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BGH, 13.05.1981 - VIII ZR 189/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Anspruchs auf Herausgabe des Eigentums - Weiterveräußerung von Teppichen im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs - Anforderungen an den gutgläubigen Erwerb
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.11.1969 - VIII ZR 247/67
Einwilligung zur Weiterveräußerung "im normalen Geschäftsgang" im Rahmen des …
Auszug aus BGH, 13.05.1981 - VIII ZR 189/80
Hieran können nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden, weil beim Warenumsatzgeschäft die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auch ohne ausdrückliche Vereinbarung der selbstverständliche Zweck des Geschäfts ist und weil andererseits im Interesse der Rechtssicherheit für die Beurteilung der Frage, ob etwas im normalen Geschäftsgang veräußert wurde, notwendig auf objektive, auch einem Drittabnehmer erkennbare Kriterien abzustellen ist (Senatsurteil vom 16. März 1977 - VIII ZR 215/75 = BGHZ 68, 199, 202; Senatsurteil vom 5. November 1969 - VIII ZR 247/67 = BGH LM § 450 BGB Nr. 23 = WM 1969, 1452 - BB 1969, 1455 - MDR 1970, 227 - Betrieb 1969, 2331). - BGH, 16.03.1977 - VIII ZR 215/75
Molkereiprodukte - § 46 KO (§ 48 InsO), Weiterveräußerung unter …
Auszug aus BGH, 13.05.1981 - VIII ZR 189/80
Hieran können nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden, weil beim Warenumsatzgeschäft die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auch ohne ausdrückliche Vereinbarung der selbstverständliche Zweck des Geschäfts ist und weil andererseits im Interesse der Rechtssicherheit für die Beurteilung der Frage, ob etwas im normalen Geschäftsgang veräußert wurde, notwendig auf objektive, auch einem Drittabnehmer erkennbare Kriterien abzustellen ist (Senatsurteil vom 16. März 1977 - VIII ZR 215/75 = BGHZ 68, 199, 202; Senatsurteil vom 5. November 1969 - VIII ZR 247/67 = BGH LM § 450 BGB Nr. 23 = WM 1969, 1452 - BB 1969, 1455 - MDR 1970, 227 - Betrieb 1969, 2331). - BGH, 14.10.1969 - VI ZR 208/68
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Mangels an einem gelieferten Weintank - …
Auszug aus BGH, 13.05.1981 - VIII ZR 189/80
Hieran können nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden, weil beim Warenumsatzgeschäft die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auch ohne ausdrückliche Vereinbarung der selbstverständliche Zweck des Geschäfts ist und weil andererseits im Interesse der Rechtssicherheit für die Beurteilung der Frage, ob etwas im normalen Geschäftsgang veräußert wurde, notwendig auf objektive, auch einem Drittabnehmer erkennbare Kriterien abzustellen ist (Senatsurteil vom 16. März 1977 - VIII ZR 215/75 = BGHZ 68, 199, 202; Senatsurteil vom 5. November 1969 - VIII ZR 247/67 = BGH LM § 450 BGB Nr. 23 = WM 1969, 1452 - BB 1969, 1455 - MDR 1970, 227 - Betrieb 1969, 2331).