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   BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14   

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https://dejure.org/2015,14987
BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14 (https://dejure.org/2015,14987)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2015 - XII ZR 65/14 (https://dejure.org/2015,14987)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - XII ZR 65/14 (https://dejure.org/2015,14987)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 536 BGB, § 536a BGB, § 543 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a Alt 2 BGB, § 555a Abs 3 BGB
    Gewerberaummietvertrag: Wegfall eines Mietminderungsrechts wegen unberechtigter Verweigerung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen durch Verhinderung von Erhaltungsmaßnahmen; Ersatzfähigkeit von Aufwendungen des Mieters für Erhaltungsmaßnahmen und eines Umsatzausfalls; ...

  • IWW

    § 536 a Abs. 1 Alt. 1 BGB... , § 536 a Abs. 1 Alt. 2 BGB, § 555 a Abs. 1 BGB, § 555 a Abs. 3 BGB, § 555 a BGB, § 273 BGB, § 320 BGB, § 546 Abs. 2 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. b BGB, § 242 BGB, § 536 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB, § 554 Abs. 1 BGB, § 578 Abs. 2 Satz 1 BGB, §§ 578 Abs. 2 Satz 1, 555 a Abs. 1 BGB, § 555 a Abs. 2 BGB, §§ 578 Abs. 2 Satz 1 BGB, 554 Abs. 4 BGB, 555 a Abs. 3 BGB, § 554 Abs. 4 BGB, § 536 BGB, §§ 536, 536 a BGB, § 536 a BGB, § 538 BGB, § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 278 BGB, § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 536 a Abs. 1 Alt. 3 BGB, § 536 a Abs. 1 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a Alt. 2 BGB, § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB, § 569 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a BGB, § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB, § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 286 Abs. 4 BGB, § 276 Abs. 2 BGB

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verhindert ein Mieter unberechtigt die Mangelbeseitigung durch den Vermieter, folgt, dass er sich nicht mehr auf die Minderung berufen kann, ab dem die Mangelbeseitigung ohne sein verhinderndes Verhalten nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge voraussichtlich abgeschlossen ...

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Verhinderung einer unberechtigten Mangelbeseitigung durch den Vermieter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verhinderung von Instandhaltungsmaßnahmen, Verlust des Minderungsrechts, Zahlungsverzug bei Gewerbemiete, Vermieterhaftung bei Veranlassung von Erhaltungsmaßnahmen

  • rewis.io

    Gewerberaummietvertrag: Wegfall eines Mietminderungsrechts wegen unberechtigter Verweigerung von Mängelbeseitigungsmaßnahmen durch Verhinderung von Erhaltungsmaßnahmen; Ersatzfähigkeit von Aufwendungen des Mieters für Erhaltungsmaßnahmen und eines Umsatzausfalls; ...

  • ra.de
  • gaius.legal

    Verhindert ein Mieter unberechtigt die Mangelbeseitigung durch den Vermieter, folgt, dass er sich nicht mehr auf die Minderung berufen kann, ab dem die Mangelbeseitigung ohne sein verhinderndes Verhalten nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge voraussichtlich abgeschlossen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen der Verhinderung einer unberechtigten Mangelbeseitigung durch den Vermieter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter haftet nicht für Umsatzausfall aufgrund einer Erhaltungsmaßnahme!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    BGH entscheidet zur Zahlungsverzugskündigung im Gewerberaummietverhältnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietmängel - und die Verhinderung ihrer Beseitigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung wegen Mietrückstands - und die Erheblichkeitsgrenze beim Gewerbemietverhältnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erhaltungsmaßnahmen - un die Umsatzeinbuße des Mieters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zahlungsverzug mit weniger als einer Monatsmiete - fristlose Kündigung?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Mietminderung bei unberechtiger Verweigerung der Duldung von Erhaltungsmaßnahmen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug mit weniger als einer Monatsmiete

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter haftet nicht immer auf Umsatzausfall bei einer Erhaltungsmaßnahme

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verhinderung von Erhaltungsmaßnahmen; Kündigung wegen einer Monatsmiete

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Mietminderung bei unberechtiger Verweigerung der Duldung von Erhaltungsmaßnahmen

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)

