Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1973 - I ZR 74/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,6849
BGH, 13.06.1973 - I ZR 74/72 (https://dejure.org/1973,6849)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1973 - I ZR 74/72 (https://dejure.org/1973,6849)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1973 - I ZR 74/72 (https://dejure.org/1973,6849)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,6849) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverstoß wegen Irreführung des Verkehrs durch Bezeichnung einer Spirituose als Eiskorn - Erfordernis eines Alkoholgehalts von 38 v.H. - Gattungsbezeichnung für Kornbranntwein - Berücksichtigung der Verbrauchererwartung - Berücksichtigung einer Meinungsumfrage

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.06.1971 - I ZR 68/70

    Richtlinien für die Herstellung, Kennzeichnung und Beurteilung süßer

    Auszug aus BGH, 13.06.1973 - I ZR 74/72
    Gleichwohl könnten sie - darin ist der Revision beizupflichten und das hat auch das Berufungsgericht nicht verkannt - im Rahmen des § 3 UWG bei der Feststellung der Verbrauchererwartung von Bedeutung sein, wenn und soweit sie - insbesondere auch im Interesse der Verbraucher - allgemein beachtet würden und dadurch in ihrer Auswirkung auf die Verkehrsauffassung als Mindestmaß dessen gälten, was der Verbraucher in bezug auf die Beschaffenheit einer bestimmten Ware erwartet (vgl. BGH GRUR 1967, 592, 594 - gesunden Genuß; BGH GRUR 1971, 580 - Johannisbeersaft).
  • BGH, 22.02.1967 - Ib ZR 32/65

    Gesundheitswerbung für Spirituosen

    Auszug aus BGH, 13.06.1973 - I ZR 74/72
    Gleichwohl könnten sie - darin ist der Revision beizupflichten und das hat auch das Berufungsgericht nicht verkannt - im Rahmen des § 3 UWG bei der Feststellung der Verbrauchererwartung von Bedeutung sein, wenn und soweit sie - insbesondere auch im Interesse der Verbraucher - allgemein beachtet würden und dadurch in ihrer Auswirkung auf die Verkehrsauffassung als Mindestmaß dessen gälten, was der Verbraucher in bezug auf die Beschaffenheit einer bestimmten Ware erwartet (vgl. BGH GRUR 1967, 592, 594 - gesunden Genuß; BGH GRUR 1971, 580 - Johannisbeersaft).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht