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   BGH, 13.05.2020 - VII ZB 42/19   

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https://dejure.org/2020,16700
BGH, 13.05.2020 - VII ZB 42/19 (https://dejure.org/2020,16700)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2020 - VII ZB 42/19 (https://dejure.org/2020,16700)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - VII ZB 42/19 (https://dejure.org/2020,16700)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss bei Zulassung durch das Beschwerdegericht; Erlass eines Überweisungsbeschlusses i.R.d. Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; ZPO § 829 Abs. 1
    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss bei Zulassung durch das Beschwerdegericht; Erlass eines Überweisungsbeschlusses i.R.d. Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 92/15

    Rechtsbeschwerde: Zulassung aufgrund einer Anhörungsrüge; Bindungswirkung für das

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - VII ZB 42/19
    Dies würde auch dann gelten, wenn das Beschwerdegericht die Möglichkeit der Zulassung gar nicht bedacht hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15 Rn. 3, NJW-RR 2016, 955; Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08 Rn. 7 ff., NJW-RR 2009, 1349).

    Dies gilt auch, wenn das Beschwerdegericht seine Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, verfahrensfehlerhaft aufgrund einer Anhörungsrüge nach § 321a ZPO ändert (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15 Rn. 4 m.w.N., NJW-RR 2016, 955).

    Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde bezogen auf die Zulassungsentscheidung das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15 Rn. 4 ff., NJW-RR 2016, 955) oder wenn das Verfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gemäß § 321a Abs. 5 ZPO fortgesetzt wird und sich erst aus dem anschließend gewährten rechtlichen Gehör ein Grund für die Zulassung ergibt (vgl. zur Revision: BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 70/10 Rn. 8, MDR 2012, 245).

  • BGH, 12.03.2009 - IX ZB 193/08

    Bindung an die nachträgliche Zulassung einer Rechtsbeschwerde bei Irrtum des

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - VII ZB 42/19
    Schweigt das Beschwerdegericht zur Frage der Zulassung, ist die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen (BGH, Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08 Rn. 10, NJW-RR 2009, 1349).

    Dies würde auch dann gelten, wenn das Beschwerdegericht die Möglichkeit der Zulassung gar nicht bedacht hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15 Rn. 3, NJW-RR 2016, 955; Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08 Rn. 7 ff., NJW-RR 2009, 1349).

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10

    Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - VII ZB 42/19
    Die unterbliebene Zulassung der Rechtsbeschwerde als solche kann den rechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzen, es sei denn, auf die Zulassungsentscheidung bezogener Vortrag der Parteien ist verfahrensfehlerhaft übergangen worden (vgl. zur Revision: BGH, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 Rn. 6, NJW 2011, 1516).
  • BGH, 29.04.2013 - VII ZB 54/11

    Unterbliebene Rechtsbeschwerdezulassung: Nachholung im Wege eines

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - VII ZB 42/19
    Nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO ist gegen einen Beschluss die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss ausdrücklich zugelassen hat, sei es im Tenor oder in den Gründen (BGH, Beschluss vom 29. April 2013 - VII ZB 54/11 Rn. 8 m.w.N., NJW 2013, 2124).
  • BGH, 19.12.2018 - VII ZB 45/18

    Gesetzlicher Richter: Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - VII ZB 42/19
    Die auf die Anhörungsrüge des Gläubigers nachträglich isoliert ausgesprochene Zulassung der Rechtsbeschwerde bindet den Senat - ungeachtet der fehlenden Zulassungsbefugnis des Einzelrichters (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - VII ZB 45/18 Rn. 9, NJW-RR 2019, 446; Beschluss vom 18. September 2018 - VI ZB 34/17 Rn. 5, NJW-RR 2018, 1460; Beschluss vom 2. Dezember 2015 - VII ZB 41/15 Rn. 7, jeweils m.w.N.) - entgegen § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO nicht.
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 70/10

    Zulassung der Revision nach Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - VII ZB 42/19
    Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde bezogen auf die Zulassungsentscheidung das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15 Rn. 4 ff., NJW-RR 2016, 955) oder wenn das Verfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gemäß § 321a Abs. 5 ZPO fortgesetzt wird und sich erst aus dem anschließend gewährten rechtlichen Gehör ein Grund für die Zulassung ergibt (vgl. zur Revision: BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 70/10 Rn. 8, MDR 2012, 245).
  • BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17

    Mit Beschluss aus dem Jahre 1999 war entschieden worden, dass dem Betreuer der

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - VII ZB 42/19
    Sein Schutzbereich ist auf das von dem Gericht einzuhaltende Verfahren, nicht aber auf die Kontrolle der Entscheidung in der Sache gerichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 Rn. 8, NJW-RR 2018, 900; zur Revision: Urteil vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 Rn. 9, MDR 2014, 1338).
  • BGH, 16.09.2014 - VI ZR 55/14

    Nachträgliche Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht im

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - VII ZB 42/19
    Sein Schutzbereich ist auf das von dem Gericht einzuhaltende Verfahren, nicht aber auf die Kontrolle der Entscheidung in der Sache gerichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 Rn. 8, NJW-RR 2018, 900; zur Revision: Urteil vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 Rn. 9, MDR 2014, 1338).
  • BGH, 02.12.2015 - VII ZB 41/15

    Zwangsvollstreckungssache: Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - VII ZB 42/19
    Die auf die Anhörungsrüge des Gläubigers nachträglich isoliert ausgesprochene Zulassung der Rechtsbeschwerde bindet den Senat - ungeachtet der fehlenden Zulassungsbefugnis des Einzelrichters (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - VII ZB 45/18 Rn. 9, NJW-RR 2019, 446; Beschluss vom 18. September 2018 - VI ZB 34/17 Rn. 5, NJW-RR 2018, 1460; Beschluss vom 2. Dezember 2015 - VII ZB 41/15 Rn. 7, jeweils m.w.N.) - entgegen § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO nicht.
  • BGH, 18.09.2018 - VI ZB 34/17

    Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung? Einzelrichter ist nicht zuständig!

    Auszug aus BGH, 13.05.2020 - VII ZB 42/19
    Die auf die Anhörungsrüge des Gläubigers nachträglich isoliert ausgesprochene Zulassung der Rechtsbeschwerde bindet den Senat - ungeachtet der fehlenden Zulassungsbefugnis des Einzelrichters (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - VII ZB 45/18 Rn. 9, NJW-RR 2019, 446; Beschluss vom 18. September 2018 - VI ZB 34/17 Rn. 5, NJW-RR 2018, 1460; Beschluss vom 2. Dezember 2015 - VII ZB 41/15 Rn. 7, jeweils m.w.N.) - entgegen § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO nicht.
  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

  • BGH, 31.01.2019 - I ZB 114/17

    Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen Formmarke für Kaffeekapseln nach Ablauf

  • BGH, 28.03.2007 - VII ZB 25/05

    Unterbrechung des Zwangsvollstreckungsverfahrens durch Insolvenz des Schuldners;

  • BGH, 12.12.2007 - VII ZB 108/06

    Erteilung der Vollstreckungsklausel nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

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