    Mietrückständen bei gewerblichen Mieten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schon Rückstand von weniger als einer Monatsmiete kann Kündigung rechtfertigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gewerbemiete: Schon Rückstand mit weniger als einer Monatsmiete kann Kündigung rechtfertigen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn Mieter die Mängelbeseitigung verhindern

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Schon eine rückständige Monatsmiete genügt für eine fristlose Kündigung von Gewerberäumen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Duldung von Sanierungsmaßnahmen im Gewerbemietrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewerberaummiete: fristlose Kündigung wegen Mietrückstands

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewerbemiete: Kündigung bei Rückstand von weniger als einer Monatsmiete

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsgefahr für den Mieter bei überhöhten Mietminderungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieter kann sich bei unberechtigter Verweigerung der Instandsetzung nicht mehr auf Minderung berufen

Besprechungen u.ä. (7)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    BGH entscheidet zur Zahlungsverzugskündigung im Gewerberaummietverhältnis

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Mietminderung bei Verhinderung der Mangelbeseitigung

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter haftet nicht immer auf Umsatzausfall bei einer Erhaltungsmaßnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter macht Mängelbeseitigung von Auflagen abhängig: Verliert er sein Minderungsrecht? (IMR 2015, 331)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldloser Vermieter haftet nicht für Umsatzausfall wegen einer Erhaltungsmaßnahme! (IMR 2015, 330)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung: Reicht ein Mietrückstand von einer Monatsmiete oder weniger? (IMR 2015, 333)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterminderung auf "dünnem rechtlichen Eis": Unverschuldeter Rechtsirrtum? (IMR 2015, 332)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 205, 300
  • NJW 2015, 2419
  • MDR 2015, 878
  • NZM 2015, 538
  • ZMR 2015, 842
  • BauR 2015, 1547
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 126/86

    Berechnung des rückständigen Mietzinses; Vertragliche Einschränkung des

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14
    Der nicht unerhebliche Rückstand muss dabei, wie sich aus Wortlaut, systematischer Stellung und Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt, bei monatlicher Zahlweise der Miete aus zwei aufeinander folgenden Monatsmieten resultieren; es genügt nicht, dass sich der Rückstand aus Einzelbeträgen zusammensetzt, die für einen Zeitraum von mehr als zwei aufeinander folgenden Terminen angefallen sind (Senatsurteil vom 23. Juli 2008 - XII ZR 134/06 - NJW 2008, 3210 Rn. 34 ff. mwN auch zur Gegenauffassung; vgl. auch BGH Urteil vom 15. April 1987 - VIII ZR 126/86 - NJW-RR 1987, 903).

    a) Die Aufnahme der Erheblichkeitsschwelle in das Gesetz trägt dem von der Rechtsprechung für alle Mietverhältnisse unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben entwickelten Grundsatz Rechnung, dass wegen nur unerheblicher Rückstände nicht fristlos gekündigt werden kann (vgl. BGH Urteil vom 15. April 1987 - VIII ZR 126/86 - NJW-RR 1987, 903, 905).

    Da es sich hierbei um eine Schutzvorschrift zugunsten des Wohnraummieters handelt, ist nach einhelliger Auffassung ein Mietrückstand von über einer Monatsmiete bei gewerblichen Mietverhältnissen erst recht erheblich (Senatsurteil vom 23. Juli 2008 - XII ZR 134/06 - NJW 2008, 3210 Rn. 30 mwN; vgl. auch BGH Urteil vom 15. April 1987 - VIII ZR 126/86 - NJW-RR 1987, 903, 905).

  • BGH, 23.07.2008 - XII ZR 134/06

    Begriff des Verzugs mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete;

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14
    Ein Mietrückstand von über einer Monatsmiete ist bei gewerblichen Mietverhältnissen erheblich im Sinn des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a Alt. 2 BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 23. Juli 2008, XII ZR 134/06, NJW 2008, 3210).

    Der nicht unerhebliche Rückstand muss dabei, wie sich aus Wortlaut, systematischer Stellung und Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt, bei monatlicher Zahlweise der Miete aus zwei aufeinander folgenden Monatsmieten resultieren; es genügt nicht, dass sich der Rückstand aus Einzelbeträgen zusammensetzt, die für einen Zeitraum von mehr als zwei aufeinander folgenden Terminen angefallen sind (Senatsurteil vom 23. Juli 2008 - XII ZR 134/06 - NJW 2008, 3210 Rn. 34 ff. mwN auch zur Gegenauffassung; vgl. auch BGH Urteil vom 15. April 1987 - VIII ZR 126/86 - NJW-RR 1987, 903).

