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   BGH, 13.06.1961 - 1 StR 196/61   

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https://dejure.org/1961,497
BGH, 13.06.1961 - 1 StR 196/61 (https://dejure.org/1961,497)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1961 - 1 StR 196/61 (https://dejure.org/1961,497)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1961 - 1 StR 196/61 (https://dejure.org/1961,497)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 109
  • NJW 1961, 1482
  • MDR 1961, 782
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.06.1961 - 1 StR 196/61
    Denn hierfür ist nur erforderlich, daß die Sache durch die Einwirkung des Täters derart von Feuer ergriffen ist, daß sie nach Entfernen des Zündstoffes selbständig weiterbrennt (RGSt 71, 193, 194; BGHSt 7, 37).
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Ein vollendetes (Fall II 1) oder versuchtes (Fall II 4) Inbrandsetzen ist damit nicht festgestellt (zur "Inbrandsetzung" beweglicher Gegenstände und des Mobiliars vgl. BGHSt 16, 109, 110; BGH NStZ 1984, 74; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1994 - 1 StR 502/94; zur "Verrußung" vgl. BGH NStZ 2001, 252; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1983 - 5 StR 760/83 - und vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01; zur Beeinträchtigung durch Hitzeeinwirkung vgl. BGH NStZ 1982, 201; StV 1997, 518); denn Feststellungen, daß das Feuer Bestandteile des Gebäudes erfaßt hat, es auf für das jeweilige Gebäude wesentliche brennbare Bestandteile hätte übergreifen können und die Angeklagte dies auch wollte oder sie zumindest damit rechnete (vgl. BGHSt 18, 363, 366 f.), enthält das Urteil nicht.
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 270/86

    Inbrandsetzen des gewerblichen Zwecken dienenden Gebäudeteils

    Hierfür genügt in der Regel, wenn ein "nicht völlig unwesentlicher Bestandteil" des Gebäudes brennt, wenn "wesentliche Teile des Gebäudes" brennen (vgl. RG GA 39, 442 und JW 1931, 3281; BGH NStZ 1981, 220; BGHSt 16, 109, 110).
  • BGH, 05.12.2001 - 3 StR 422/01

    Besonders schwere Brandstiftung; Inbrandsetzen eines zur Wohnung von Menschen

    Für die Unterscheidung ob ein genügendes Gebäudeteil vorliegt ist von Bedeutung, ob die fragliche Sache jederzeit entfernt werden konnte, ohne daß das Bauwerk selbst beeinträchtigt wurde (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 4 und BGHSt 16, 109, 111).

    Für die Unterscheidung ist von Bedeutung, ob die fragliche Sache jederzeit entfernt werden konnte, ohne daß das Bauwerk selbst beeinträchtigt wurde (vgl. zu einer Deckenverkleidung BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 4 und zu einem an die Wand genagelten Regal BGHSt 16, 109, 111).

  • BGH, 04.07.1989 - 1 StR 153/89

    Schwere Brandstiftung - Vorsatz - Brandstifter - Ursachenverlauf - Kausalverlauf

    Ein Gebäude ist dann in Brand gesetzt, wenn es vom Feuer in einer Weise erfaßt ist, die ein Fortbrennen aus eigener Kraft ermöglicht (BGHSt 7, 37, 38; 16, 109, 110; 18, 363, 364; st. Rspr.).
  • BGH, 22.05.1963 - 2 StR 133/63
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  • BGH, 17.12.1981 - 4 StR 620/81

    Anforderungen an das Merkmal des Inbrandsetzens - Wesentliche Bestandteile eines

    Der Tatbestand des § 308 Abs. 1, 1. Alternative StGB verlangt, ebenso wie der des § 306 StGB, soweit er sich auf das Inbrandsetzen eines Gebäudes bezieht, daß das Gebäude selbst in einer Weise von dem Feuer erfaßt wird, daß es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffes weiterbrennt (BGHSt 7, 37, 38; 16, 109, 110; 18, 363, 364).

    Daß durch die Hitzeeinwirkung Teile des Putzes abspringen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1977 - 2 StR 638/76), Tapete (BGH NStZ 1981, 220) oder ein an die Wand genageltes Regal (BGHSt 16, 109) in Brand gerät oder daß einzelne für das Gebäude wesentliche Holzteile lediglich ankohlen (RGSt 64, 273), reicht für die Annahme einer vollendeten Brandstiftung nach den §§ 306, 308 StGB hingegen nicht aus (vgl. auch Dreher/Tröndle, 40. Aufl., Rdnr. 6 zu § 306 StGB).

