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   BGH, 13.05.2020 - 2 StR 367/19   

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https://dejure.org/2020,15008
BGH, 13.05.2020 - 2 StR 367/19 (https://dejure.org/2020,15008)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2020 - 2 StR 367/19 (https://dejure.org/2020,15008)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 2 StR 367/19 (https://dejure.org/2020,15008)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit; Fälle, in denen Aussage gegen Aussage steht); Urteilsgründe (gesetzliche Darstellungsanforderungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176
    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen schweren sxuellen Missbrauchs von Kindern u.a.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 18.03.2021 - 4 StR 480/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

    Eine bloße Wiedergabe der Zeugenaussagen ersetzt nicht ihre eigenverantwortliche Würdigung und kann den Bestand des Urteils gefährden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 2 StR 367/19 und vom 17. Oktober 1996 - 1 StR 614/96).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20

    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen:

    Die Urteilsgründe dienen - auch in Aussage-gegen-Aussage Konstellationen - nicht der Dokumentation der Beweisaufnahme, so dass es regelmäßig verfehlt ist, Zeugenaussagen umfänglich oder gar wörtlich wiederzugeben; dies kann die Würdigung der Beweise nicht ersetzen und mitunter sogar den Bestand eines Urteils gefährden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 297/02, NStZ-RR 2003, 49, 51; vom 13. Mai 2020 - 2 StR 367/19 Rn. 19; BGH, Beschlüsse vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99; vom 16. Dezember 2003 - 3 StR 417/03, wistra 2004, 150; vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183).
  • BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 76/21

    Besondere Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 17.02.2021 - 2 StR 222/20, bei juris; 13.10.2020 - 1 StR 299/20 = NStZ-RR 2021, 24; Beschluss vom 06.08.2020 - 1 StR 178/20 = NStZ 2021, 184; 19.05.2020 - 2 StR 7/20 = NStZ-RR 2020, 321; 13.05.2020 - 2 StR 367/19, bei juris; 07.04.2020 - 4 StR 622/19, bei juris; 12.02.2020 - 1 StR 612/19 = StV 2020, 444, 29.01.2020 - 4 StR 434/19, bei juris).
  • BGH, 25.08.2022 - 1 StR 142/22

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung im Urteil)

    Geht es jedoch - wie hier - um Indizien, die das Landgericht als Beleg für die Täterschaft des Angeklagten heranzieht, müssen die schriftlichen Urteilsgründe die wesentlichen Beweisgrundlagen der tatrichterlichen Überzeugungsbildung in nachvollziehbarer, auf tatsächliche Ergebnisse der Beweiserhebung gestützter Argumentation wiedergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 2 StR 367/19 Rn. 4 und vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 297/02 Rn. 6).
  • BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen

    Bestreitet - wie hier - der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, kann es daher nicht genügen, im Rahmen der Beweiswürdigung allgemein darauf hinzuweisen, dass die Nebenklägerin als einzige unmittelbare Tatzeugin in ihrer Vernehmung in der Hauptverhandlung die bei der polizeilichen Aussage gemachten Angaben im Kern widerspruchsfrei wiederholt habe (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 236/15, NStZ-RR 2016, 148, 149); dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Entstehungsgeschichte einer Aussage gerade bei Sexualdelikten besondere Bedeutung zukommt (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 2 StR 367/19, BeckRS 2020, 12561 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 398/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Tatserie von Missbrauchstaten: sinkende

    Eine umfängliche Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten sowie von Zeugenaussagen ohne Bezug zu Einzelheiten einer späteren Beweiswürdigung ist deshalb regelmäßig verfehlt (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 2 StR 367/19).
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