    Da es sich hierbei um eine Schutzvorschrift zugunsten des Wohnraummieters handelt, ist nach einhelliger Auffassung ein Mietrückstand von über einer Monatsmiete bei gewerblichen Mietverhältnissen erst recht erheblich (Senatsurteil vom 23. Juli 2008 - XII ZR 134/06 - NJW 2008, 3210 Rn. 30 mwN; vgl. auch BGH Urteil vom 15. April 1987 - VIII ZR 126/86 - NJW-RR 1987, 903, 905).

  • OLG Saarbrücken, 20.12.2010 - 8 U 507/09

    Gaststättenpachtvertrag: Schadensersatzanspruch des Pächters bei

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14
    (1) Bei der infolge einer Erhaltungsmaßnahme erlittenen Umsatzeinbuße handelt es sich nach zutreffender einhelliger Meinung nicht um eine Aufwendung im Sinn von § 554 Abs. 4 BGB bzw. jetzt § 555 a Abs. 3 BGB (vgl. etwa OLG Saarbrücken Urteil vom 20. Dezember 2010 - 8 U 507/09 - juris Rn. 46; Blank in Blank/Börstinghaus Miete 4. Aufl. § 555 a BGB Rn. 24; Bub/Treier/Schüller Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. III.A Rn. 2713; MünchKommBGB/Bieber 6. Aufl. § 554 Rn. 40; Schmidt-Futterer/Eisenschmid Mietrecht 11. Aufl. § 555 a BGB Rn. 58).

    Die überwiegende Meinung argumentiert hingegen, der Vermieter handele wegen seiner Erhaltungspflicht und der Duldungspflicht des Mieters rechtmäßig und daher nicht schuldhaft (OLG Saarbrücken Urteil vom 20. Dezember 2010 - 8 U 507/09 - juris Rn. 42; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 531, 532; LG Berlin Grundeigentum 1997, 619; Bamberger/Roth/Ehlert BGB 3. Aufl. § 554 Rn. 38; Blank in Blank/Börstinghaus Miete 4. Aufl. § 555 a BGB Rn. 32; Bub/Treier/Kraemer/Schüller Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. III.A Rn. 2650; Hau NZM 2014, 809, 816; Kellendorfer in Spielbauer/Schneider Mietrecht § 555 a BGB Rn. 22; Kinne/Schach/Bieber Miet- und Mietprozessrecht 7. Aufl. § 555 a BGB Rn. 14; Lammel Wohnraummietrecht 3. Aufl. § 554 BGB Rn. 34; Schmid Miete und Mietprozess 4. Aufl. S. 522; Scholz WuM 1995, 12, 13; Sternel Mietrecht aktuell 4. Aufl. Rn. VII 126; Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rn. 633).

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14
    Der Schuldner darf nicht das Risiko einer zweifelhaften Rechtslage dem Gläubiger zuschieben (Senatsurteil vom 11. April 2012 - XII ZR 48/10 - WuM 2012, 323 Rn. 31; BGH Urteil vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 102/06 - NJW 2007, 428 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 26.03.2003 - XII ZR 167/01

    Rechte des Mieters bei Mängeln der Mietsache

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14
    a) Die Mieter können sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass ihnen bis zur Herstellung des vertragsgemäßen - und damit mangelfreien - Zustands die Einrede des nichterfüllten Vertrags aus § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB eröffnet gewesen sei (vgl. dazu Senatsurteil vom 26. März 2003 - XII ZR 167/01 - NZM 2003, 437) und daher kein Verzug vorgelegen habe.
  • BGH, 04.03.2009 - VIII ZR 110/08

    Duldungspflicht des Mieters bei baulicher Maßnahme in der Wohnung nach

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14
    Die zeitlichen Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Ankündigung richten sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls, dem Umfang und der Dringlichkeit der Maßnahme (vgl. BGH Versäumnisurteil vom 4. März 2009 - VIII ZR 110/08 - NJW 2009, 1736 Rn. 16).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZR 48/10

