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   BGH, 13.05.2009 - 2 StR 123/09   

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https://dejure.org/2009,8278
BGH, 13.05.2009 - 2 StR 123/09 (https://dejure.org/2009,8278)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2009 - 2 StR 123/09 (https://dejure.org/2009,8278)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 2 StR 123/09 (https://dejure.org/2009,8278)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 273 StPO; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach qualifizierter Belehrung (Anforderung an die Protokollierung; Behauptung unzulässiger Willensbeeinflussung durch den Verteidiger; Recht auf konkreten und wirksamen Verteidigerbeistand)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision als unzulässig wegen Verzichts auf die Einlegung von Rechtsmitteln nach der Urteilsverkündung durch einen Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 302 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1
    Verwerfung einer Revision als unzulässig wegen Verzichts auf die Einlegung von Rechtsmitteln nach der Urteilsverkündung durch einen Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 282
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 13.05.2009 - 2 StR 123/09
    Nachdem der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs durch Beschluss vom 3. März 2005 (BGHSt 50, 40) entschieden hat, dass das Gericht - das im Rahmen einer Urteilsabsprache auf einen Rechtsmittelverzicht nicht hinwirken darf - nach jedem Urteil, dem eine Verfahrensabsprache zugrunde liegt, den Rechtsmittelberechtigten neben der Rechtsmittelbelehrung nach § 35a Satz 1 StPO stets auch "qualifiziert" darüber belehren muss, dass er ungeachtet der Absprache in seiner Entscheidung frei ist, Rechtsmittel einzulegen, wird der Begriff "qualifizierte Rechtsmittelbelehrung" in der juristischen Literatur und in Entscheidungen als Kurzbezeichnung für eine den Vorgaben des Großen Senats entsprechende zusätzliche Belehrung zur allgemeinen Rechtsmittelbelehrung verstanden und verwendet.
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