - 1 StR 11/80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Strafbarkeit wegen fortgesetzter Untreue in Tateinheit mit fortgesetzter Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung - Strafschärfende Berücksichtigung des Schweigens des Angeklagten, wenn seine Schuld nicht ohne jeden vernünftigen Zweifel zu Tage ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.06.1952 - 1 StR 19/52
Auszug aus BGH, 13.05.1980 - 1 StR 11/80
Die Angabe des Verbleibs der Gelder hätte vielmehr das Eingeständnis seiner Schuld bedeutet; daß der Angeklagte aber kein Geständnis ablegte, könnte ihm allenfalls dann straferschwerend angelastet werden, wenn seine Schuld ohne jeden vernünftigen Zweifel zu Tage gelegen hätte (BGH, Urteil vom 17. Juni 1952 - 1 StR 19/52; vgl. BGHSt 1, 105). - BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51
Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …
Auszug aus BGH, 13.05.1980 - 1 StR 11/80
Die Angabe des Verbleibs der Gelder hätte vielmehr das Eingeständnis seiner Schuld bedeutet; daß der Angeklagte aber kein Geständnis ablegte, könnte ihm allenfalls dann straferschwerend angelastet werden, wenn seine Schuld ohne jeden vernünftigen Zweifel zu Tage gelegen hätte (BGH, Urteil vom 17. Juni 1952 - 1 StR 19/52; vgl. BGHSt 1, 105).
- BGH, 04.09.2002 - 2 StR 80/02
Strafzumessung beim Diebstahl (Strafschärfung wegen zulässigen …
Ein solches Verhalten kann aber vom Täter nicht mit der Folge erwartet werden, daß ihm schon dessen bloße Unterlassung zur Strafschärfung gereicht (BGH, Beschl. v. 13. Mai 1980 - 1 StR 11/80; BGH NJW 1979, 1835; NStZ 1981, 343;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 8).