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   BGH, 13.06.1978 - KZB 2/77   

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BGH, 13.06.1978 - KZB 2/77 (https://dejure.org/1978,8870)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1978 - KZB 2/77 (https://dejure.org/1978,8870)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1978 - KZB 2/77 (https://dejure.org/1978,8870)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Zuständigkeit eines Gerichtes in Kartellsachen

 
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  • BGH, 09.11.1967 - KZR 10/66

    Verweisung von Berufungsgericht zu Berufungsgericht in Kartellsachen

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - KZB 2/77
    Auch die in der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats aufgestellte Forderung, dies müsse deutlich klargestellt sein (BGHZ 31, 162, 167 "Malzflocken"; BGHZ 49, 33, 37 "Kugelschreiber"; Urteile vom 24. Juni 1965 - KZR 7/64 - NJW 1965, 2249 "Brotkrieg" und vom 24. Februar 1976 - KZR 15/74 - WuW/E BGH 1399 = MDR 1976, 736, 737), hat die Schwierigkeiten nicht in einer dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit genügenden Weise meistern können.

    Wie der erkennende Senat in dem schon erwähnten Urteil vom 30. Mai 1978 näher begründet hat, läßt sich eine befriedigende Lösung, die sowohl dem Sinn der besonderen Zuständigkeitsregelung in Kartellsachen wie dem Interesse an Rechtsklarheit Rechnung trägt, nur in der Weise finden, daß eine Berufung, über die der Kartellsenat des Oberlandesgerichts zu entscheiden hat, fristwahrend auch bei dem nach § 119 Abs. 1 Nr. 3 GVG allgemein zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden kann, das die Sache dann nach § 281 ZPO auf Antrag an den Kartellsenat zu verweisen hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 49, 33, 38 "Kugelschreiber").

  • BGH, 11.11.1959 - KZR 1/59

    Kartellrechtliche Vorfragen. Zuständige Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - KZB 2/77
    Auch die in der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats aufgestellte Forderung, dies müsse deutlich klargestellt sein (BGHZ 31, 162, 167 "Malzflocken"; BGHZ 49, 33, 37 "Kugelschreiber"; Urteile vom 24. Juni 1965 - KZR 7/64 - NJW 1965, 2249 "Brotkrieg" und vom 24. Februar 1976 - KZR 15/74 - WuW/E BGH 1399 = MDR 1976, 736, 737), hat die Schwierigkeiten nicht in einer dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit genügenden Weise meistern können.
  • BGH, 24.06.1965 - KZR 7/64

    Kontrahierungszwang nach § 25 Abs. 1 GBW

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - KZB 2/77
    Auch die in der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats aufgestellte Forderung, dies müsse deutlich klargestellt sein (BGHZ 31, 162, 167 "Malzflocken"; BGHZ 49, 33, 37 "Kugelschreiber"; Urteile vom 24. Juni 1965 - KZR 7/64 - NJW 1965, 2249 "Brotkrieg" und vom 24. Februar 1976 - KZR 15/74 - WuW/E BGH 1399 = MDR 1976, 736, 737), hat die Schwierigkeiten nicht in einer dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit genügenden Weise meistern können.
  • BGH, 24.02.1976 - KZR 15/74

    Mängel der Parteifähigkeit und der Prozessfähigkeit - Bestimmung des zuständigen

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - KZB 2/77
    Auch die in der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats aufgestellte Forderung, dies müsse deutlich klargestellt sein (BGHZ 31, 162, 167 "Malzflocken"; BGHZ 49, 33, 37 "Kugelschreiber"; Urteile vom 24. Juni 1965 - KZR 7/64 - NJW 1965, 2249 "Brotkrieg" und vom 24. Februar 1976 - KZR 15/74 - WuW/E BGH 1399 = MDR 1976, 736, 737), hat die Schwierigkeiten nicht in einer dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit genügenden Weise meistern können.
  • BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77

    Berufung in Kartellsachen

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - KZB 2/77
    Dieses hat nach § 92 Satz 2 GWB jedenfalls dann über die Berufung zu entscheiden, wenn im ersten Rechtszug ein für Kartellsachen zuständiges Landgericht erkennbar in dieser Eigenschaft entschieden hat (vgl. das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmte Senatsurteil vom 30. Mai 1978 - KZR 12/77).
  • BGH, 13.06.1978 - KZB 1/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - KZB 2/77
    Für die demnächst zu treffende Kostenentscheidung wird darauf hingewiesen, daß die Klägerin - wie der erkennende Senat in dem gleichzeitig ergehenden Beschluß in der Sache KZB 1/77 entschieden hat - entsprechend § 281 Abs. 3 Satz 2 ZPO die durch die Anrufung des Oberlandesgerichts Braunschweig entstandenen Mehrkosten auch dann zu tragen hat, wenn sie in der Hauptsache obsiegt.
  • BGH, 06.02.1976 - I ZR 125/74

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer Werbung für Fencheltee -

    Auszug aus BGH, 13.06.1978 - KZB 2/77
    Auch die in der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats aufgestellte Forderung, dies müsse deutlich klargestellt sein (BGHZ 31, 162, 167 "Malzflocken"; BGHZ 49, 33, 37 "Kugelschreiber"; Urteile vom 24. Juni 1965 - KZR 7/64 - NJW 1965, 2249 "Brotkrieg" und vom 24. Februar 1976 - KZR 15/74 - WuW/E BGH 1399 = MDR 1976, 736, 737), hat die Schwierigkeiten nicht in einer dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit genügenden Weise meistern können.
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