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   BGH, 13.05.2015 - 2 StR 488/14   

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https://dejure.org/2015,15897
BGH, 13.05.2015 - 2 StR 488/14 (https://dejure.org/2015,15897)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2015 - 2 StR 488/14 (https://dejure.org/2015,15897)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14 (https://dejure.org/2015,15897)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Urteilsfeststellungen bei Tritten gegen den Kopf mit einem Straßenschuh

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 354 Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Urteilsfeststellungen bei Tritten gegen den Kopf mit einem Straßenschuh

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; StPO § 349 Abs. 2
    Voraussetzungen einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein "alter Hut": Der Tritt mit dem beschuhten Fuß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit als gefährliches Werkzeug

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.2010 - 2 StR 395/10

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Schuhtritte; hinterlistiger

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - 2 StR 488/14
    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen sei, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird (vgl. auch BGH, Urteile vom 11. Februar 1982 - 4 StR 689/81, BGHSt 30, 375, 376 und vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337 (fester Turnschuh); Fischer, StGB, 62. Aufl., § 224 Rn. 9c mwN).
  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81

    Erfüllung des Tatbestandes des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - 2 StR 488/14
    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen sei, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird (vgl. auch BGH, Urteile vom 11. Februar 1982 - 4 StR 689/81, BGHSt 30, 375, 376 und vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337 (fester Turnschuh); Fischer, StGB, 62. Aufl., § 224 Rn. 9c mwN).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - 2 StR 488/14
    Die Kompensationsentscheidung, die keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen lässt, wird von der Teilaufhebung des Urteils nicht erfasst (BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135, 138).
  • BGH, 21.04.2016 - 2 StR 394/15

    Durchsuchung beim Verdächtigen (Richtervorbehalt: Beweisverwertungsverbot bei

    Ein die Zuständigkeit des Schwurgerichts begründender Tatvorwurf steht nicht mehr in Frage; der Senat verweist die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO deshalb an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14).
  • BGH, 16.06.2015 - 2 StR 467/14

    Gefährliche Körperverletzung (Begehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs:

    Der Einsatz eines beschuhten Fußes kann im Einzelfall die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs darstellen, wenn es sich um festes Schuhwerk handelt und die Art der Verwendung, insbesondere bei Tritten gegen bestimmte Körperteile, erwarten lässt, dass dadurch erhebliche Verletzungen entstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14 mwN).
  • BGH, 26.10.2016 - 2 StR 253/16

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug; beschuhter Fuß; Tritte gegen

    Kommt dem Schuh selbst keine besondere Bedeutung dafür zu, dass dem Tatopfer erhebliche Verletzungen beigebracht werden, fehlt es am Nachweis der Geeignetheit gerade des Werkzeugs zur Verursachung erheblicher Verletzungen (vgl. Senat, NStZ-RR 2015, 309; ferner: Senat, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14).
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 298/22

    Gefährliche Körperverletzung (anderes gefährliches Werkzeug: Schuh am Fuß des

    Entsprechendes ist anzunehmen, wenn der Täter Turnschuhe der heute üblichen Art trägt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337; Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14 Rn. 4; Urteil vom 28. August 2019 - 5 StR 298/19 Rn. 10).
  • OLG Oldenburg, 05.07.2021 - 1 Ss 86/21

    Gefährliche Körperverletzung durch Tritt mit handelsüblichem Turnschuh; Tritt mit

    Massive Schläge oder Tritte gegen den Kopf sind regelmäßig geeignet, eine hierfür ausreichende Gefährdung zu verursachen (vgl. etwa BGH, Beschluss v. 23.07.2004, 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156; Beschluss v. 13.05.2015, 2 StR 488/14, bei juris).

    Den somit bereits durch die Erfüllung eines der in § 224 Abs. 1 StGB beschriebenen Qualifikationsmerkmale zu Recht erfolgten Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung (vgl. BGH, Beschluss v. 13.05.2015, 2 StR 488/14, Rz. 5, bei juris) stützt das Landgericht zudem zutreffend auch auf die Tatbegehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. StGB).

    Nach den Feststellungen des Landgerichts ist davon auszugehen, dass der Angeklagte den Tritt (zumindest) mit einem festen Turnschuh ausgeführt hat (dies war in dem der o.a. Entscheidung des BGH vom 13. Mai 2015, 2 StR 488/14, zu Grunde liegenden Fall, in dem dieser die Annahme der Qualifikation des § 224 Abs., 1 Nr. 5 StGB bei einem wuchtigen Tritt in das Gesicht des sich nach vorn beugenden Geschädigten nicht beanstandet hat, wohl aber die Annahme von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, offen geblieben: "Lederslipper").

  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19

    Gefährliche Körperverletzung (Tritt mit einem Straßenschuh gegen den Kopf als

    Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit einem Menschen gegen den Kopf getreten wird (vgl. BGH, Urteile vom 11. Februar 1982 - 4 StR 689/81, BGHSt 30, 375, 376; vom 23. Juni 1999 - 3 StR 94/99, NStZ 1999, 616, 617, und vom 15. September 2010 - 2 StR 395/10, NStZ-RR 2011, 337; Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 488/14).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 348/17

    Berufung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    Nach Auffassung des Senats, der von Amts wegen - auch ohne entsprechende Rüge - zu prüfen hatte, ob bzw. inwieweit die mit der Staatsanwaltschaft Freiburg vom 23.02.2016 erklärte Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam war (§ 318 Satz 1 StPO - BGHSt 27, 70 ff.; BGH NJW 1980 1807; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 318 Rn. 8, § 352 Rn. 4), hat das Fehlen von Feststellungen zur Beschaffenheit der vom Angeklagten getragenen Turnschuhe sowie zu deren konkret gefährlichem Einsatz im amtsgerichtlichen Urteil nicht die vom Landgericht angenommene Unwirksamkeit der Beschränkung der staatsanwaltlichen Berufung auf den Rechtsfolgeausspruch zur Folge, auch wenn die amtsgerichtlichen Feststellungen insoweit einer revisionsrechtlichen Prüfung nicht standhalten würden, weil sie die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht zu tragen vermögen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.05.2015 - 2 StR 488/14 - juris; NStZ 2017, 164 f.).
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