    Grundstücksmietvertrag in einer Wochenend- und Ferienhausanlage: Auslegung bei

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14
    Der Schuldner darf nicht das Risiko einer zweifelhaften Rechtslage dem Gläubiger zuschieben (Senatsurteil vom 11. April 2012 - XII ZR 48/10 - WuM 2012, 323 Rn. 31; BGH Urteil vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 102/06 - NJW 2007, 428 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 191/12

    Wohnraummiete: Schadensersatzanspruch des Mieters trotz formell mangelhafter

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14
    Denn § 536 a Abs. 1 BGB knüpft für die Schadensersatzpflicht des Vermieters an das sachliche Vorliegen der dort beschriebenen Mängel oder den Verzug mit der Mangelbeseitigung und einen dadurch verursachten Schaden an (BGH Urteil vom 3. Juli 2013 - VIII ZR 191/12 - NZM 2013, 675 Rn. 10).
  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14
    (2) Die Streitfrage, die der Bundesgerichtshof bislang ausdrücklich offen gelassen hat (BGHZ 109, 205 = NJW 1990, 453, 454), ist im Sinne der überwiegenden Auffassung zu entscheiden (in diese Richtung bereits Senatsurteil vom 31. Oktober 2012 - XII ZR 126/11 - NJW 2013, 223 Rn. 24).
  • BGH, 10.07.2002 - XII ZR 107/99

    Pflicht des Mieters eines Tankstellengrundstücks zur Beseitigung von

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - XII ZR 65/14
    Dies besagt jedoch nur, dass der Mieter von Gesetzes wegen nicht verpflichtet ist, während oder bei Beendigung des Mietverhältnisses eine durch den vertragsgemäßen Gebrauch notwendigerweise eingetretene Beschädigung der Mietsache zu beseitigen (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 2002 - XII ZR 107/99 - NZM 2002, 913, 915).
  • BGH, 31.10.2012 - XII ZR 126/11

    Duldungspflicht des Gewerberaummieters für Modernisierungsarbeiten

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2000 - 15 U 161/99

    Inanspruchnahme eines Miteigentümers für Umsatzrückgänge eines Mieters wegen

  • BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 96/09

    Zu den Begründungsanforderungen bei fristloser Kündigung eines

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 42/88

    Ausgleichsanspruch eines Ehegatten wegen der alleinigen Gewährung von Unterhalt

  • OLG Dresden, 24.02.2021 - 5 U 1782/20

    Coronapandemie und Gewerberaummiete: Reduzierung der Miete um 50% wegen Störung

    Allerdings kann bei diesen Verträgen auch ein Rückstand von weniger als dem an einem Fälligkeitstermin zu zahlenden Betrag, also in der Regel der Miete für einen Monat, ausreichen, wenn besondere Einzelfallumstände hinzutreten, die den Schluss auf die Erheblichkeit dieses Rückstandes zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.2015, XII ZR 65/14, NJW 2015, 2419 Rn. 54 ff.).
  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 32/20

    Wohnraummietvertrag: Erheblichkeit des zur außerordentlichen Kündigung wegen

    Diese besondere Schutzvorschrift zugunsten des Wohnraummieters (vgl. Senatsurteil vom 15. April 1987 - VIII ZR 126/86, aaO unter II 1 d, siehe auch BGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - XII ZR 65/14, BGHZ 205, 300 Rn. 50, 55) hat der Gesetzgeber des Mietrechtsreformgesetzes (Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 19. Juni 2000, BGBl. I S. 1149) in § 569 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 BGB - mit Ausnahme der im Streitfall nicht relevanten Verlängerung der Schonfrist - ohne inhaltliche Änderungen übernommen (vgl. BT-Drucks. 14/4553, S. 44, 64).
  • AG Stuttgart, 30.03.2021 - 35 C 5509/19

    Mietminderungsrecht bei Bettwanzenbefall; Zahlungsverzug nach Vermieterwechsel

    Dagegen entfällt das Recht zur Minderung, wenn der Mangel der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist, was dann der Fall ist, wenn der Mieter den Mangel zu vertreten hat, seine Beseitigung verzögert oder verhindert oder der Mangel auf einer vom Mieter gewünschten Veränderung beruht (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 515 Rn. 18 unter Bezugnahme auf: MünchKomm-BGB/Häublein, 5. Aufl., § 536 Rn. 32; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl., § 536 Rn. 572 mwN; vgl. auch BGHZ 203, 256 Rn. 46; BGH, NJW 2015, 2419 Rn. 17 jew. mwN).

