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   BGH, 13.05.2015 - 3 StR 460/14   

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BGH, 13.05.2015 - 3 StR 460/14 (https://dejure.org/2015,10317)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2015 - 3 StR 460/14 (https://dejure.org/2015,10317)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 3 StR 460/14 (https://dejure.org/2015,10317)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Zeitpunkt; Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs; zäsurloser Übergang eines nur mit Körperverletzung geführten Angriffs in die Tötungshandlung); niedrige Beweggründe

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB, § 473 Abs 1 S 1 StPO
    Heimtückemord: Angriff zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz; Erstattung der notwendigen Auslagen bei erfolglos eingelegtem Rechtsmittel durch den Angeklagten und den Nebenkläger

  • IWW

    § 400 Abs. 1, § 401 Abs. 1, 2 StPO, § 301 StPO, § 211 Abs. 2 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmal der Heimtücke als Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Tatopfers i.R.d. Angriffs mit Tötungsvorsatz

  • rewis.io

    Heimtückemord: Angriff zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz; Erstattung der notwendigen Auslagen bei erfolglos eingelegtem Rechtsmittel durch den Angeklagten und den Nebenkläger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mordmerkmal der Heimtücke als Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Tatopfers i.R.d. Angriffs mit Tötungsvorsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimtücke - und die vorausgegangenen Schläge

  • spiegel.de (Pressemeldung, 13.05.2015)

    Mordfall auf Juist: Verurteilung wegen Totschlags bestätigt

  • spiegel.de (Pressebericht, 13.05.2015)

    Urteil zu auf Juist getöteter Studentin: "Wir sind maßlos enttäuscht"

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.07.2014)

    Familie einer getöteten Studentin: Kämpfen für Alexandra

  • kreiszeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.03.2015)

    Tod von Studentin auf Juist: Mordmerkmale nicht genügend geprüft?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 308
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 185/07

    Schwere Körperverletzung (erhebliche Entstellung)

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - 3 StR 460/14
    Denn eine auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit kann auch dann gegeben sein, wenn der Täter sein argloses Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift, diesen - die Arglosigkeit des Opfers in der Regel beseitigenden - Angriff ohne zeitliche Zäsur mit Tötungsvorsatz fortsetzt und es dem Opfer wegen des unmittelbaren Übergangs des überraschenden ersten Angriffs zur Tötungshandlung nicht mehr möglich ist, sich erfolgversprechend zur Wehr zu setzen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 693; vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, juris Rn. 5; sowie schon Urteil vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3; MüKo-StGB/Schneider, 2. Aufl., § 211 Rn. 151 jew. mwN).
  • BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit; niedrige Beweggründe: tatrichterlicher

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - 3 StR 460/14
    Ein bloßer, der Tat vorausgegangener Wortwechsel, eine nur feindselige Atmosphäre oder ein generelles Misstrauen schließen die Heimtücke nicht aus, wenn das Opfer hieraus noch nicht die Gefahr einer Tätlichkeit entnommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2007 - 4 StR 467/06, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - 3 StR 460/14
    Die Beurteilung dieser Voraussetzung erfordert grundsätzlich eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren (st. Rspr.; vgl. nur etwa BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - 3 StR 149/03, NStZ 2004, 34 und vom 22. Juli 2010 - 4 StR 180/10, NStZ 2011, 35 jew. mwN).
  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 425/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; schwere Beleidigung; eigene Schuld); Mord

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - 3 StR 460/14
    Denn eine auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit kann auch dann gegeben sein, wenn der Täter sein argloses Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift, diesen - die Arglosigkeit des Opfers in der Regel beseitigenden - Angriff ohne zeitliche Zäsur mit Tötungsvorsatz fortsetzt und es dem Opfer wegen des unmittelbaren Übergangs des überraschenden ersten Angriffs zur Tötungshandlung nicht mehr möglich ist, sich erfolgversprechend zur Wehr zu setzen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 693; vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, juris Rn. 5; sowie schon Urteil vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3; MüKo-StGB/Schneider, 2. Aufl., § 211 Rn. 151 jew. mwN).
  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - 3 StR 460/14
    Denn eine auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit kann auch dann gegeben sein, wenn der Täter sein argloses Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift, diesen - die Arglosigkeit des Opfers in der Regel beseitigenden - Angriff ohne zeitliche Zäsur mit Tötungsvorsatz fortsetzt und es dem Opfer wegen des unmittelbaren Übergangs des überraschenden ersten Angriffs zur Tötungshandlung nicht mehr möglich ist, sich erfolgversprechend zur Wehr zu setzen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 693; vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, juris Rn. 5; sowie schon Urteil vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3; MüKo-StGB/Schneider, 2. Aufl., § 211 Rn. 151 jew. mwN).
  • BGH, 22.07.2010 - 4 StR 180/10

    Voraussetzungen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe (Heimtücke;

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - 3 StR 460/14
    Die Beurteilung dieser Voraussetzung erfordert grundsätzlich eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren (st. Rspr.; vgl. nur etwa BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - 3 StR 149/03, NStZ 2004, 34 und vom 22. Juli 2010 - 4 StR 180/10, NStZ 2011, 35 jew. mwN).
  • BGH, 31.01.2024 - AK 1/24

    Dringender Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen

    Ob die Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb besonders verachtenswert erscheinen, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu beurteilen (s. BGH, Urteile vom 13. Mai 2015 - 3 StR 460/14, NStZ-RR 2015, 308, 309; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226 Rn. 15; vom 7. Februar 2022 - 5 StR 542/20, juris Rn. 102).
  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

    Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Anschauung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - 3 StR 460/14, NStZ-RR 2015, 308, 309).
  • BGH, 10.01.2023 - AK 49/22

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe: Reichsbürgerideologie; Heimtücke:

    Ob die Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb besonders verachtenswert erscheinen, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu beurteilen (s. BGH, Urteile vom 13. Mai 2015 - 3 StR 460/14, NStZ-RR 2015, 308, 309; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226 Rn. 15; vom 7. Februar 2022 - 5 StR 542/20, juris Rn. 102).
  • BGH, 06.09.2022 - AK 27/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

    Ob die Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb besonders verachtenswert erscheinen, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu beurteilen (s. BGH, Urteile vom 13. Mai 2015 - 3 StR 460/14, NStZ-RR 2015, 308, 309; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226, 227; vom 7. Februar 2022 - 5 StR 542/20, juris Rn. 102).
  • LG Bonn, 03.12.2019 - 24 Ks 7/19
    Die Beurteilung dieser Voraussetzung erfordert grundsätzlich eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 308 (309) m.w.N.).
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