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BGH, 13.05.1981 - III ZR 20/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Löschung eines Rechtsanwalts aus der Anwaltsliste - Wirksamkeit der Einlegung einer Revision nach § 36 Abs. 2 S. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - Unterbrechung des Verfahrens durch Löschung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten in der Anwaltsliste - ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 679
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.01.1957 - III ZR 131/55
Unterbrechung des Verfahrens. Aufnahmeanzeige
Auszug aus BGH, 13.05.1981 - III ZR 20/80
Durch die Löschung des Prozeßbevollmächtigten der Beklagten in der Anwaltsliste ist nach § 244 Abs. 1 ZPO eine Unterbrechung des Verfahrens eingetreten (BGHZ 23, 172). - BGH, 29.01.1976 - IX ZR 28/73
Verfahrensunterbrechung durch Verlust der Postulationsfähigkeit
Auszug aus BGH, 13.05.1981 - III ZR 20/80
Gleichwohl ergangene Entscheidungen sind den Parteien gegenüber unwirksam (§ 249 Abs. 2 ZPO); diese Unwirksamkeit muß allerdings grundsätzlich mit dem zulässigen Rechtsmittel geltend gemacht werden (BGHZ 66, 59, 61 f m.w.Nachw.).
- BFH, 02.10.1986 - V R 99/78
Konkursverwalter - Rechtsanwalt - Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Ermäßigter …
Der Senat hat daher das Urteil vom 3. Oktober 1985 schon aus Gründen der Rechtsklarheit aufgehoben (vgl. auch BGH, Beschluß vom 13. Mai 1981 III ZR 20/80, VersR 1981, 679). - BFH, 20.01.1995 - III R 31/93 Das während der Verfahrensunterbrechung ergangene Urteil sei ohne rechtliche Wirkung geblieben (§ 249 Abs. 2 ZPO) und daher anfechtbar (Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH-; vom 13. Mai 1981 III ZR 20/80, Versicherungsrecht 1981, 679 m.w.N.).