    Es obliegt daher grundsätzlich den klagenden Vermietern darzulegen und zu beweisen, dass das Minderungsrechts des Beklagten ausgeschlossen sein soll (MünchKomm-BGB/Häublein, 8. Aufl., § 536 Rn. 54 mwN; vgl. auch BGH, NJW 2015, 2419 Rn. 19).

    (c) Soweit sich die Kläger darauf berufen haben, dass das Minderungsrecht des Beklagten ausgeschlossen sei, weil dieser sich bei drei Gelegenheiten geweigert habe, an den für eine Mängelbeseitigung erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken, so sind sie für diesen zu ihrer Beweislast stehenden (BGH, NJW 2015, 2419 Rn. 19) Vortrag beweisfällig geblieben.

    Eine treuwidrige Verhinderung der Mängelbeseitigung, welche zum Verlust des Minderungsrechts führen könnte (BGH, NJW 2015, 2419 Rn. 17f. mwN), liegt darin aber schon deshalb nicht, weil die am 11.12.2019 beabsichtigte Maßnahme nur darauf abzielte "den Befall etwas einzudämmen" und dem Zeugen ein Auftrag für die zur Mängelbeseitigung erforderlichen, umfassenden Maßnahmen, die einen zeitweisen Auszug des Beklagten erfordert hätten, nach dessen Schilderung noch gar nicht erteilt war.

  • OLG Dresden, 15.02.2021 - 5 U 1782/20

    Ansprüche aus einem Mietvertrag über ein Objekt zum Betrieb eines

    Allerdings kann bei diesen Verträgen auch ein Rückstand von weniger als dem an einem Fälligkeitstermin zu zahlenden Betrag, also in der Regel der Miete für einen Monat, ausreichen, wenn besondere Einzelfallumstände hinzutreten, welche den Schluss auf die Erheblichkeit dieses Rückstandes zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.2015, XII ZR 65/14, NJW 2015, 2419 Rn. 54 ff.).
  • LG Berlin, 08.01.2020 - 66 S 181/18

    Erheblicher Zahlungsrückstand für außerordentliche fristlose Kündigung

    Diesen Umstand hebt mit Recht die Entscheidung des BGH vom 13.5.2015 (Aktenzeichen XII ZR 65/14, NJW 2015, 2419; hier zitiert nach juris Rz. 56) hervor, die allerdings ebenfalls eine abweichende Fragestellung in einem Gewerbemietverhältnis betrifft.
  • LG Aachen, 09.03.2016 - 8 O 355/15

    Mieter hat Anspruch auf zum Vorsteuerabzug geeignete Dauermietrechnung!

    Es genügt dabei nicht, dass sich der Rückstand aus Einzelbeträgen zusammensetzt, die für einen Zeitraum von mehr als 2 aufeinander folgenden Terminen angefallen sind (BGH Urteil vom 13.5.2015 - XII ZR 65/14- Rn. 47, juris).

    Als solche kommen in der Gewerberaummiete neben der Kreditwürdigkeit des Mieters insbesondere die finanzielle Situation des Vermieters und die Auswirkungen des konkreten Zahlungsrückstands auf diese in Betracht (BGH, Urteil vom 13.Mai 2015 - XII ZR 65/14 -, juris).

  • LG Bonn, 17.09.2020 - 19 O 251/19

    Bankenhaftung: unwirksame Kündigung Darlehensvertrag

    Der Schuldner muss die Rechtslage sorgfältig prüfen, soweit erforderlich Rechtsrat einholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung sorgfältig beachten (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.2015 - XII ZR 65/14, NJW 2015, 2419 Rn. 63; ; Urteil vom 25.10.2006 - VIII ZR 102/06, NZM 2007, 35, Rn. 13 jeweils m.w.N.).

    Entschuldigt ist der Rechtsirrtum nur dann, wenn der Irrende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte (vgl. Weber in: BeckGK, Stand 15.05.2020, § 490 Rn. 186; s.a. BGH, Urteil vom 13.05.2015 - XII ZR 65/14, NJW 2015, 2419 Rn. 64; Urteil vom 13.05.2012, XII ZR 65/14, juris Rn. 63).