  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 18/82

    Voraussetzungen für das Inbrandsetzen und der Begriff der wesentlichen

    Das ist dann der Fall, wenn das Gebäude selbst in einer Weise von dem Feuer erfaßt wird, daß es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffes weiterbrennt (BGHSt 7, 37, 38; 16, 109, 110; 18, 363, 364).

    Daß durch die Hitzeeinwirkung Teile des Putzes abspringen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1977 - 2 StR 638/76), Tapete (BGH NStZ 1981, 220) oder ein an die Wand genageltes Regal (BGHSt 16, 109) in Brand gerät oder daß einzelne für das Gebäude wesentliche Holzteile lediglich ankohlen (RGSt 64, 273), reicht für die Annahme eines Inbrandsetzens hingegen nicht aus (vgl. auch BGH, Beschluß vom 17. Dezember 1981 - 4 StR 620/81; Dreher/Tröndle, 40. Aufl., § 306 StGB Rdn. 6).

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 1/93

    Mit gemeingefährlichen Mitteln begangene Verbrechen iS. des OEG

    Ein Rechtsirrtum des LSG in dieser Hinsicht ist indessen unschädlich, weil auch der objektive Tatbestand des § 306 Nr. 3 StGB ebenso wie derjenige des § 308 Abs. 1 1. Alternative StGB verlangt, daß die Räumlichkeit, die zum Aufenthalt von Menschen dient, in der Weise in Brand gesetzt wird, daß der Brand Gebäudeteile erfaßt, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch von wesentlicher Bedeutung sind (BGHSt 16, 109; 18, 363).
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2008 - Ss 49/08

    Vorsätzliche Brandstiftung: Objektive und subjektive Voraussetzungen der beiden

    Mit dem festgestellten Anzünden eines Strohballen und dem nahezu vollständigen Verbrennen der Heu und Strohballen ist ein vollendetes Inbrandsetzen des Gebäudes nicht belegt, weil es sich bei den eingelagerten beweglichen Gegenständen nicht um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt (vgl. BGHSt 16, 109, 110; BGH NStZ 1984, 74).
  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 269/69
    Werden dagegen nur die im Inneren aufbewahrten landwirtschaftlichen Erzeugnisse in Brand gesetzt, ohne daß wesentliche Bestandteile der Scheune selbst angegriffen werden sollen, kommt nur eine Bestrafung wegen einfacher Brandstiftung nach § 308 StGB und gegebenenfalls wegen fahrlässiger Tötung in Betracht (vgl. OLG Braunschweig Nds Rpflg 1963, 138; BGHSt 16, 109, 110).
  • BGH, 28.07.1987 - 1 StR 329/87

    Voraussetzung der Vollendung einer Brandstiftung

  • BGH, 18.06.1986 - 2 StR 249/86

    Brandlegungen innerhalb eines gemischt genutzten mehrstöckigen Gebäudes -

  • BGH, 18.06.1985 - 1 StR 220/85

    Anforderungen an gerichtliche Feststellungen bei einer Verurteilung wegen

  • BGH, 14.10.1983 - 2 StR 429/83

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - Vorliegen

  • BGH, 29.11.1989 - 2 StR 571/89

    Möglichkeit des Fortbrennens aus eigener Kraft - Brennen von für den

  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 345/83

    Voraussetzungen für die Inbrandsetzung eines zur Wohnung von Menschen dienenden

  • BGH, 03.10.1973 - 2 StR 373/73

    Zeitweise zum Aufenthalt von Menschen dienende Räumlichkeit - Verminderte

  • BGH, 18.10.1983 - 5 StR 760/83

    Anforderungen an das Vorliegen einer vollendeten schweren Brandstiftung

  • BGH, 02.06.1977 - 1 StR 231/77

    Anforderungen an eine schwere Brandstiftung bei Inbrandsetzen eines Gebäudes

  • BGH, 12.01.1977 - 2 StR 638/76

    Objektive Voraussetzungen der Annahme einer schweren Brandstiftung

  • BGH, 14.07.1976 - 3 StR 240/76

    Aufhebung des Ausspruchs über die verhängte Einzelstrafe und Gesamtstrafe

  • BGH, 28.07.1971 - 2 StR 331/71

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Brandstiftung in

  • BGH, 14.11.1979 - 2 StR 96/79

    Einwurf eines brennenden Putzlappens in eine Wohnung - Blutalkoholgehalt von 2,8

  • BGH, 12.11.1975 - 2 StR 583/75

    Änderung des Schuldspruchs bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen der schweren

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