  • LG Berlin, 29.01.2018 - 65 S 194/17

    Wohnraummiete: Mietminderung bei Mängeln aufgrund von Modernisierungs- und

    Die (erneute) Bezugnahme auf des unter anderem für das Gewerbemietrecht zuständigen XII. Zivilsenates vom 13. Mai 2015 (XII ZR 65/14, WuM 2015, 619, juris) hilft der Beklagten nicht weiter, wie das Amtsgericht ebenfalls zutreffend festgestellt hat.
  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 531 C 139/19

    Wohnraummiete: Aufwendungsersatzanspruch des Mieters nach einer Strangsanierung

    Zum - wenig passenden - Begriff "Aufwendung« s zunächst § 256 Rn 3. Gemeint ist, dass dem Mieter die Kosten und Schäden zu ersetzen sind, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Duldungspflicht entstehen (s.a. BGH NJW 15, 2419 Rz 25; 13, 223 Rz 18) und die geeignet waren, Störungen des Mietgebrauchs zu begegnen oder damit verbundene Nachteile abzuwenden.

    Auch eine infolge der Erhaltungsmaßnahme erlittene Umsatzeinbuße ist keine Aufwendung (BGH NJW 15, 2419 Rz 25).".

  • KG, 16.10.2017 - 8 U 139/17

    Geschäftsraummiete: Einstweilige Verfügung auf Zutrittsgewährung und Duldung von

    Bei der Interessenabwägung übergehe das Landgericht rechtsfehlerhaft, dass die Instandsetzungsmaßnahmen vorliegend wegen der erheblichen Einsturz- und Schadensweiterungsgefahr für die Erhaltung des Mietobjekts und seines wirtschaftlichen Wertes von wesentlicher Bedeutung sind, dass der Mieter nach dem Urteil des BGH vom 13.05.2015 - XII ZR 65/14 - auch dann eine Pflicht zur Duldung von Erhaltungsmaßnahmen habe, wenn die Erhaltungsmaßnahme zu einer vorübergehenden Einschränkung oder Unterbindung des Gebrauchs der Mietsache und damit Umsatzeinbußen führt, und dass die Beklagte treuwidrig die Erhaltungsmaßnahme verhindere, indem sie ihre Zustimmung von der Zahlung von Umsatzeinbußen abhängig mache.

    Soweit die Klägerin ausführt, dass nach dem Urteil des BGH vom 13.05.2015 - XII ZR 65/14 - der Mieter auch dann zur Duldung einer Instandsetzungsmaßnahme verpflichtet sei, wenn die Erhaltungsmaßnahme zu einer vorübergehenden Einschränkung oder Unterbindung des Gebrauchs der Mietsache und damit zu Umsatzeinbußen führt, und dass die Beklagte treuwidrig die Erhaltungsmaßnahme verhindere, indem sie ihre Zustimmung von der Zahlung von Umsatzeinbußen abhängig mache, ändert dies nichts an der Unzulässigkeit einer Leistungsverfügung.

  • OLG München, 15.03.2018 - 32 U 872/17

    Beeinträchtigung des Mietgebrauchs eines Ladenlokals durch Baulärm und

  • KG, 23.06.2016 - 8 U 62/15

    Geschäftsraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und

  • OLG München, 20.07.2017 - 32 U 4337/16

    Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung gewerblicher Mietverhältnisse

  • AG Berlin-Charlottenburg, 04.12.2018 - 224 C 297/18

    Mietminderung: Nur solange der Mieter Mangelbeseitigung nicht erschwert!

  • LG Berlin, 19.07.2022 - 67 S 37/22

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen

  • AG Frankfurt/Main, 03.06.2022 - 33 C 624/22
  • LG Freiburg, 23.02.2022 - 9 S 15/21

    Verhinderung der Mängelbeseitigung durch den Mieter: Zeitpunkt des Ausschlusses

  • AG Frankfurt/Main, 12.09.2019 - 33 C 356/18
  • AG Berlin-Mitte, 05.04.2017 - 9 C 445/16

    Mietvertrag - Aufklärungspflicht des Vermieters über Mängel

  • AG Frankfurt/Main, 01.12.2022 - 33 C 2160/22
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